Kuprecht Alex · Ständerat · 2021-12-13
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinzuweisen, dass ich aufgrund meiner Aufgaben als Ständeratspräsident nicht an der Sitzung der WAK-S vom 28. und 29. Oktober teilnehmen konnte. Ich habe mir deshalb erlaubt, Einzelanträge einzureichen. Es wird Sie wohl kaum überraschen, dass ich heute das Wort ergreife.
Ich möchte gleich zu Beginn meine Interessenbindungen offenlegen. Als diplomierter Versicherungsfachmann war ich die ganze berufliche Laufbahn in der Versicherungswirtschaft tätig. Ich war über zehn Jahre Experte an den eidgenössischen Diplomprüfungen für Versicherungsfachleute und stehe dieser Branche heute noch sehr nahe, obwohl ich seit vier Jahren nicht mehr in der Branche tätig bin.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz ist in seiner aktuellen Fassung seit 2006 in Kraft. Es regelt die Aufsicht des Bundes über die Versicherer sowie über die Vermittler. Es stellt damit das Funktionieren des Marktes sicher und hat gleichzeitig zum Ziel, die Versicherten vor Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen zu schützen. Die Revision, die heute zur Diskussion steht, umfasst diverse wichtige Themen für die verschiedenen Akteure auf diesem Markt: Versicherte, gebundene und ungebundene Versicherungsvermittler, Aufsichtsbehörden, Ombudsmann und Versicherungsunternehmungen. [PAGE 1324]
Das Ziel der Revision ist es, die Entwicklungen auf dem Finanzplatz aufzunehmen und einen flexibleren Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für den Versicherungsbereich zu schaffen. Das bedeutet konkret die Schaffung gleich langer Spiesse auf dem Finanzplatz Schweiz, indem eine mit dem FIDLEG gleichwertige Regelung von Versicherungsprodukten mit Anlagecharakter geschaffen wird, und es bedeutet die Schaffung gleich langer Spiesse auf internationaler Ebene mit Aufsichtserleichterungen im B2B-Geschäft oder angemessenen Kapitalanforderungen. Es geht aber auch darum, innovativen Projekten keine unnötigen Steine in den Weg zu legen und das Vermittlerrecht zu modernisieren. Wir haben es also mit einer sehr breiten, sehr umfangreichen, komplexen und hochtechnischen Materie zu tun.
Die Vorlage des Bundesrates und der Beschluss des Erstrates sind aus meiner Sicht eine gute und sehr solide Basis, um diese vorhin erwähnten Vorgaben zu erfüllen und die primären Revisionsziele - die Anpassungen an die Entwicklung, die Einführung eines eigenen Sanierungsrechtes, die Erhaltung des Wettbewerbs und die Zukunftsfähigkeit von Innovationen - gewährleisten zu können. Unsere Kommission hat einige Anpassungen vorgenommen, welche ich in der Detailberatung gern noch mithilfe von Einzelanträgen anpassen und ergänzen möchte.
Die Vorlage umfasst begrüssenswerte Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht; diese sind positiv zu werten. Auf zwei davon möchte ich bereits kurz spezifisch eingehen.
Erstens das Sanierungsrecht: Analog zum Bankensektor soll auch für die Versicherungen endlich ein eigenständiges Sanierungsrecht vorgesehen werden. Diese neuen Regelungen schliessen eine Rechtslücke. Sie schaffen die Möglichkeit, in finanzielle Schwierigkeiten geratene Versicherer zu sanieren. Aktuell ist die Finma in solchen Fällen gezwungen, direkt ein Konkursverfahren einzuleiten.
Zweitens das Stichwort "Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit": Die Revision bietet auch die Gelegenheit, den Aufsichtsrahmen zu modernisieren und zukunftsfähig zu gestalten, einerseits mit der vorgesehenen Kundenkategorisierung und, damit verbunden, mit Aufsichtserleichterungen, andererseits mit einem klar definierten Freiraum für Innovationen, den sogenannten Sandboxen.
Zusammenfassend: Diese Vorlage ist wichtig für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Branche, aber auch für einen gestärkten und gezielten Schutz der Versicherungsnehmer.
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und ersuche Sie darum, ebenfalls darauf einzutreten.