Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-11-26
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Auch hier empfehlen wir Ihnen festzuhalten, d. h. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Es geht hier um die Voraussetzung der Betriebsbewilligung. Bundesrat und Ständerat möchten am vorgeschriebenen Versicherungsschutz gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 festhalten. Danach werden von den Privatversicherern Haftpflichtfälle bis zu einer Milliarde Franken gedeckt. Der Nationalrat hat bei Buchstabe h beschlossen, die höchstmögliche Haftpflichtversicherungsdeckung zu verankern; dies entspricht gemäss heutigem Kernenergiehaftpflichtgesetz einer Milliarde Franken. Demzufolge - so Ihre einstimmige Kommission - ist es präziser, den Bezug zum Kernenergiehaftpflichtgesetz herzustellen. Nur so ist sichergestellt, dass klar ist, was im Falle eines Schadens gedeckt ist. Sollte es darum gehen, den Versicherungsschutz zu erhöhen, müsste so oder so das Kernenergiehaftpflichtgesetz geändert werden.
Aus diesem Grund beantragen wir Festhalten.