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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-12-09

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Wir befinden uns im Moment in der Differenzbereinigung des Entwurfes, der zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Feller ausgearbeitet wurde. Kurz noch einmal ein Rückblick: Ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie im In- und Ausland weniger als 150[NB]000 Franken Umsatz pro Jahr aus Leistungen erzielen, die nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Das ist das geltende Recht. Für alle anderen Unternehmen gilt die Umsatzgrenze von 100[NB]000 Franken. Die Umsatzgrenzen sind keine Freibeträge. Werden sie erreicht, unterliegen sämtliche Leistungen der Mehrwertsteuer und nicht bloss derjenige Anteil, der über die massgebende Umsatzgrenze hinausgeht. Das ist die Ausgangslage bei dieser parlamentarischen Initiative Feller.

Nun hat die Erfahrung gezeigt, dass die gegenwärtige Umsatzgrenze von 150[NB]000 Franken für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen relativ schnell überschritten wird. Deshalb hat Ihre WAK in Ausführung dieser parlamentarischen Initiative damals mit 22 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Erhöhung der Umsatzgrenze von 150[NB]000 auf 200[NB]000 Franken beschlossen, also eine Erhöhung um 50[NB]000 Franken. Der Nationalrat ist dann in der Herbstsession 2021 mit 169 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen darauf eingetreten und hat dieser Gesetzesänderung mit 170 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Der Ständerat hat nun am 7. Dezember 2021 diese Gesetzesvorlage beraten und ist nach seinen Abwägungen zum Schluss gekommen, die Umsatzgrenze auf 300[NB]000 Franken zu erhöhen; dies einstimmig, mit 31 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die Mehrheit unserer Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass an den 200[NB]000 Franken festgehalten werden soll. Sie ist der Meinung, dass vor allem die Gastronomie unter Wettbewerbsverzerrungen leidet, und sieht ein Konkurrenzverhältnis und eine Ungleichbehandlung gegenüber den Betrieben und Unternehmen, die ab einer Umsatzgrenze von 100[NB]000 Franken der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt sind. Sie gewichtet dieses Argument höher als die Minderheit, die in der höheren Umsatzgrenze von 300[NB]000 Franken vor allem eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements sieht und der Meinung ist, dass die Wettbewerbsverzerrung überschätzt wird.

Die Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie - der Entscheid fiel mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen -, an der nationalrätlichen Fassung, also an der Umsatzgrenze von 200[NB]000 Franken, festzuhalten.