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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-13

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13

Wortprotokoll

Hintergrund für diese Differenz ist, dass die Finma die Versicherungsunternehmen, die im Krankenversicherungsbereich im Bereich der Zusatzversicherung tätig sind, aufforderte, neben der Schaffung eines wirksameren Controllings die Verträge mit den Leistungserbringern zu überprüfen und wo nötig zu kündigen und rasch zu verbessern. Insbesondere sollen die bisherigen Vollkostenmodelle durch transparente Mehrleistungsmodelle abgelöst werden. Es sollen vor allem keine Quersubventionierungen zwischen der OKP und den Zusatzversicherungen mehr erlaubt sein. Es ist allgemein bekannt, dass bei Abrechnungen zwischen OKP und Zusatzversicherung viele Leistungen der Zusatzversicherung berechnet werden, obwohl sie eigentlich zur OKP gehören würden.

Aufgrund einer Finma-Prüfung hat auch der Bundesrat Handlungsbedarf festgestellt, einen Bericht verfasst und verschiedene Massnahmen geprüft. Welche Optionen würden sich bei der momentanen Gesetzeslage bieten? Wo kann der Bundesrat ansetzen? Ansetzen müsste man beim Leistungserbringer. Zum Beispiel müsste man das Spital dazu bringen, sauber abzurechnen. Das kann der Bund aber nicht, da dafür keine Bundeskompetenz besteht. Folglich hat er den Weg über die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen, die diese Versicherungen anbieten, gewählt. Diesen Weg kann man gehen. Das heisst, man sagt den Versicherungsunternehmen, dass sie nur noch Abrechnungen akzeptieren dürfen, auf denen sauber abgerechnet werde, ansonsten würde das Versicherungsunternehmen sanktioniert.

Die Versicherer haben dieses Problem übrigens auch erkannt. Sie arbeiten daran, selber einen Weg zu finden, wie sie von den Leistungserbringern sauberere Abrechnungen verlangen können. Sie sind ziemlich weit gekommen und haben ein Papier vorgelegt, das von der Finma und der Verwaltung diskutiert wurde. Dies zeigt, dass die Versicherer das Problem ernst nehmen und angehen. Es ist natürlich zu hoffen, dass das Problem auf diese Weise gelöst werden kann. [PAGE 1333]

Es schafft aber auf der Seite der Leistungserbringer grosse, zum Teil massive Probleme und auch Widerstände. Es besteht auch das Risiko, dass die Versicherungen zwischen der Finma und den Leistungserbringern in die Mühle geraten und quasi fast aufgerieben werden.

Mit der Formulierung des Nationalrates würden Sie die Versicherungen unterstützen, damit sie die Finma-Auflagen zügig umsetzen könnten. Die Bestimmung würde also helfen, schneller ans Ziel zu kommen, und brächte die Versicherungen auch auf Augenhöhe mit den Leistungserbringern. Selbst der Bundesrat erachtet eine solche Regelung allenfalls als nächsten Schritt. Aktuell wartet er aber Ergebnisse von Bestrebungen der Finma, des BAG und auch des Preisüberwachers ab, um diese Frage anzugehen und zu lösen. Im nächsten Jahr will er dann die Resultate evaluieren, schauen, ob es etwas gebracht hat und ob man auf Zielkurs ist. Wenn es aber nicht so wäre, dann würde er eben eine Formulierung, wie sie jetzt der Nationalrat in Artikel 31b aufgenommen hat, unterstützen und übernehmen. Dieser Artikel stammt wortwörtlich aus dem besagten Bericht des Bundesrates.

Wir sind jetzt gesetzgeberisch tätig, und von daher wäre es eben doch angebracht, jetzt entsprechende Formulierungen aufzunehmen, statt erst in einem Jahr wieder über solche Gesetzesbestimmungen zu befinden.

Abschliessend möchte ich aber festhalten, dass kleine Krankenversicherer von diesen Bestimmungen nicht betroffen sind. Sie können sich weiterhin zusammenschliessen, um mit Leistungserbringern Leistungseinkaufsverträge zu definieren. Denn sie haben ja dann nach wie vor keine marktbeherrschende Stellung.

Ich empfehle Ihnen namens der Minderheit Ihrer Kommission, ihr zu folgen und eben gemäss Nationalrat zu beschliessen.

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