Baumann Kilian · Nationalrat · 2021-12-14
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Berset, Sie haben den Handlungsbedarf beim Tierwohl bestätigt und als Kompromiss zur Massentierhaltungs-Initiative einen sehr pragmatischen Gegenentwurf vorgelegt. Dieser wurde in der Vernehmlassung von einer Mehrheit der Kantone unterstützt. Auch die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte setzt sich nebst vielen anderen für diesen Gegenentwurf ein. Wenn jemand Bescheid weiss über den Gesundheitszustand der Schweizer Nutztiere, dann die Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte. Aber leider hat der Schweizer Bauernverband keine Lust auf Kompromisse.
Das Ziel des Schweizer Bauernverbandes ist klar: Die Initiative soll ohne Gegenentwurf zur Abstimmung kommen und dort versenkt werden. Dasselbe Spiel hatten wir bereits bei den Pestizid-Initiativen. Auch da hat man mit allen Mitteln versucht, Kompromisse zu verhindern. Der Schweizer Bauernverband verkennt die Zeichen der Zeit. Über das Niveau des Tierschutzes wird in allen westlichen Ländern diskutiert. In den meisten gibt es auch Verbesserungen, insbesondere in unseren Nachbarländern. Ein Stillstand in der Schweiz käme damit eigentlich einem Rückschritt gleich. Für die Schweizer Landwirtschaft ist es jedoch zentral, dass sie sich mit ihren Produkten gegenüber Importprodukten abheben kann. Um bei den Besten zu sein, müssen auch wir uns weiterentwickeln und in den nächsten 25 Jahren einen Schritt vorwärtsgehen.
Darum möchte ich Ihnen nun beliebt machen, das Geschäft noch einmal zurück in die Kommission zu nehmen, um den bundesrätlichen Gegenentwurf noch etwas abzuschwächen. So können wir dann im März über einen auf Gesetzesstufe geregelten Kompromiss des Kompromisses befinden. Auch die IG Detailhandel, die Swiss Retail Federation und die Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie würden dieses Vorgehen begrüssen. Damit unterstützt eine breite Koalition, die vom Tierschutz über den Handel bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten geht, diesen Rückweisungsantrag.
Da man den Handlungsbedarf beim Tierwohl nicht bestreiten kann, wird jetzt argumentiert, es reiche aus zeitlichen Gründen nicht mehr, einen indirekten Gegenentwurf zu beschliessen. Wir definieren hier, wie die Schweizer Tierhaltung im Jahr 2047 aussehen soll. Dies wollen Sie doch nicht mit dem Argument verhindern, wir hätten keine Zeit mehr! Der Zeitrahmen ist eng, aber es ist noch immer möglich, einen Kompromiss zu finden. Der Gegenentwurf des Bundesrates wurde breit vernehmlasst. Wir würden diesem Gegenentwurf in der Kommission etwas die Zähne ziehen und ihn danach dem Parlament vorlegen. Dazu ist laut Vernehmlassungsgesetz keine erneute Vernehmlassung nötig. Der Kommission steht es frei, den Entwurf so auszugestalten, dass er nicht mehr in die Vernehmlassung muss.
Es wäre sonderbar, wenn wir uns eines unserer wichtigsten parlamentarischen Instrumente berauben würden. Ein indirekter Gegenentwurf muss möglich sein! Manchmal braucht es einen Schritt zurück, um danach zwei Schritte vorwärtszugehen.
Ich bitte Sie, die Rückweisung zu unterstützen und damit beim Tierwohl vorwärtszugehen. Helfen Sie mit, das Anliegen aufzunehmen und mit einem indirekten Gegenentwurf einen Kompromiss zur Initiative zu finden!