Widmer Céline · Nationalrat · 2021-12-09
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, ich spreche für die Minderheit und gleichzeitig auch noch für die sozialdemokratische Fraktion.
Mit dieser Vorlage schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen, damit der Bundesrat die Kompetenz hat, eine Unterdeckung der sogenannten geschlossenen Pensionskassen der Bundesverwaltung beseitigen zu können. Wie hoch der Betrag wird, den es dann möglicherweise braucht, um diese Unterdeckung auszufinanzieren und eine Rentenkürzung zu verhindern, Sie haben es gehört, das ist im Moment noch schwer abzuschätzen. Die Vorlage hat deshalb ja auch noch keine konkrete Zahlung zur Folge, das muss dann im regulären Verfahren beantragt werden. Fakt ist, dass die geschlossenen Vorsorgewerke an der Grenze zur Unterdeckung sind und dass Handlungsbedarf besteht. Es ist richtig und wichtig, dass die BVG-Renten der pensionierten Bundesangestellten dieser mittlerweile verselbstständigten Bundesbetriebe geschützt werden und eine allfällige Unterdeckung dieser geschlossenen Pensionskassen beseitigt wird.
Die sozialdemokratische Fraktion erachtet das vom Bundesrat dafür vorgeschlagene Vorgehen als zweckmässig. Aber ich bitte Sie, auch im Namen meiner Fraktion, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und der von der Finanzkommission eingebrachten Änderung nicht zu folgen. Die Finanzkommission und die Mehrheit der SPK verlangen, dass allenfalls verbleibende Mittel aus Sanierungsbeiträgen in den Bundeshaushalt zurückfliessen, wenn keine Rentnerinnen und Rentner mehr im Vorsorgewerk sind. Wir möchten, wie das auch der Bundesrat vorgeschlagen hat, einen allfälligen Restbetrag bei der Auflösung dieser geschlossenen Vorsorgewerke im Vorsorgesystem belassen, d. h. der Publica zuweisen. Es geht hier auch etwas um Treu und Glauben. Die Mitarbeitenden haben ihren Anteil für die Versicherten an die Vorsorgewerke geleistet, die Arbeitgeber haben ebenfalls Beiträge für die Versicherten geleistet - wenn ein Betrag übrig bleibt, ist es richtig, diesen auch in den Vorsorgewerken zu belassen.
Es wäre auch technisch sehr kompliziert, überhaupt zu bestimmen, welcher Anteil dieser am Schluss übrig gebliebenen Mittel vom Bund und welcher Anteil von den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden stammt. Es wird sich voraussichtlich um relativ kleine Beträge handeln. Der administrative Aufwand wäre daher wahrscheinlich unverhältnismässig gross.
Ich bitte Sie also im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und der Vorlage zuzustimmen, damit auch diese Renten bis am Schluss geschützt sind.