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Wyss Sarah · Nationalrat · 2021-12-14

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Gerne stelle ich Ihnen nun noch die Erwägungen aus Sicht der Finanzkommission auf Deutsch vor. Wir haben gestern die drei verbleibenden Differenzen aus dem Ständerat diskutiert.

Zum Kinderschutz: Bei der Position "Kinderschutz/Kinderrechte" - es geht um 390[NB]000 Franken für die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz - ist der Ständerat auf den Nationalrat zugekommen und bewilligt diese zusätzlichen Gelder. Jedoch möchte der Ständerat die Zweckbestimmung ändern respektive streichen. Dem können wir uns anschliessen. Sie sehen das in der Fahne auf der Seite C2. Damit wäre die Differenz zum Ständerat bereinigt.

Zur Querschnittkürzung: Wir haben bereits sehr viele Ausführungen gehört. Die inhaltliche Natur der Kürzung bleibt bestehen. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, die Querschnittkürzung beim Personal nicht vorzunehmen. Ich werde nicht alle Argumente wiederholen, wir haben bereits sehr viele gehört. Ich möchte aber trotzdem noch drei nennen:

1.[NB]Diese Querschnittkürzung beim Personal ist in unserem Steuerungsmechanismus via Globalbudget systemfremd. Wir sollten gemäss der Mehrheit der Finanzkommission über die Aufgaben steuern, gegebenenfalls auch über das Globalbudget, aber nicht nur über die Kostenart, also die Personalkosten.

2.[NB]Ich habe es vor einer Woche bereits gesagt: Diese Kürzung kann einfach zu einer Verschiebung der Kosten auf die Sachaufwände führen. Sie ist also nicht unbedingt einfach eine Reduktion.

3.[NB]Schliesslich löst eine grundlose Querschnittkürzung - wir haben es von den Vertretern der Minderheit gehört: Es geht alleine darum, ein Zeichen zu setzen - unnötige Unsicherheit beim Personal aus. Dies erachtet die Mehrheit der Finanzkommission als nicht zielführend und - der Ausdruck von Bundesrat Ueli Maurer war vielleicht sehr passend - als desavouierend.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Querschnittkürzung nicht zuzustimmen und der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen.

Für die grösste Diskussion sorgte die Verbuchungsart der 57,5 Millionen Franken für Arzneimittel und Impfleistungen. Ich denke, ich kann mit gutem Gewissen weiterhin sagen, dass eine Umbuchung als ausserordentliche Ausgabe aus Sicht der Mehrheit der Finanzkommission sinnvoll und richtig gewesen wäre, dies aus folgenden Gründen: Es sind nicht wiederkehrende, sondern einmalige und auch nicht wirklich längerfristig planbare Ausgaben. Oder wer hätte vor drei Jahren gedacht, dass wir solche Corona-bedingte Mehrausgaben haben? Es wäre also demnach durchaus vertretbar gewesen, diese als ausserordentlich zu verbuchen. Das hätte den Vorteil gehabt, dass eine "marge de manoeuvre" im Umfang von rund 60 Millionen Franken für die Nachträge, die sicherlich kommen werden, bestanden hätte.

Momentan ist aber nichts so, wie es normalerweise ist. Ihre Finanzkommission beschloss entgegen ihren finanzpolitischen und inhaltlichen Überlegungen, dem Ständerat zu folgen, dies aus einem einzigen simplen Grund: Es ist derzeit nicht auszuschliessen, dass wir eine Einigungskonferenz einberufen müssen und uns dort nicht einig werden. Wenn wir uns nicht einig würden, dann würde bei einer Nachmeldung gemäss Finanzhaushaltgesetz jener Beitrag gelten, der tiefer liegt. Bei der Nachmeldung betreffend "Covid: Arzneimittel und Impfleistungen" würde also eine Null stehen, sowohl auf dem ordentlichen Konto als auch auf dem ausserordentlichen Konto, weil es eben zwei unterschiedliche Konten betrifft. Das mag etwas paradox klingen, weil weder der Nationalrat noch der Ständerat den Beitrag je infrage gestellt haben. Dieses Spiel mit dem Feuer in Zeiten von Corona möchte die Finanzkommission nicht.

Doch was bedeutet es jetzt, wenn wir auf den Beschluss des Ständerates einschwenken und das als ordentliche Ausgabe abbuchen? Was bedeutet das für die "marge de manoeuvre"? Ich habe vorhin gesagt, dass sie noch bei 1,8 Millionen Franken liegen würde, aber hier gibt es ein Hintertürchen, und zwar folgendes: Mit dem ersten Nachtrag 2022 ordentlicher Art kann die Administration bereits die Kreditreste 2022 projizieren und abschätzen, dies natürlich mit einem zusätzlichen Personalaufwand. Dieses Delta kann für die Nachträge genutzt werden, sodass wir also voraussichtlich Nachträge sprechen können, da zum Zeitpunkt der Nachträge bereits eingeschätzt werden kann, wie hoch die Kreditreste per Ende 2022 sein könnten. Dieses Hintertürchen beruht auf Artikel 37 des Finanzhaushaltgesetzes: "Der Gesamtbetrag der Nachträge zum Voranschlag soll den Gesamtbetrag der voraussichtlich nicht beanspruchten Teile von Voranschlagskrediten nach Möglichkeit nicht überschreiten."

Nachträge im ordentlichen Haushalt - zu solchen wird es Corona-bedingt sicherlich ebenfalls kommen - werden von der Schuldenbremse nicht tangiert, sprich: Wir werden diese Nachträge hier auch verfassungskonform und ohne Projizierung sprechen können.

Ihre Finanzkommission folgt aus Vernunft dem Ständerat. Sie tut dies auch, um die 57,5 Millionen Franken für die dringend notwendigen Arzneimittel und Impfleistungen nicht zu gefährden. Wir bitten aber den Ständerat auch, uns bei der Querschnittkürzung entgegenzukommen und diese nicht vorzunehmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen.

[VS]