Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Exakt fünfzig Jahre ist es her: 1971 waren die Schweizer Männer endlich bereit, den Schweizer Frauen das Stimm- und Wahlrecht einzuräumen. Die Schweiz war damit weltweit eines der letzten Länder, die Ja zum Frauenstimmrecht sagten. Das gereicht ihr nicht zum Ruhm.

Andererseits ist die Schweiz stolz auf ihre demokratische Tradition, zu Recht: Nach den USA ist die Schweiz die zweitälteste Demokratie weltweit und die älteste in Europa. Unsere demokratischen Rechte sind hervorragend ausgebaut. Mit den direkt-demokratischen Rechten der Verfassung von 1874 war unser Land weltweit ein Pionierstaat.

Ob die Schweiz nun voranging oder schwer in Rückstand geriet, immer mussten die demokratischen Rechte erkämpft werden; geschenkt wurden sie nie. Demokratischen Fortschritt gab es dann, wenn sich die dafür nötige Einsicht durchgesetzt hatte; von selbst kam das nicht.

Heute stehen wir vor einem neuen Problem, einer neuen grossen Herausforderung. Mehr als ein Viertel unserer Bevölkerung verfügt über keinen Schweizer Pass. Umgerechnet auf die Kantone bedeutet das, dass eine Bevölkerung in der Grössenordnung der Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Zürich und Aargau, bezogen auf die Schweiz, kein Stimm- und kein Wahlrecht hätte. Stellen Sie sich das einmal vor!

Viele der Betroffenen sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen und haben immer hier gelebt. Wir sind zwar nicht mehr, wie vor fünfzig Jahren, eine halbierte Demokratie, leider aber eine Dreivierteldemokratie. Der Zugang zum Schweizer Bürgerrecht ist heute sehr restriktiv und im internationalen, im europäischen Vergleich mit hohen Hürden verbunden. Das war nicht immer so. Wichtige Faktoren, welche die Einbürgerung erschweren, sind das komplexe dreistufige Verfahren mit je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlichen Anforderungen sowie das Abstammungsprinzip. Die hohen Hürden führen dazu, dass viele nie eine reale Chance auf Einbürgerung hatten, auch wenn sie in der Schweiz geboren sind und immer hier gelebt haben, z. B. dann, wenn sie selber oder ihre Eltern öfter den Wohnsitz wechseln mussten.

Die entscheidende Rolle der Gemeinden wie auch das fast reine Abstammungsprinzip stammen beide unter ganz anderen Voraussetzungen aus dem 19. Jahrhundert. Was die zentrale Rolle der Gemeinden betrifft, so war seinerzeit ausschlaggebend, dass für die Unterstützung Bedürftiger, zum Beispiel im Alter, das Heimatortprinzip galt. Das ist bekanntlich längst vorbei. Unterstützungsbedürftige werden im Alter nicht mehr an die Heimatgemeinde abgeschoben. Auch das Abstammungsprinzip, das Ius Sanguinis, versteht sich in [PAGE 1377] einem unmittelbaren Zusammenhang mit der armen Schweiz des 19. Jahrhunderts. Die Schweiz war damals ein Auswanderungsland, das die Ausgewanderten mit dem Abstammungsprinzip an sich binden wollte.

Seitdem die Schweiz wirtschaftlich erfolgreich ist, ist sie kein Auswanderungsland mehr, sondern ein Einwanderungsland, wie alle wirtschaftlich erfolgreichen Länder oder Regionen. Die Schweiz ist hier in Europa besonders exponiert. Nehmen wir beispielsweise den Vergleich mit Österreich. Unser Nachbarland war vor hundert Jahren bevölkerungsmässig fast doppelt so gross wie die Schweiz. Heute liegen wir mit Österreich bevölkerungsmässig praktisch gleichauf. Man kann das für die Schweiz als Problem sehen und politisch negativ bewirtschaften. Aber irgendwann muss man auch bereit sein, die Realitäten zu sehen, die heutige Vielfalt unserer Bevölkerung als Spiegel des wirtschaftlichen Erfolgs, als Bereicherung, als Tatsache, die auch positive Seiten hat, nicht nur im Fussball.

Einem Land, das in der Realität durch Einwanderung geprägt ist, stellen sich beim Bürgerrecht andere Fragen als einem Auswanderungsland. Es stellt sich nämlich die Frage, wie wir gewährleisten können, dass die Menschen, die hier wohnen, arbeiten und leben, auch als vollwertiger Teil unserer Bevölkerung anerkannt werden. Hier muss die Schweiz ein neues Kapitel aufschlagen. Besonders zugespitzt stellt sich diese Frage bei der sogenannten zweiten Generation. Menschen, die schon immer hier gelebt haben, die hier geboren und aufgewachsen sind und hier die Schulen besucht haben, gehören zur Schweizer Bevölkerung. Sie gehören zu unserer Gesellschaft, zu unserer Wirtschaft. Sie sind Teil der Schweiz und ein vollwertiger Teil unserer Gesellschaft. Das soll mit dem Bürgerrecht auch formell anerkannt werden. Diese Selbstverständlichkeit, nicht weniger, verlangt die Motion für das Ius Soli.

