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Slongo Marianne · Ständerat · 2002-11-26

Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Wir sind uns alle einig, dass für die Entsorgung der bestehenden und künftig neu anfallenden radioaktiven Abfälle die Sicherheit oberste Priorität haben muss. Aber wie beurteilen wir die Frage der Mitsprache der betroffenen Bevölkerung des Standortkantons?

Der Bundesrat, der Nationalrat und die Minderheit Gentil sprechen sich klar für die Notwendigkeit der Zustimmung dieser Bevölkerung aus. Die Kommissionsmehrheit beantragt, auf das kantonale Vetorecht ganz zu verzichten, weil ansonsten das Entsorgungsproblem nicht gelöst werden könne.

Aus meiner Sicht gilt es, hier eine politische Güterabwägung mit der nötigen Sensibilität vorzunehmen. In Nidwalden ist die Mitsprache seit vielen Jahren gesetzlich verankert. Was würde nun eine Verweigerung dieses direktdemokratischen Instrumentes bedeuten? Die Achtung kantonaler Hoheitsrechte erachte ich insbesondere in diesem sensiblen Bereich der Kernenergie als unabdingbar. Unsere Demokratie lebt dank der uneingeschränkten Akzeptanz der an der Urne gefällten Volksentscheidung. Ich weiss, dass dies für die Unterlegenen oftmals schwierig ist. Gleichwohl wird der [PAGE 956] demokratische Mehrheitsentscheid jederzeit auf allen Ebenen unseres föderalistischen Staates akzeptiert.

Wollen Sie im Kernenergiegesetz tatsächlich neu eine zentralistische Lösung einführen? Wollen Sie gegen den demokratisch gefällten Volksentscheid in Nidwalden ein anerkanntermassen bestehendes Entsorgungsproblem durch die Verweigerung der Mitbestimmung lösen? Der Schaden für unsere Demokratie wäre gross. Das Misstrauen gegenüber politischen Prozessen würde wachsen, und bevölkerungsschwache Regionen würden zusätzlich geschwächt. Speziell in diesen Tagen, wo in weiten Teilen der Bevölkerung starke Veränderungsprozesse Ängste und Unsicherheiten wecken, sind wir verpflichtet, die gelebten demokratischen Prinzipien hochzuhalten. Selbst bei den bereits bestehenden nationalen Aufgaben wie beispielsweise bei der Neat oder den Nationalstrassen achten die verantwortlichen Bundesinstanzen mit Recht auf die Akzeptanz der betroffenen Kantone und deren Bevölkerung.

Die eingangs erwähnte Güterabwägung veranlasst mich, mich aus staats- und demokratiepolitischen Gründen klar für die Lösung des Bundesrates und des Nationalrates auszusprechen.

Ich bitte Sie, diesen aus meiner Sicht übergeordneten, wichtigen Aspekten Ihre notwendige Aufmerksamkeit und Unterstützung zu schenken.