Rieder Beat · Ständerat · 2021-12-14
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14
Wortprotokoll
Es kommt zeitlich auf das Gleiche heraus; ich werde nachher bei der Motion 21.4336, die ich grundsätzlich befürworte, nicht mehr sprechen.
Die "restaurative Gerechtigkeit" ist eigentlich der zweite wirklich entscheidende Eingriff in dieser Revision der Strafprozessordnung. Gerechtigkeit wollen wir ja alle. Prima vista hat der Begriff der restaurativen Gerechtigkeit etwas für sich, doch das Anliegen kam etwas "de travers" in die Vorlage hinein, ohne Stellungnahmen, ohne Vernehmlassungen. Wir haben zwar Anhörungen durchgeführt, ergiebig waren diese aber nicht.
Eigentlich geht es um zwei Aspekte, darüber muss man sich hier im Klaren sein. Trotzdem befürworte ich eine Motion. Es geht nämlich um den generellen Strafanspruch des Staates, der durch eine restaurative Gerechtigkeit, je nach Ausgestaltung, tangiert sein könnte. Der Berichterstatter hat es gesagt: Es kommt entscheidend auf die Ausgestaltung dieses Instruments an. Das zweite Problem, das meines Erachtens ebenfalls analysiert werden muss, ist der Druck auf die Opfer und/oder Täter und deren Manipulation. Diese zwei Aspekte müssen wir in einer anzunehmenden und vom Bundesrat dann zu bearbeitenden Motion genau evaluieren lassen. Es reicht hier nicht aus, auf die Schnelle eine Vorlage zu zimmern und diese, etwas umgangssprachlich ausgedrückt, in die Revision der Strafprozessordnung reinzuknallen.
Grundsätzlich ist das Anliegen aber berechtigt. Man muss es aufnehmen, man muss es auch tragfähig machen, damit wir am Ende eine Lösung haben, die nicht die Amerikanisierung des schweizerischen Strafjustizsystems bedeuten würde; ich möchte dieses Wort einmal in den Raum werfen. Man kann es auch anders ausgestalten, und wenn man es richtig macht, kann es ein Mittel sein.