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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen und diesen Antrag abzulehnen. Es ist in der letzten Zeit sowieso festzustellen: Es gibt viele Ideen, wie man die Gewinne der Nationalbank verwenden könnte oder sollte, es ist fast eine inflationäre Tendenz. Der Bundesrat hat beschlossen, die Zusatzausschüttungen der Nationalbank gemäss Antrag Ihrer Finanzkommission dem Amortisationskonto gutzuschreiben und darauf hinzuwirken, dass die grosse Zusatzverschuldung aufgrund der Corona-Massnahmen in doch relativ kurzer Zeit abgebaut werden kann. [PAGE 1304]

Aufgrund des Votums meines Vorredners hätte man fast annehmen können, die Nationalbank mache die Negativzinsen zum Plausch oder um das Volk zu strafen und ihm Vermögen wegzunehmen. Das ist beileibe nicht der Fall. Es geht um Währungspolitik, es geht darum, dass der Schweizerfranken in einem vernünftigen Verhältnis zu anderen Währungen steht. Damit versucht die Nationalbank, die Attraktivität des Schweizerfrankens tiefer zu halten, damit nicht noch mehr Geld in die Schweiz fliesst oder damit Geld, das in der Schweiz vorhanden ist, nicht nur in der Schweiz angelegt wird, sondern dafür weltweit Anlagemöglichkeiten gesucht werden. Das ist der Sinn dieser Negativzinsen. Es geht nicht darum, irgendjemandem etwas wegzunehmen. Ich bin überzeugt, dass diese Politik eigentlich konstruktiv und positiv ist und volkswirtschaftlich insgesamt eben einen Gewinn bringt.

Wenn Sie jetzt die Formulierungen betrachten, die der Nationalrat in die Verfassung schreiben will: Die Höhe der Zahlungen solle den seit 2015 vereinnahmten Bruttoerträgen entsprechen, die aus Negativzinsen entstanden sind. Stellen Sie sich das vor! 2015 - jetzt sind wir im Jahr 2021. Es gibt dazwischen schon fünf abgeschlossene Jahresrechnungen, die Gewinnzuweisungen sind erteilt worden, und aufgrund dieser Gewinnzuweisungen sind auch die Ausschüttungen an die Kantone und den Bund erfolgt. Mit dieser Rückwirkung würden Sie jetzt ja quasi alles infrage stellen.

Die Auswirkungen dieser Bestimmung möchte ich jetzt hier nicht rechnerisch darlegen, sie wären aber sicher sehr beträchtlich. Auch aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen. Ich meine auch, es ist, obwohl wir jetzt bald Weihnachten haben und Weihnachtsgeschenke verteilt werden könnten, nicht angebracht, auf diesen Bundesbeschluss einzutreten.

Ich empfehle Ihnen deshalb, nicht einzutreten und die Minderheit abzulehnen.

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