Friedli Esther · Nationalrat · 2021-12-14
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-14
Wortprotokoll
Am 17. September 2019 wurde mit 106 125 gültigen Unterschriften die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz", die sogenannte Massentierhaltungs-Initiative, bei der Bundeskanzlei eingereicht. Initiantin ist der Verein Sentience Politics. Die Initiative will die Massentierhaltung in der Schweiz verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Zudem will sie auch Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken.
In seiner Botschaft vom 19. Mai 2021 beantragt der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung. Gleichzeitig beantragt er Zustimmung zu einem direkten Gegenentwurf. Darin schlägt der Bundesrat vor, für alle Tiere das Wohlergehen sowie für die Nutztiere die tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung in die Verfassung aufzunehmen.
Ihre Kommission hat am 6. September eine breite Anhörung zur Initiative und zum Gegenentwurf des Bundesrates durchgeführt. Dabei konnten folgende Gruppierungen mit einer Vertretung ihre Sicht der Dinge darstellen: die Initianten, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren, der Schweizer Bauernverband, die IG Detailhandel, der Schweizer Tierschutz, die Stiftung für das Tier im Recht, die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen und der Schweizer Fleisch-Fachverband.
Gemäss Artikel 100 des Parlamentsgesetzes hat das Parlament nach Einreichung einer Volksinitiative dreissig Monate Zeit, um sie Volk und Ständen zur Annahme oder zur Ablehnung zu empfehlen. Im vorliegenden Fall läuft die Frist bis zum 28. Mai 2022. Verabschiedet ein Rat einen Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.
Der Nationalrat befasst sich heute als Erstrat mit der Initiative. Eine Minderheit Baumann stellt einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten, die dann in der Frühjahrssession 2022 verabschiedet werden müsste. Der Ständerat müsste dann in der Frühjahrssession 2022 Gelegenheit haben, sich mit der Initiative und dem Gegenentwurf zu befassen. Ich werde mir erlauben, am Ende der Beratung, vor der Abstimmung, nochmals genaue Ausführungen zu den Fristen und den gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf den indirekten Gegenentwurf zu machen.
Doch zuerst zum Inhalt: Die Initiative will einen Artikel 80a in die Bundesverfassung aufnehmen. Er besagt, dass der Bund die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützt. Diese umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben. "Massentierhaltung" bezeichnet die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird. Die Kriterien für die tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall legt der Bund fest. Er erlässt ebenfalls Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass die Ausführungsbestimmungen eine Übergangsfrist von maximal 25 Jahren vorsehen können. Betreffend die Anforderungen bezüglich der Würde des Tiers gelten die Bio-Suisse-Richtlinien 2018.
Die Kommission hat sich nach den Anhörungen intensiv mit verschiedenen Aspekten der Initiative auseinandergesetzt und hat der Verwaltung weitere Abklärungen in Auftrag gegeben und Fragen gestellt, dies vor allem zu den Themen Auswirkungen auf die Bergregionen, Anbindeställe, Ammoniakemissionen, Gruppengrössen von Tieren in der landwirtschaftlichen Nutzung, mögliche Importregelungen oder zukünftige Schlachtmethoden.
Die Kommission lehnt die Initiative mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Die Bundesverfassung erlaubt es mit dem aktuellen Artikel 80 bereits heute, das weltweit strengste Tierschutzgesetz zu haben. Die Schweiz hat auch als einziges Land eine Höchstbestandesverordnung in der Landwirtschaft, so z. B. für Legehennen, Schweine oder Kälber. Doch diese Bestände werden nur vom kleinsten Teil der [PAGE 2568] Bauern überhaupt erreicht. Denn in der Schweiz sind viele landwirtschaftliche Betriebe überschaubar. Das ermöglicht einen doch eher familiären Umgang mit den Tieren, was wichtig ist; dies ganz im Gegensatz zum Ausland: Die Betriebe sind in vielen Ländern sehr viel grösser.
Die Volksinitiative und auch der Gegenentwurf des Bundesrates wollen vom heutigen Anreizsystem in der Gesetzgebung mit Programmen wie RAUS oder BTS zu Geboten und Verboten übergehen. Heute wird die Einhaltung von Bestimmungen mit Direktzahlungen abgegolten. Vor allem aber besteht die Möglichkeit, die über die Stallhaltung und die Weidehaltung erzielten Mehrwerte an den Märkten auszuloben. Dafür gibt es verschiedene Labels und Standards.
Die Initiative möchte für alle als Grundstandard die Bio-Suisse-Richtlinien 2018 festlegen. Für die Mehrheit der Kommission gehören solche Vorgaben einer privaten Organisation nicht in die Verfassung. Zudem werden dann[NB]alle[NB]Produzenten gezwungen, gemäss Biostandard zu produzieren. Heute gibt es einen Markt, und es wird nach verschiedenen Standards produziert. Das ist auch gut so, denn so können die Konsumentinnen auswählen, was für Produkte sie kaufen und konsumieren möchten. Mit einer Annahme der Initiative würde dieser Markt massgeblich verhindert, weil ja dann alle gleich produzieren müssten. Die Folge wären höhere Preise für alle tierischen Nahrungsmittel und somit auch eine Verteuerung der Lebensmittel in der Schweiz.
