preparatory:AB 293878
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-13
Wortprotokoll
Der Entwurf birgt meines Erachtens die Gefahr einer Fehlregulierung von Versicherungszweckgesellschaften. Da Versicherungszweckgesellschaften in erster Linie für den Transfer von Versicherungsrisiken auf den Kapitalmarkt eingesetzt werden, gilt es, eine Regelung zu schaffen, die international wettbewerbsfähig ist, wobei die Erwartungssicherheit für Finanzmarktinvestoren eine zentrale Rolle spielt.
Kernelement des vorliegenden Änderungsantrages ist die explizite Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungszweckgesellschaften einerseits und ihren Risikogruppen andererseits auf Gesetzesebene. Dies entspricht dem internationalen Standard und soll die Rechtssicherheit für Finanzmarktinvestoren und Sponsoren von Versicherungszweckgesellschaften wesentlich erhöhen. Weiter erübrigt sich damit die in Artikel 30f Absätze 4 und 5 des Entwurfes des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgesehene Einführung eines separaten Konkursregimes für Versicherungszweckgesellschaften. Die beantragte Regelung orientiert sich stark an den geltenden Regelungen für Anlagestiftungen in der Schweiz, bei denen eine Unterteilung in Teilvermögen bereits seit Jahren etabliert ist, womit die Kohärenz der Rechtsordnung gewährleistet ist.
Ich ersuche Sie, diesem Einzelantrag zuzustimmen. Damit schaffen wir eine neue Differenz zum Nationalrat, der diese nun vorgebrachten Argumente im Rahmen einer zweiten Behandlung prüfen und allenfalls übernehmen oder auch ablehnen kann.
Ich bitte Sie, diesem Einzelantrag zuzustimmen.