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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-12-14

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14

Wortprotokoll

Es war im Jahr 2011, als ich als zuständige Justizdirektorin in meinem Kanton den anspruchsvollen Prozess angehen musste, die einheitliche Strafprozessordnung umzusetzen. Sie haben es vom Berichterstatter gehört, in der Schweiz gilt ja seit dem Jahr 2011 die einheitliche Strafprozessordnung für alle 26 Kantone. Was für unseren Kanton und auch für einige andere - nicht für alle - besonders herausfordernd war, war der Wechsel vom Modell mit Untersuchungsrichtern oder Verhörrichtern, wie wir sie genannt haben, zum Staatsanwaltsmodell. Das heisst, der Staatsanwalt beurteilt die Anklage vom Anfang bis eben zur Anklage hin.

Das hat dazu geführt, dass auf der einen Seite sicher die Rolle des Staatsanwalts oder der Staatsanwaltschaft gestärkt wurde, aber auf der anderen Seite natürlich auch die Rolle der Verteidigung. Das hat vor allem zu einer Zuspitzung der Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft geführt, die aufseiten der Verteidigung auch durch Litigation PR bisweilen äusserst scharf und hart geführt werden, wobei hier die Staatsanwaltschaften in der Kommunikation natürlich auf einem schwierigeren Posten stehen, insbesondere aufgrund des Amtsgeheimnisses. Wir haben hier [PAGE 1349] teilweise also ungleich lange Spiesse. Bei der Behandlung der Vorlage, das werden wir auch heute sehen, kommt diese Zuspitzung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft wieder zum Tragen.

Grundsätzlich haben die Kantone in der Vernehmlassung festgestellt, dass sich die Strafprozessordnung bewährt habe und dass man nur einzelne Anpassungen in Bezug auf die Praxistauglichkeit überprüfen und umsetzen solle. Die Strafverfolgung ist ja Kernaufgabe des Staates und liegt gemäss Bundesverfassung im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Kantone. So ist die Strafprozessordnung eben auch von grösster Wichtigkeit für die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes.

Wir haben zwei Instrumente. Auf der einen Seite haben wir das Strafgesetzbuch, das vorschreibt, was in der Schweiz strafbar ist, und auf der anderen Seite die Strafprozessordnung, die vorschreibt, wie Straftaten aufzuklären und zu verfolgen sind. Die Strafjustiz und die Staatsanwaltschaften brauchen eben das Instrumentarium, um die ihnen obliegenden staatlichen präventiven Schutzpflichten wahrnehmen zu können. Es geht auch um die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

Die Strafprozessordnung muss eine effektive, effiziente Strafverfolgung sicherstellen. Sie muss praxistauglich sein und auch die Kosten für die Kantone beachten, dies in Bezug auf Personal und Finanzaufwand. Gleichzeitig, das hat der Berichterstatter auch deutlich ausgeführt, muss sie natürlich ein faires Verfahren für die beschuldigte Person sicherstellen. Es braucht also eine Austarierung auch hin zu den Rechten der Verteidigung bzw. der beschuldigten Person, ohne aber - und das ist wichtig - einseitig die Rechte und Stellung der beschuldigten Person und ihrer Verteidigung zu stärken. Hier, das habe ich gesagt, liegt eigentlich der Kern der Diskussion oder auch der heutigen Debatte.

Die Frage ist jetzt: Sind die Ziele mit der Vorlage erreicht, also die Ziele Effizienz, Effektivität, Ausgewogenheit und Praxistauglichkeit? Der Bundesrat hat - das hat mich sehr gefreut - diese Vorlage wirklich eng mit den Kantonen erarbeitet und uns eine recht ausgewogene Vorlage vorgelegt. Im Nationalrat sind jetzt aber Anpassungen dazugekommen, die hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Strafprozess und insbesondere auf die Kantone und die Staatsanwaltschaften wirklich kritisch zu betrachten sind. Sie werden verstehen, dass ich als ehemalige Justizdirektorin hier ein besonderes Augenmerk darauf richte und geneigt bin, mich in die Richtung der Staatsanwaltschaften zu bewegen. Es geht um die[NB]Einvernahmerechte, die restaurative Gerechtigkeit, die Anwaltstarife usw.; Sie werden es dann bei einzelnen Anträgen noch hören, und ich habe auch noch einen Einzelantrag eingereicht.

Ich werde für Eintreten stimmen und empfehle Ihnen, das auch zu tun.