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Hefti Thomas · Ständerat · 2021-12-14

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 225 Abs. 3, 5 [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

[VS]

Art. 225 al. 3, 5 [GZ]

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil national [GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 226a [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 226a [GZ]

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer au projet du Conseil fédéral [GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art.[NB]231 Abs. 2 [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Wird die inhaftierte beschuldigte Person freigesprochen und verfügt das erstinstanzliche Gericht deren Freilassung, so kann die Staatsanwaltschaft:[GZ]

a.[NB]beim erstinstanzlichen Gericht beantragen, die Freilassung mit Auflagen zu verbinden unter Hinweis auf die Strafdrohung von Artikel 292 StGB, um die Anwesenheit der freigesprochenen Person im Berufungsverfahren sicherzustellen. Die freigesprochene Person und die Staatsanwaltschaft können Entscheide über die Anordnung von Auflagen bei der Beschwerdeinstanz anfechten;

b.[NB]beim erstinstanzlichen Gericht zu Handen der Verfahrensleitung des Berufungsgerichtes die Fortsetzung der Sicherheitshaft beantragen, wenn die ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, dass sie durch Verbrechen oder schwere Vergehen die Sicherheit anderer unmittelbar erheblich gefährdet. In diesem Fall bleibt die betreffende Person bis zum Entscheid der Verfahrensleitung des Berufungsgerichtes in Haft. Diese entscheidet über den Antrag der Staatsanwaltschaft innert 5 Tagen seit Antragstellung.