Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-12-14
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte mich zur Motion Rechsteiner Paul 21.3111 äussern.
Es ist richtig: Die Erreichung des schweizerischen Bürgerrechts ist an Anforderungen geknüpft. Jawohl, es ist ein Aufwand, schweizerischer Staatsbürger oder schweizerische Staatsbürgerin zu werden. Wir haben diese Anforderungen in der Schweiz in den letzten Jahren den politischen, gesellschaftlichen Gegebenheiten immer wieder angepasst, wir haben spezifische Erleichterungen vorgenommen usw.
Das Bürgerrecht in der Schweiz ist aufgrund der Tradition sehr stark in den Gemeinden, dann im Kanton und dann im Bund, in diesem Dreiklang, verankert. Heute läuft die Einbürgerung, Sie kennen das, über die Gemeinden. Die Gemeinden, das ist wichtig, kennen die einbürgerungswilligen Damen und Herren. Ich meine, diese Praxis ist nicht nur bewährt, sondern sie ist von der Bevölkerung akzeptiert.
Warum ist sie von der Bevölkerung akzeptiert? Sie wurde in mehreren Volksabstimmungen so angenommen, zum einen auf eidgenössischer Ebene, zum andern dann mit der Umsetzung der eidgenössischen Gesetzgebung auch auf kantonaler Ebene. Die Diskussionen dazu waren in der Regel nicht nur einfach. Die Praxis ist akzeptiert und transparent. Jeder Einbürgerungswillige, der hier wohnt, jede Einbürgerungswillige, die hier wohnt, weiss, welche Anforderungen er oder sie erfüllen muss, um zum schweizerischen Bürgerrecht zu kommen.
Die Schweiz kennt das Ius Soli nicht. Das Ius Soli, wie es jetzt vom Motionär verlangt wird, ist eine fundamentale Abkehr von der historischen Tradition des schweizerischen Bürgerrechts. Wenn wir legiferieren, dann müssen wir - das ist für mich sehr wichtig - immer auch die Traditionen anschauen. Woher kommen wir, was passt zu unserem Land? Wenn wir jetzt diese neue Regelung beschliessen, dann gehen wir eigentlich in eine Richtung, wie sie mehr die angelsächsischen Staaten kennen, die eben damals vor allem Einwanderungsstaaten waren. Das Ius Soli kommt aus den USA, aus Australien, aus Kanada. In Europa kennt man das weniger und hat heute eigentlich mehr Mischungen aus Ius Soli und Abstammungsprinzip.
Ich sehe zurzeit keine Notwendigkeit, unser bewährtes System zu ändern. Noch einmal: Wichtig ist, dass jeder und jede Schweizer Staatsbürger respektive Schweizer Staatsbürgerin werden kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Und jawohl, noch einmal, das braucht einen spezifischen Akt der Anerkennung unserer Voraussetzungen und auch eine aktive Auseinandersetzung mit unseren staatspolitischen Grundlagen. Die meisten Kantone, so auch der Kanton Uri, kennen ja heute beispielsweise Staatskundetests und so weiter. Ich finde das ausserordentlich wichtig, und in der direkt-demokratischen Legitimation sagt eben das Schweizervolk, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit wir jemanden als Staatsbürger oder Staatsbürgerin aufnehmen.
Ein anderer Punkt, der jetzt noch nicht angesprochen wurde, den ich aber hier erwähnen möchte, ist, dass das Ius Soli unter den heutigen Gegebenheiten äusserst kritisch zu betrachten ist. Das Ius Soli kann auch als Einfallstor für die Umgehung von Migrationsbestimmungen ausgelegt werden, weil die Staatsbürgerschaft ein absolutes Aufenthaltsrecht im Staat sichert. Aufgrund des menschenrechtlich verankerten Rechts des Kindes auf ein Familienleben ergibt das ein sehr starkes Argument für ein Aufenthaltsrecht der Eltern. Das heisst, dass das Ius Soli die Zuwanderung eben antreiben kann, indem man sich dieses Aufenthaltsrecht aufgrund der Geburt des Kindes sichern kann.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen und weiterhin auf unser bewährtes, traditionsreiches, historisches, direkt-demokratisch legitimiertes Einbürgerungsrecht zu setzen.