Rösti Albert · Nationalrat · 2021-12-13
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-13
Wortprotokoll
Wir sind in der zweiten Differenzbereinigungsrunde zum AHV-Geschäft. Es geht in Artikel 34bis einerseits um die Zuschläge für die neun Übergangsjahrgänge und andererseits um die Kürzungssätze für den Fall, dass jemand früher in Pension geht.
Wir hatten nach Auffassung der Minderheit, die ich anführe, ein austariertes Modell mit Zuschlägen auf der einen Seite und moderaten Abzügen für diejenigen, die früher in Pension gehen, auf der anderen Seite. Der Ständerat hat das jetzt nur geringfügig verändert, fast etwas in einer Detailklauberei. Wir sind der Auffassung, dass unsere Version mit zwar leicht kleineren Zuschlägen, aber dafür einer besseren Situation für diejenigen, die früher in Pension gehen wollen, die bessere Variante ist.
Wir erachten es als richtig, dass für jene Frauen in den Übergangsjahrgängen, die sich nicht vorbereiten konnten, also kurz vor dem Alter 64 sind und jetzt damit konfrontiert sind, dass sie bis 65 arbeiten müssen, die Kürzungssätze für die Frühpensionierung relativ moderat sind. Der Ständerat hat diese Kürzungen jetzt etwas verstärkt, dafür auf der anderen Seite auch die Zuschläge erhöht. Nach dem Ständeratsmodell bekommen die Frühpensionierten also etwas tiefere Renten und diejenigen, die normal, mit 65 Jahren, pensioniert werden, etwas höhere. In unserem Modell ist es genau umgekehrt, und die Kompensation ist total in etwa dieselbe.
Deshalb bitten wir Sie, der Minderheit zuzustimmen und diese Differenz noch offenzulassen, damit wir in der Einigungskonferenz noch eine gewisse Manövriermasse haben.