Wenn ich an die Debatten zum Bürgerrecht in den letzten Jahrzehnten denke, dann weiss ich, dass ich Ihnen mit dieser Motion etwas zumute. Aber wir müssen beginnen, über die heutigen Realitäten nachzudenken, darüber, was das fehlende Bürgerrecht für die vielen Menschen heisst, die seit ihrer Kindheit Teil unserer Gesellschaft und Teil unserer Wirtschaft sind, und was es für das Selbstverständnis unserer Gesellschaft heisst, wenn so grosse Teile unserer Bevölkerung nicht über das Bürgerrecht verfügen.

Was ich hier verlange, ist nicht neu. Schon mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und der starken Arbeitsmigration in die Schweiz Ende des 19. Jahrhunderts verlangte der St. Galler Nationalrat Theodor Curti die Öffnung des Bürgerrechts. Der Bundesrat selbst befürwortete damals in der Folge das Ius Soli. 1967, also vor 54 Jahren, verlangte in diesem Rat der freisinnige Ständerat Alfred Borel mit einer Motion die Einführung eines begrenzten Ius Soli. Ständerat Borel beklagte, dass die Hürden auf dem Weg zum Bürgerrecht mit der Gesetzesrevision von 1952 so hoch wie nie zuvor geworden seien und der Bundesrat - mit Ludwig von Moos als damaligem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes - weit hinter dem Bundesrat von Anfang des Jahrhunderts zurückbleibe. Ständerat Borel stellte fest, dass die mit dem Wirtschaftsaufschwung verbundene starke Einwanderung nach einem anderen Umgang mit den Menschen, die ins Land gekommen seien, und ihren Kindern verlange. Bundesrat von Moos beantragte in der Folge, wie es damals noch möglich war, die Umwandlung der Motion in ein Postulat, worauf das Anliegen zwar als Postulat überwiesen, daraufhin aber schubladisiert wurde.

Heute, bei einem so hohen Anteil unserer Wohnbevölkerung ohne Schweizer Pass wie noch nie, ist der Zeitpunkt gekommen, die Forderung nach einer Öffnung des Schweizer Bürgerrechts wieder aufzunehmen. Es geht zum einen um die menschenrechtliche Dimension für die Betroffenen, die Secondas und Secondos, um das Recht auf Heimat für alle, die hier geboren und aufgewachsen sind und ihr Leben hier leben. Es ist erwiesen, dass die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration durch das Bürgerrecht gestärkt und gefördert wird und das Risiko der Diskriminierung vermindert wird. Zum andern geht es um das Selbstverständnis unserer Gesellschaft als einer Gesellschaft, die allen, die hier geboren sind und hier aufwachsen, unabhängig von der Herkunft die gleichen Chancen für die Entwicklung bieten soll. Das ist auch das grosse Versprechen, das im Fundamentalsatz unserer Verfassung über die Rechtsgleichheit angelegt ist.

Die Herausforderung, vor der wir stehen, betrifft nicht nur die Schweiz, sondern alle dynamischen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaften weltweit. Unsere Gesellschaften sind in den letzten Jahrzehnten heterogener und vielfältiger geworden. Wenn wir auf der Höhe unserer Aufgabe bleiben wollen, müssen wir Wege finden, die politischen Institutionen und ihre Voraussetzungen so anzupassen, dass sie Perspektiven für alle bieten, die hier geboren sind, hier leben, arbeiten und Teil unserer Gesellschaft sind. Die Öffnung des Bürgerrechts ist der Schlüssel dazu.

Was wir hier vertreten, kann als Verfassungspatriotismus bezeichnet werden. Mit "Verfassungspatriotismus" ist ein staatsbürgerliches Konzept gemeint, das im Gegensatz zu einem ethnisch begründeten Patriotismus steht. Massgebend für den Verfassungspatriotismus ist die Verpflichtung auf gemeinsame politische Werte - Pluralismus, Demokratie und Meinungsfreiheit - anstatt der Abstammung und der Sprachgemeinschaft.

Das trifft auf das Selbstverständnis des Schweizer Bundesstaates zu, denn die Schweiz war ja nie eine sprachlich, ethnisch und kulturell homogene Nation. Der Staatsrechtler Carl Hilty schrieb 1875, noch in den Gründungsjahrzehnten des Bundesstaates, in seinen berühmten Vorlesungen über die Politik der Eidgenossenschaft: "Weder nach Rasse noch nach Sprache noch nach der Geschichte bilden die Völker der Eidgenossenschaft ein altherkömmliches Ganzes. Ihr Zusammenschluss beruht auf einem politischen Gedanken von neuerem Datum. Ihre Nationalität ist heute nur das Werk einer Idee."

Daran können wir anknüpfen. Was macht die Schweiz aus? Es sind die Vielfalt der heutigen Gesellschaft und die Verpflichtung auf gemeinsame Werte wie Pluralismus, Freiheitsrechte, Demokratie. Demokratie verträgt sich aber nicht mit dem dauerhaften Ausschluss bedeutender Teile unserer Bevölkerung von den politischen Rechten.

Das sind die Gründe, weshalb ich Ihnen vorschlage, das Bürgerrecht über das Ius Soli für alle zu öffnen, die hier aufwachsen, die hier leben und die deshalb zur Schweizer Bevölkerung gehören. Ich lade Sie ein, in diese Debatte für die Zukunft unseres Landes einzusteigen. Es ist eine zentrale Debatte. Die Schweiz hat Besseres verdient als ein Bürgerrecht, das mehr als einen Viertel der Bevölkerung von den politischen Rechten ausschliesst.

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-14 | Lexipedia | Lexipedia