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Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-14

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14

Wortprotokoll

Es wurden von der Antragstellerin und vom Antragsteller ja vor allem verfahrensökonomische Gründe ins Feld geführt, weshalb es angezeigt sei, die Strafverfolgungsbehörden nicht zu sehr mit unnötigen Einvernahmen zu belasten. Ich halte es in dieser Frage wie mein Vorredner, wenn auch aus einer anderen Überlegung heraus. Natürlich ist das rechtsstaatliche Interesse des Beschuldigten, auch aussagen zu können, ohne Weiteres ein Argument dafür, die Dispense von Einvernahmen nicht allzu weit zu fassen.

Ich habe in diesem Rat schon einmal über die gesichtslose Strafjustiz gesprochen, und zwar im Zusammenhang mit der Revision des Sanktionenrechts. Ich glaube, der Bundesrat hat durchaus zu Recht mit der Aufnahme dieser Bestimmung der gesichtslosen Strafjustiz Schranken gesetzt. Was [PAGE 1370] heisst "gesichtslose Justiz"? Das bedeutet, dass ein überwiegend grosser Teil aller Strafurteile nicht von einem Gericht ausgeht, sondern mit einem Strafbefehl abgeschlossen wird. In aller Regel werden bedingte Sanktionen ausgesprochen, bedingte Geldstrafen, vielleicht eine kurze bedingte Freiheitsstrafe. Glauben Sie, das mache grossen Eindruck, vor allem bei jugendlichen Täterinnen und Tätern? Sie werden sich in erster Linie mit dem Einzahlungsschein befassen, die Verfahrenskosten bezahlen und vielleicht auch noch die verhängte Busse. Sie bekommen aber nie ein Gericht zu sehen, und wenn sie nicht einmal in der Untersuchung einen Untersuchungsrichter oder einen Staatsanwalt zu sehen bekommen und damit auch erklärt erhalten, wie ernst es ist und dass in einem nächsten Fall eine noch härtere Strafe ausgesprochen werden kann, dann lernen sie es nie. Kommt hinzu, dass vor allem ausländische Täterinnen und Täter, die hier in diesem Massengeschäft wahrscheinlich auffällig sind, diese Strafbefehle schon rein sprachlich nicht verstehen.

Ich glaube, man tut der Justiz und auch dem präventiven Charakter des Verfahrens nichts Gutes, wenn man an einer gesichtslosen Strafjustiz festhalten möchte, in der Beschuldigte nie einen Richter oder einen Staatsanwalt zu sehen bekommen. Ich unterstütze den Entwurf des Bundesrates.