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Berset Alain · Bundesrat · 2021-12-09

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-12-09

Wortprotokoll

Erster Punkt, vielleicht vorweg gesagt: Wir arrangieren uns, so gut es geht, mit dieser Bestimmung. Es ist bis jetzt gegangen, wir arbeiten damit, auch wenn es vielleicht nicht so einfach zu erklären ist, dass wir diese letzten Restriktionen genau in einem Moment aufgehoben haben, in dem andere Punkte verschärft wurden. Aber manchmal ist es so, wie es ist.

Zweiter Punkt: Wissen Sie, es ist das erste Mal, dass ich dieses Riesenprivileg habe, ein Covid-19-Gesetz vor dem Parlament zu vertreten. Ein Kollege von mir hat das bis jetzt immer gemacht, und plötzlich musste ich das übernehmen. Ich mache es gerne, aber ich weiss nicht genau, wie die Reaktion damals war. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Bundesrat dieser Bestimmung zugestimmt hätte, weil es ursprünglich sicher nicht im Bundesratsprojekt war. Wir finden es nicht immer so einfach, Umsetzungsfragen oder Automatismen in Gesetzen zu haben, weil das in einer Krise zu Situationen führen kann, die nicht so klar sind. In dem Fall geht es, das muss ich Ihnen sagen, aber es zeigt einmal mehr, dass es nicht so einfach ist, wenn in einem Gesetz zu viel fixiert wird.

Es gibt in diesem Gesetz, das hier zur Diskussion steht, sehr viele Bestimmungen, die Ende November durch das Volk angenommen wurden und jetzt schon in der Revision sind - fast alles, in der Tat, weil alle diese Elemente aus der Frühjahrssession kommen. Aber eine Bestimmung fällt nicht in diese Kategorie, das ist diese. Diese Bestimmung war nicht Gegenstand der Abstimmung im November, weil das Parlament sie im Juni eingeführt hat. Gegen die Modifikation im Juni gab es kein Referendum, sie ist einfach so akzeptiert worden, wie sie war, es gab daher keine Abstimmung dazu. Bei den anderen Bestimmungen gab es eine. Es gibt sehr viele Bestimmungen, die hier verlängert werden, die ursprünglich aus der März-Revision kommen, und diese März-Revision war Gegenstand des Referendums und der Volksabstimmung. [PAGE 1308]

Jetzt zur Sache: Ich habe sehr viel über die Interpretationsmöglichkeit des Bundesrates gehört. Ich bin sehr dankbar, dass man sagt, der Bundesrat könne das sehr flexibel umsetzen. Wir sehen das anders, ehrlich gesagt. Die Bestimmung ist klar. Ist der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft? Man könnte behaupten, das sei seit Ende August mehr oder weniger der Fall, wir haben das ein bisschen hinausgezögert, bis Ende November, nach der Impfoffensive und der Impfwoche. Aber seither ist es definitiv nicht mehr möglich, das zu verneinen. Gewisse haben uns gesagt, man könnte auch den Booster so sehen, dass es noch nicht ausreiche. Mit dieser Interpretation würde man das Ganze lange Zeit umgehen können. Man könnte, wenn ein neuer Impfstoff kommt, immer behaupten, dass es noch nicht ausreicht. Das wollen wir nicht. Deswegen werden wir es nicht restriktiv, aber einfach so korrekt wie möglich umsetzen. Das tun wir.

Die Schutzkonzepte sind eine gute Sache, sie können auf privater Ebene vorgesehen werden. Es wäre kein Problem, wenn in einer Branche ein Schutzkonzept Kapazitätsreduktionen vorsehen würde. Aber der Bund darf das einfach nicht mehr tun, auch nicht mehr bewilligen oder organisieren, auch wenn es im Moment Wirtschaftsbranchen gibt, die das von uns verlangen und sagen, sie hätten da gerne eine einheitliche Organisation der Kapazitätsrestriktionen, ob wir das bitte tun könnten. Wir sagen: Nein, wir machen das nicht, aber wir sind bereit, zu helfen, damit es auf privater Basis geht.

Noch einmal: Das ist kein grosses Problem, wir können das einfach umsetzen, wie es ist. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass es zwischen den beiden Räten viele Diskussionen darüber gab, ob Absatz 2 aufzuheben sei. Das ist wirklich ein Entscheid des Parlamentes. Ich sage noch einmal: Wir waren von dieser Bestimmung nie begeistert. Wir leben mit dieser Bestimmung. Die Botschaft enthält - ich habe noch nachgeschaut, Herr Würth - ehrlich gesagt keine so starken Argumente für Absatz 2. Wir leben damit, und ich sage es noch einmal: Wir können gut damit leben, wir können das tun. Das Parlament entscheidet. Wir setzen immer wieder einfach um, was das Parlament entscheidet. Aber wenn Absatz 2 aufgehoben wird, können wir auch damit gut leben.

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