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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-09

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Es geht ja hier noch einmal um eine Differenz, indem der Nationalrat festgehalten hat, dass der Bund beim stark beanspruchten Gesundheitswesen unterstützend wirkt und dass er in Absprache mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten definiert. Der Ständerat hat diese Bestimmung bei der letzten Beratung nicht angenommen. Das Abstimmungsresultat lautete 34 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Nationalrat hält aber mit 136 zu 57 Stimmen bei 2 Enthaltungen daran fest. Das ist relativ klar.

Wir haben festgestellt, dass der Bundesrat schon im Nationalrat aufgezeigt hat, dass das schwierig ist, dass hier die Zuständigkeiten vermischt werden. Für das Gesundheitswesen sind die Kantone zuständig, nicht der Bund. Wir haben aber auch festgestellt und uns sagen lassen, dass in der vorberatenden Kommission unseres Schwesterrates ein gewisser Unmut gegen die Kantone und die Institutionen geäussert wurde, weil man dort die Kapazitäten - IPS-Kapazitäten usw. - nicht bereitstellen kann, und dass auch ein gewisses Unverständnis wegen der Situation herrschte. Man stellte zudem fest, dass auch in den Pflegeheimen ein Druck besteht, nicht nur in den Spitälern. Es geht ja auch um das Personal und um den Personalmangel. Man hat hier wirklich ein Thema. Es ist für uns alle klar: Auch in anderen Ländern bestehen die Probleme mit dem Personal und den IPS-Betten. Das ist ja nicht nur ein Schweizer Thema.

Für den Entscheid, ob man Absatz 8 übernehmen will, wie es der Nationalrat vorsieht, oder eben nicht, wie es der Ständerat beschlossen hat, muss die Frage geklärt werden: Wie kann und muss man Absatz 8 verstehen? Was heisst das, geht es um Unterstützung mit Geld? Oder wie soll man mit den Kantonen über die Kapazitäten verhandeln? Geht es um die Definition pro Spital, pro Kanton? Es ist auch festgehalten worden, dass die Geltungsdauer des Gesetzes nur 12 Monate beträgt. Man würde hier ein Regime aufziehen, das für 12 Monate gilt. Bis das Regime laufen würde, wäre auch das Gesetz schon wieder abgelaufen.

Die Probleme sind also unbestritten. Ob aber Absatz 8 die Lösung ist, wurde in Ihrer Kommission stark infrage gestellt.

Es gibt Beispiele von Spitälern, die einen grossen Effort leisten und dann mit grossem Effort die Kapazitäten halten können - nicht ausbauen, aber halten. Es ist schon gut, wenn man sie halten kann und nicht reduzieren muss.

Es hätte vielleicht auch noch eine Gegenwirkung, wenn wir Absatz 8 einführen würden. Die Kantone würden sich zurückziehen und sagen: Bund, übernimm. Das ist nicht sinnvoll. Die Kantone sind für das Gesundheitswesen zuständig. Man hat uns auch wieder an den Mai und Juni 2020 erinnert, als man gesehen hat, dass die Kantone einen Flickenteppich hatten, und man die Kompetenz wieder zurückgeben musste, weil es nicht geklappt hat.

Hier liegt die Schwierigkeit der Umsetzung von Absatz 8. Auch wenn es für die Bürger nicht immer verständlich ist, wie das auch vom Urheber des Einzelantrages gesagt wurde, muss man die Rolle des Bundes darlegen. Hier hat der Bund nicht die Rolle, Kapazitäten zu definieren.

Man soll die Strukturen und die Probleme, die in dieser Pandemie aufgetaucht sind, diskutieren, man kann sie diskutieren, man kann auch Verbesserungen machen. Das soll man aber nach der Pandemie machen, nicht jetzt, quasi mitten in der Pandemie und in einem Gesetz, das auf ein Jahr befristet ist. Es wurde auch noch festgehalten, dass man nicht nur einfach ein Kantons-Bashing machen soll. Viele Kantone machen es wirklich gut, mit hohem Einsatz, und das stellen wir nicht infrage. Es wurde auch die Frage gestellt, ob nicht Absatz 4 Buchstabe b schon eine Grundlage darstelle.

Alles in allem hat Ihre Kommission einstimmig beschlossen, die Version des Nationalrates nicht zu übernehmen und am Beschluss des Ständerates festzuhalten, Absatz 8 also zu streichen, und hier keine solche Bestimmung vorzusehen. Der Einzelantrag Chiesa wurde ja begründet.