Wermuth Cédric · Nationalrat · 2021-12-14
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Ergänzend zu den Ausführungen von Kollege Storni braucht es vielleicht noch eine grundsätzliche Überlegung, einfach damit wir wissen, über was wir hier diskutieren. Ich habe ein bisschen den Eindruck, auch vonseiten der Mehrheitssprecher, dass hier aus einer ganz kleinen Regelung, die vor Ort einen grossen Impact hat, eine grundsätzliche ideologische Auseinandersetzung gemacht wird, und darum geht es hier wirklich nicht. Wenn Sie unsicher sind, lesen Sie bitte die Motion Abate 18.3473, die damals übrigens unter anderem vom amtierenden Präsidenten der SVP unterstützt wurde, noch einmal im Wortlaut durch. Die Motion Abate wollte viel weiter gehen als das, was der Bundesrat vorschlägt. Sie verlangte eine nationale Regelung im Entsendegesetz, die unter Umständen sogar die kantonalen Gesetzgebungen übersteuert hätte.
Der Bundesrat hat jetzt richtigerweise korrigiert, und das Einzige, was er tut, ist, die Gewährleistung kantonaler Regelungen in das Entsendegesetz aufzunehmen. Was hat das zur Folge? Zwei Dinge, nämlich erstens die Sicherung der Nichtdiskriminierung der verschiedenen Anbieter in den Märkten und zweitens die Herstellung von Rechtssicherheit - Rechtssicherheit nicht nur für die Lohnabhängigen in diesen Kantonen, sondern auch für die Unternehmen und insbesondere für die Bevölkerung. Am Schluss geht es darum.
Man kann hier drin für oder gegen kantonale Mindestlöhne sein, es gibt absolut legitime Argumente dafür und dagegen. Aber hier geht es um fünf Kantone, die die Einführung kantonaler Mindestlöhne bereits bestätigt haben. Sie bitten uns einzig darum, zu garantieren, dass die Anwendung dieser Mindestlöhne, die in kantonaler Hoheit bleibt, gesichert und nicht diskriminierend ist, sowohl für entsandte wie auch für einheimische Arbeitskräfte. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich verstehe nicht, wie man daraus eine grundsätzliche Auseinandersetzung machen kann. Man muss sich schon bewusst sein - vielleicht ist das nicht allen klar, die nicht im Kanton Tessin wohnen -, in was für einer Situation diese Grenzkantone sind. Der Mindestlohn, den der Kanton Tessin infolge der bundesrechtlichen Rechtsprechung anwenden wird, wird bei ungefähr 20 Franken zu liegen kommen. Das ist fast doppelt so viel wie der durchschnittliche Lohn in der Lombardei. Dagegen kämpfen Tessiner Unternehmerinnen und Unternehmer an. Gegen die Verstösse, die aufgrund dieser grossen Differenz erfolgen, kämpfen Gewerkschaften und Arbeitgeber in diesen Kantonen übrigens gemeinsam an.
Und ja, es ist richtig, was die Mehrheit gesagt hat, die Kantone müssen in einem ersten Schritt in ihren kantonalen Gesetzgebungen die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Mindestlöhnen unterstellen. Diesen Job müssen die Kantone machen, da haben Sie absolut recht. Der Kanton Jura hat das gemacht; der Kanton Tessin hat mit dem Brief vom 13. Oktober 2021 an die WAK auch seine Absicht erklärt, das zu tun.
Aber dann zitiere ich Ihnen die Bitte des Regierungsrates des Kantons Tessin, Sie können es auch in den bereits zitierten Stellen der Botschaft des Bundesrates nachlesen: Der Regierungsrat sagt wörtlich, wie es der Bundesrat auch betont, dass kantonale Regelungen allein nicht ausreichten, um zu vermeiden, dass es Ungleichbehandlungen zwischen schweizerischen Unternehmen und Entsandten gebe. Das kantonale Recht sei in höherem Masse dem Risiko von allfälligen Beschwerden und Rekursen, insbesondere durch ausländische Firmen, ausgesetzt.
Wenn Sie nicht auf dieses Gesetz eintreten, dann erzielen Sie zwei Dinge:
1.[NB]Sie leisten dem Lohndumping durch ausländische Firmen, die sich nicht an die Gesetze halten wollen, Vorschub. Darunter leiden die korrekt handelnden europäischen Firmen genauso wie die korrekt handelnden Schweizer Firmen.
2.[NB]Sie erteilen der Bevölkerung in diesen Regionen, die auf den Schutz der Löhne angewiesen sind, hier wirklich eine Ohrfeige. Sie sagen: Ihr könnt zwar schon Regelungen erlassen, aber wir sind nicht bereit, euch dann bei der Umsetzung Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Jetzt wird uns gesagt, es sei der falsche Zeitpunkt, um diese Regelung einzuführen. Aber wann ist dann der richtige Zeitpunkt? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, um Kantone, die einen demokratischen Entscheid gefällt haben, hier gleichzustellen? Wir haben bereits jetzt in den flankierenden Massnahmen Instrumente, die kantonal durchgesetzt werden. Nehmen Sie die kantonalen Gesamt- und Normalarbeitsverträge, die gewährleisten wir auch. Es geht um nichts anderes als darum, hier genau das gleiche Prinzip anzuwenden. Es geht nicht um eine ideologische Auseinandersetzung über den Mindestlohn.
Ich bitte Sie, den Hilferuf der Randregionen zu beachten und auf dieses Gesetz einzutreten.