Wie bereits gesagt, baut unsere Landwirtschaftspolitik auf Anreizprogramme. Die aktuellen Bestimmungen in den Programmen RAUS und BTS werden den verschiedenen topografischen Gegebenheiten und Strukturen der Schweiz gerecht. Die Initianten möchten auch hier in Zukunft alles über einen Leisten schlagen. Das entspricht nicht der Schweizer Politik und würde für viele landwirtschaftliche Betriebe, vor allem in den Hügel- und Bergregionen, Schwierigkeiten bedeuten.
Auch würde mit der Initiative die heutige Produktion von Fleisch stark gedrosselt. Die Folge wäre mehr Import; da aber auch dieser beschränkt wird, ist die Folge mehr Einkaufstourismus. Denn die Initiative sieht weiter vor, dass nur Tiere und tierische Erzeugnisse zur Nahrungsproduktion in die Schweiz eingeführt werden können, die ebenfalls den Biorichtlinien entsprechen. Diese Bestimmung widerspricht internationalem Recht. Die Schweiz würde mit der Annahme dieser Initiative ihren internationalen Verpflichtungen, z.[NB]B. im Bereich WTO oder in Freihandelsabkommen mit der EU, nicht mehr nachkommen können. Zudem stellt sich die Frage, wie die Einhaltung der strengen Auflagen im Ausland kontrolliert würden.
Die Minderheit Rytz Regula beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Menschen hätten eine Verantwortung gegenüber dem Tier, und es brauche bessere Regeln, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Obwohl die Schweiz im Bereich des Tierwohls schon viel mache, entspreche die Realität nur zum Teil dem, was die Konsumierenden erwarten. Zudem ist es der Minderheit wichtig, dass die Initiative auch die Importe mit einschliesst. Schon heute bestünden bei tierischen Produkten Unterschiede zwischen schweizerischen und importierten Produkten.
Der Bundesrat lehnt die Massentierhaltungs-Initiative ab, wie auch die Kommissionsmehrheit sie zur Ablehnung empfiehlt, möchte ihr aber einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Damit möchte er die Anliegen der Initianten aufnehmen und dem Umstand Rechnung tragen, dass dem Wohlergehen der Tiere und den Methoden der Herstellung von Lebensmitteln eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Hierzu schlägt er bei Artikel 80 der Bundesverfassung eine Änderung von Absatz 1 und die Ergänzung mit Absatz 2bis vor. Er verzichtet im Gegensatz zur Initiative auf die Verankerung der privatrechtlichen Richtlinien von Bio Suisse und der spezifischen Einfuhrregelung in der Verfassung. Die Minderheit Bendahan erachtet den Entwurf des Bundesrates als Kompromiss, möchte den Anliegen der Initianten entgegenkommen und beantragt, die Regelung des Bundesrates zu unterstützen. Da die Kommission nicht auf den Bundesbeschluss über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere eingetreten ist, den der Bundesrat vorschlägt, hat sich die Kommission nicht mit dem Antrag der Minderheit Grossen Jürg auseinandergesetzt. Daher mache ich dazu keine Ausführungen.
Die Mehrheit der Kommission sieht keinen Bedarf, Bestimmungen in die Bundesverfassung aufzunehmen, die weiter gehen als die heutigen Bestimmungen. Sie lehnt daher nicht nur die Initiative, sondern auch den Gegenentwurf des Bundesrates ab. Zudem machen der Kommission Zielkonflikte beim Gegenentwurf des Bundesrates Sorgen, so z. B. in Bezug auf Ammoniak. Wir haben hier im Parlament im Frühling einen ehrgeizigen Absenkpfad für Ammoniak und Nährstoffe beschlossen. Die Landwirtschaft wird in diesem Bereich in den nächsten Jahren gefordert sein. Der Gegenentwurf des Bundesrates zur Massentierhaltungs-Initiative sieht jedoch eine Erhöhung der Ammoniakemissionen um 2,2 Prozent vor. Es ist nun schwierig, wenn der Landwirtschaft Vorgaben betreffend Absenkung gemacht werden und wir einige Monate später eine Vorlage unterstützen, die dem entgegenläuft. Gleiches gilt fürs Raumplanungsrecht.
(Zwischenruf des zweiten Vizepräsidenten: Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Friedli!) Dann komme ich noch zum Minderheitsantrag Baumann, der einen zusätzlichen Kompromiss darstellen würde. Er fordert die Rückweisung an die Kommission, mit dem Auftrag, eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten.
Ich beantrage Ihnen, bei allen Abstimmungen der Mehrheit zu folgen und die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Vorlage nicht an die Kommission zurückzuweisen. Zudem empfehle ich Ihnen, auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates in Form eines Bundesbeschlusses über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere nicht einzutreten.