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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-12-13

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-13

Wortprotokoll

Ich kenne niemanden in der Schweiz, der noch einen Pelzmantel spazieren führt oder stolz einen Zobel rund um den Hals trägt. Denn es ist allgemein bekannt, dass die importierten Pelzwaren fast ausschliesslich aus Zuchten stammen, in welchen die Pelztiere ihr Leben lang gequält und nicht selten bei schlechter Betäubung, also noch bei lebendigem Leibe, gehäutet werden. Genau das will heute definitiv niemand mehr unterstützen. Eine solche Pelzproduktion ist hierzulande denn auch verboten. Trotzdem schaffen es immer wieder solche Pelze in die [PAGE 2546] Regale unserer Kleidergeschäfte. Wie ist das möglich? Das fragen Sie sich jetzt wahrscheinlich auch.

Seit acht Jahren müssen zwar in der Schweiz alle importierten Pelze, also auch die in Jacken und Mützen eingenähten Teilstücke, deklariert werden. Dies wird leider, das zeigt ein Bericht des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, nur halbbatzig gemacht. So steht etwa irgendwo im Innern einer Jacke auf einem der vielen kleinen Zettelchen "Pelz kann von tierquälerischer Haltung stammen" oder ganz klein hinter einer Naht "aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung mit Gitterböden", oder noch schlimmer: Es steht gar nichts zum Quälpelz in der Jacke oder in der Mütze.

Die Leute in der Schweiz kaufen also auch heute noch wegen mangelhafter Deklaration unwissend importierte Pelze, deren tierquälerische Produktion in der Schweiz seit Langem verboten ist. Deshalb ist klar: Solche tierquälerisch erzeugten Pelzprodukte dürfen nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden. Genau das fordert die vorliegende Motion.

Die Gegenargumente für ein solches Pelzimportverbot sind rasch zerpflückt. Ein solches Importverbot sei nicht WTO-konform, heisst es etwa. Die WTO-Gremien haben ausdrücklich anerkannt, dass Tierschutz Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist und deshalb zu den zulässigen Importbeschränkungen gehört. Die Schweiz kennt genau deswegen seit vier Jahren ein Importverbot für Robbenfell. Die EU kennt dasselbe Verbot seit zwölf Jahren, die WTO hat das Importverbot abgesegnet, mit der Begründung: Tierquälerei.

Ein weiteres Argument gegen das Importverbot ist, man habe die Verordnung vor zwei Jahren angepasst; neu müssten Echtpelze klarer deklariert werden, und es würden bei Verfehlungen auch Strafverfahren eingeleitet. Auch dies kommt einer Ausrede gleich. Das Problem bleibt nämlich dasselbe. Noch immer ist die Deklaration nicht zu finden, und noch immer kaufen Kundinnen und Kunden in der Schweiz tierquälerische Pelzprodukte. Das ist definitiv nicht das, was wir wollen.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.

Noch etwas zum Schluss: Das Importverbot hat auf die Pelzproduktion in der Schweiz keine Auswirkung. Denn diese Pelze werden nach den hier geltenden Tierschutzbestimmungen produziert.