de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-12-13
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-13
Wortprotokoll
Wir schreiten voran in der Bereinigung der Differenzen zum Ständerat in der Vorlage zur Stabilisierung der AHV. Es gibt einige Punkte, die bereits bereinigt wurden, nachdem wir das Geschäft das letzte Mal in unserem Rat behandelt hatten. Geklärt ist beispielsweise die Frage der Zuweisung der Erträge der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen. Wir hatten an dieser in Vorlage 3 vorgesehenen Zuweisung festgehalten; der Nationalrat hatte seinen Beschluss bestätigt. Der Ständerat lehnte diesen Beschluss jetzt zum zweiten Mal ab bzw. trat nicht auf diese Vorlage ein, weshalb sie dahinfällt und nicht mehr weiter behandelt wird.
Einigkeit besteht zwischen den Räten in Bezug auf den Umfang der Übergangsgeneration. Es sind jetzt neun Jahrgänge. Es besteht auch Einigkeit in Bezug auf das Volumen der Kompensation für die Frauen, die von der Rentenaltererhöhung betroffen sind. Das sind die 32 Prozent der Einsparungen, die wir den Frauen weitergeben. Einigkeit besteht grundsätzlich auch beim Modell der Ausgleichsmassnahmen. Wir, National- und Ständerat, sind uns einig, dass wir einkommensabhängige Alterszuschläge - Grundzuschläge - festlegen, die progressiv bzw. degressiv in einem Jahrgangsmodell abgebildet sind.
Eine der Differenzen, die bleiben, betrifft die Frage der Höhe dieser Grundzuschläge. Der Ständerat hat das Modell im Grundsatz übernommen, die Beträge aber noch leicht erhöht, insbesondere bei den tieferen Einkommen, wo er versucht, eine Optimierung hinzubekommen. Er kompensiert die Mehrausgaben bei den nachfolgenden Artikeln durch stärkere Kürzungen und höhere Anreize, im Erwerbsleben zu bleiben. Ihre Kommission ist hier mit 13 zu 11 Stimmen dem Ständerat gefolgt und möchte damit diese Differenz bereinigen.
Die zweite Differenz betrifft die Anrechnung dieser Zuschläge bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen. Ihre Kommission ist nach wie vor einstimmig der Meinung, dass diese Anrechnung stattfinden soll. Der Ständerat hat die Differenz mit 21 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung aufrechterhalten. Die Differenz wird auch von uns aufrechterhalten. Die Kommission beantragt, wie gesagt, einstimmig, weiterhin festzuhalten.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.