Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Kurz zu Artikel 24 Absatz 1bis, damit auch im Amtlichen Bulletin nachvollziehbar ist, was der Ständerat möchte respektive was die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt hat: Es handelt sich hier um eine Änderung, die der Nationalrat aufgrund eines Einzelantrages vorgenommen hat. Das heisst, die entsprechende Änderung war weder Teil der bundesrätlichen Vorlage noch Teil der Vernehmlassung noch Teil der Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Mit diesem Einzelantrag wurde eine Bundesgerichtsbarkeit für spezielle pädosexuelle Straftaten angestrebt. Die Begründung im Nationalrat war die Wichtigkeit der Strafverfolgung in diesem Bereich.
Diese Wichtigkeit ist sicherlich gegeben. Aber eine Frage der Wichtigkeit ist nicht eine Frage der Zuständigkeit. Das heisst, nicht alles, was wichtig ist, muss auf die Bundesebene gehievt werden. Es muss dies insbesondere nicht, weil heute die Kantone in diesem Bereich sehr gut organisiert sind. Es gibt verschiedene Kantone, die hier spezielle Strafverfolgungsbehörden haben, die sich mit dieser sicher schlimmen Form der Kriminalität auseinandersetzen. Es macht nun wenig Sinn, alles über den Haufen zu werfen und eine neue Zuständigkeit für die gesamte Schweiz zu bilden, wenn hier die Funktionsweise der Kantone eigentlich ausreichend ist.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diesen Zusatz zu streichen und zum geltenden Recht zurückzukommen.