Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2000-03-22
Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-22
Wortprotokoll
Dieses mit dem Antrag Steiner vorgebrachte Problem wurde in der Kommission als solches nicht diskutiert. Ich kann mich deshalb nicht für die Kommission äussern. Persönlich muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Abkommen mit Deutschland eben auch im Bereich der Auslieferung in der Tat über das normalerweise übliche Mass hinausgehen will. Das ganze [PAGE 411] Paket von Abkommen ist so konzipiert, dass die Zusammenarbeit im Vergleich zum normalen bisherigen Status, wie wir ihn gegenüber anderen Staaten auch weiterhin haben werden, intensiviert wird. Insofern ist die Begründung des Antrages nicht kohärent mit der Grundabsicht des Abkommens. Persönlich habe ich mit der Bestimmung nicht die Probleme, wie sie Herr Steiner hat.
Nun konnten wir aber feststellen, dass verschiedene Kommissionsmitglieder, unter anderem auch der Kommissionspräsident, diese doch nicht unbedeutende Frage in der Kommission nochmals diskutieren möchten. Diese Beurteilung führt nach Absprache mit dem Kommissionspräsidenten zum Antrag, jetzt nicht materiell über den vorliegenden Antrag abzustimmen, sondern Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c - nur das Abkommen betreffend die Auslieferung - an die Kommission zurückzuweisen. Das ist von der Sache her möglich. Es bestehen zwar Verknüpfungen zwischen den einzelnen Abkommen, aber nicht in der Art, dass jetzt etwas aus einem Zusammenhang gerissen würde, wenn wir Buchstabe c an die Kommission zurückweisen und heute noch nicht darüber befinden.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Departement und dessen Vorsteherin kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Rückweisung dieses Buchstabens c an die Kommission möglich ist, ohne dass etwas aus dem Zusammenhang mit den anderen Abkommen gerissen wird.
In diesem Sinne meine ich, Herr Steiner - wenn Sie sich dem anschliessen könnten -, dass jetzt nicht ohne vorherige Beratung in der Kommission über diese Frage befunden werden soll und dass man dieses eine Abkommen an die Kommission zurückweist.