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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2021-12-09

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Es ist nach geltendem Recht bereits möglich, dass eben Apotheker oder Apothekerinnen unter gewissen Umständen Originalpräparate der Spezialitätenliste durch günstigere Generika dieser Liste ersetzen. Für die Nachahmerpräparate von Biologika, von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, gilt diese Regel nicht, was für mich nicht klar ist. Es sind nämlich die günstigeren Nachahmerpräparate von Biologika, die sogenannten Biosimilars, die gleichermassen wie Generika gefördert werden sollten. Es gibt da ein enormes Sparpotenzial. So werden sie auch von Swissmedic als vergleichbar bzw. als austauschbar anerkannt.

Da möchte ich meinen Luzerner Kollegen nicht gerade korrigieren, aber darauf hinweisen, dass die Patientensicherheit respektive das Patientenwohl dadurch in keiner Art und Weise gefährdet ist. Gemäss Gesetzesrevision ist ja schlussendlich der Arzt, die Ärztin oder eben der Chiropraktiker, die Chiropraktikerin zuständig für die Verschreibung von Medikamenten. Man weiss also sehr wohl, was schlussendlich passiert. Es ist aber so, dass mit dieser Anpassung des Substitutionsrechts ein sehr grosses Sparpotenzial da wäre; ich rechne mit 100 Millionen Franken. Wenn dann auch mal die Patente abgelaufen sind, wird das Sparpotenzial noch bedeutend grösser.

Ich bitte Sie also, meinem Einzelantrag zuzustimmen.

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