Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-11-26
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um einen der Kernartikel des Gesetzes. Gestatten Sie mir deshalb eine kurze Auslegeordnung.
Der Bundesrat will aufgrund einer gesamtpolitischen Beurteilung die Wiederaufarbeitung nicht mehr zulassen; dies unter anderem deshalb, weil ein Kernenergiegesetz, das die Wiederaufarbeitung weiterhin zulasse, von den Gegnern oder Kritikern nicht als Gegenvorschlag zu den beiden Atom-Initiativen akzeptiert werde. Letztlich gehe es hier um eine politische Ermessensfrage. Das Verbot der Wiederaufarbeitung sei im Kernenergiegesetz eingebettet und mit der Hoffnung verknüpft, dass mit diesem Gegenvorschlag eine Annahme der Volksinitiative verhindert werden könne.
Der Ständerat - Sie erinnern sich - als Erstrat hat mit 22 zu 15 Stimmen in Artikel 104 Absatz 4, bei den Übergangsbestimmungen, ein Moratorium verankert. Abgebrannte Brennelemente dürfen demnach während einer Zeit von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht mehr ausgeführt werden.
Der Nationalrat ist unseren Beschlüssen nicht gefolgt. Er will die Wiederaufarbeitung unter strengen Voraussetzungen, wie sie in Artikel 9 dargelegt sind, zulassen. Die Übergangsbestimmung gemäss dem Beschluss des Ständerates soll [PAGE 953] hingegen gestrichen werden. Damit hat der Nationalrat mit 76 zu 63 Stimmen den ursprünglichen Entscheid unserer UREK aufgenommen. Auch die Gründe sind in etwa dieselben, wie sie seinerzeit im Rat dargelegt wurden: Gemäss Ratsprotokoll wurde im Nationalrat von der Mehrheit hauptsächlich mit Ressourcenschonung und der Reduktion der Abfallmenge argumentiert.
Angesichts der Differenzbereinigung hat sich Ihre Kommission bei diesem Artikel mit 9 zu 2 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates angeschlossen; das heisst, sie empfiehlt Ihnen, die Wiederaufarbeitung unter strengen Bedingungen, wie sie in Artikel 9 definiert sind, zuzulassen. Wenn schon die Wiederaufarbeitung weiter erlaubt werden soll - so die Mehrheit der Kommission -, dann unter klar im Gesetz geregelten Bedingungen. Im Unterschied zum Nationalrat hat sich die Kommission allerdings mehrheitlich dafür ausgesprochen, trotzdem am Moratorium festzuhalten. Ich komme bei der Beratung von Artikel 104 nochmals darauf zurück.
Eine Minderheit der Kommission hält wie der Bundesrat am Wiederaufarbeitungsverbot fest.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen, sich dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen.