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preparatory:AB 29417

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Dieser Artikel enthält die Voraussetzungen für die Erteilung der Rahmenbewilligung. Der Nationalrat möchte die Liste der Vorgaben um einen weiteren Punkt ergänzen. Gemäss Absatz 1 Buchstabe h soll die Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke nur erteilt werden, wenn der Strombedarf nicht aus in der Schweiz erzeugten erneuerbaren Energien zu gleichen oder tieferen Kosten gedeckt werden kann. Kernenergie darf demzufolge nur genutzt werden, wenn keine andere Lösung mit alternativer schweizerischer Energie zur Verfügung steht.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese zusätzliche Bestimmung nicht ins Gesetz aufzunehmen, und zwar mit folgender Begründung:

1. Die Abschätzung von Kosten und Potenzial der verschiedenen Energien würde kaum je zu klaren Resultaten führen; damit würde ein Bedarfsnachweis eingeführt, der kaum vernünftig zu handhaben ist. Politische Einflüsse wie Abgaben, Umlagerungen und Subventionen spielen eine entscheidende Rolle. Der Nachweis würde somit unter Umständen fiskalisch verfälscht.

2. Grundsätzlich haben die Investoren zu entscheiden, welches wirtschaftliche Risiko sie am Markt eingehen wollen.

3. Ein solcher Nachweis beinhaltet den Mangel, dass er einer momentanen Beurteilung und Einflüssen auf dem aktuellen Strommarkt unterliegt. Demgegenüber ist ein Investitionsentscheid aus langfristigen Überlegungen zu fällen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und Absatz 1 Buchstabe h zu streichen.

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