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Walti Beat · Nationalrat · 2021-12-14

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Das Tierwohl hat für die FDP-Liberale Fraktion einen hohen Stellenwert. Die Forderungen der Volksinitiative und jene des Gegenentwurfes, wonach das Wohlergehen und die Würde der Tiere zu respektieren seien, anerkennt die FDP denn auch grundsätzlich. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die heute bestehenden Rechtsgrundlagen diesen Forderungen bereits ausreichend Rechnung tragen. Würde und Wohlergehen des Tieres sind schon im Zweckartikel des Tierschutzgesetzes postuliert, dies auf der Grundlage von Artikel 80 der Bundesverfassung. Darüber hinaus braucht es keine zusätzliche Verfassungsgrundlage und deshalb auch keine entsprechende Initiative.

Die Massentierhaltung, wie sie die Initiative definiert, ist ja auch heute bereits verboten, und die Schweiz hat bereits heute die weltweit strengste Regulierung der Nutztierhaltung. Das ist nicht nur Theorie, sondern funktioniert in der Praxis, und darüber darf oder soll man bei dieser Gelegenheit auch einmal sprechen; es wurde schon verschiedentlich ausgeführt. Ich erinnere daran, dass die Schweiz das einzige Land der Welt ist, das die Tierbestände pro Betrieb gesetzlich reguliert und in der Verordnung begrenzt. Weiter sind die Schweizer Strukturen in der Landwirtschaft, wie wir wissen, sehr klein. Zum Vergleich: In Deutschland werden zum Beispiel 75 Prozent der Rinder auf Betrieben mit mehr als 100 Tieren gehalten, in der Schweiz sind es gerade einmal 1 Prozent; dies, um nur ein Beispiel zu nennen.

Schliesslich hat die Schweiz auch das strengste Tierschutzgesetz der Welt. Dieses enthält Minimalanforderungen für den Platzbedarf. Es gibt eine Bewilligungspflicht für Stalleinrichtungen. Bereits ab zehn Grossvieheinheiten wird eine abgeschlossene Ausbildung der Tierhalter verlangt. Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus wird der grösste Teil der Tiere in freiwilligen Tierwohlprogrammen gehalten, deren Anforderungen noch einmal weit über die gesetzlichen Standards hinausgehen. 86 Prozent der Milchkühe profitieren vom RAUS-Programm und haben regelmässig Auslauf. 80 Prozent der Legehennen werden gemäss RAUS-Programm gehalten. Fast 70 Prozent der Schweine werden in besonders tierfreundlichen Ställen, sogenannten BTS-Ställen, gehalten. Das sind doch Zahlen, die sich sehen lassen können.

Der bundesrätliche Gegenvorschlag verzichtet zwar auf die von der Initiative geforderte gesetzliche Übernahme der Bio-Suisse-Richtlinien oder einen äquivalenten Standard, aber auch er sieht eine verfassungsrechtliche Verankerung der Tierhaltungsstandards auf Niveau der BTS- und RAUS-Programme vor, von denen ich eben gesprochen habe. Dies würde, volkswirtschaftlich betrachtet, Wertschöpfung vernichten, weil die heute praktizierte Preisdifferenzierung für qualitativ hochwertige Produkte verunmöglicht oder zumindest [PAGE 2578] massiv eingeschränkt würde. Gleichzeitig würden solche allgemeinen Vorgaben von den Produzenten grosse bauliche Investitionen verlangen, die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Landwirtschaft zusätzlich verschlechtern und damit ihre Abhängigkeit von Subventionen verstärken, was wir nicht für wünschenswert halten.

Aus liberaler Sicht ist es aber auch gesellschaftspolitisch falsch, so vorzugehen. Nicht nur die Produzenten, sondern auch die Konsumentinnen und Konsumenten müssen im Bereich des Tierwohls ihre Verantwortung wahrnehmen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier auch mit entsprechender Aufklärungsarbeit, Überzeugung und guten Produkten Verbesserungen zu realisieren. Man könnte von Nachfrageentwicklung sprechen. Schliesslich will die FDP-Liberale Fraktion auch bezüglich Verletzung von Freihandelsregeln kein Risiko eingehen; das ist selbstverständlich.

Aufgrund all dieser Argumente und nicht aus Mangel an Tierliebe empfehle ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion, bei beiden Entwürfen der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.