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preparatory:AB 293396

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Welcome back! Wir haben das Rückkommen in Ihrer SGK einstimmig beschlossen und sind dann inhaltlich darauf eingetreten. Der Antrag, der vorliegt, sieht vor, dass man Artikel 11b durch "im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie" ergänzt. Es geht darum, dass man Betriebe, Schausteller usw., die in ihrer Existenz gefährdet sind, mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützen kann.

In der Kommission wurde der Antrag mit der Begründung eingereicht, dass man im Gesetz konsequent gleich legiferieren solle, nämlich wie in den Artikeln 11a und 12, wo man auch den Bezug zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie mache, damit es auch klar sei und gesetzestechnisch nicht auf andere Ebenen ausgeweitet werden könne. Man müsse das einschränken und erklären.

Es wurde dagegengehalten, dass Artikel 1 des Gesetzes ja schon regle, dass alles im Zusammenhang mit Covid-19 zu verstehen sei, und dass diese Einschränkung gar nicht notwendig sei. Man verstehe nicht genau, was die Modifikation bedeuten könnte, ob mit diesem Zusatz allenfalls Verluste nur im Zusammenhang mit Schliessungen gemeint seien und ob das nicht ungewollte Einschränkungen des Sinns und Inhalts von Artikel 11b ergebe. Auch die Umsetzung sei nicht so klar. Dann stellte sich die Frage, was ist, wenn im Jahr 2022 keine Massnahmen mehr vorgesehen sind: Ist dann Artikel 11b toter Buchstabe? Obwohl sich diese Auslegungsfragen gestellt haben, hat Ihre Kommission mit 7 zu 4 Stimmen - um hier klar zu sein - der Gesetzesanpassung zugestimmt.

Wir haben keine Minderheit, insofern beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, die Änderung anzunehmen.