preparatory:AB 294278
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Ich eröffne hiermit die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung, begrüsse Sie recht herzlich und wünsche Ihnen einen guten Morgen. Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden, und ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.
Sie erhalten nun einen Satz von acht nummerierten Wahlzetteln. Die Nummern der Wahlzettel entsprechen den Nummern auf den Wahlvorschlägen, die Ihnen vorliegen. Für alle Wahlen werden nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze frei sind. Deshalb konnten die Wahlzettel nach Artikel 137 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vorgedruckt werden. Einzelne Kandidierende können Sie auf den Wahlzetteln streichen, zusätzliche Namen bleiben berücksichtigt. Gewählt sind diejenigen Personen, deren Name auf mehr als der Hälfte der gültigen Wahlzettel steht. Für die Bestimmung des absoluten Mehrs werden die leeren und die ungültigen Wahlzettel gemäss Artikel 130 Absätze 2 und 3 des Parlamentsgesetzes nicht mitgezählt.
Ich informiere die Fotografinnen und Fotografen sowie das Publikum auf den Tribünen, dass es untersagt ist, während der Wahl zu fotografieren oder zu filmen.
Ich bitte die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, anschliessend die Wahlzettel zu verteilen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zettel nur am Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Wahlzettel mehr verteilt.
Vor der Behandlung der Wahlgeschäfte verabschieden wir heute Herrn Stephan Blättler, den Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichtes, und Herrn Bundesrichter Hans Georg Seiler.
Stephan Blättler wurde 1960 geboren. Sein Rechtsstudium absolvierte er an der Universität Zürich. Ebenfalls in Zürich erwarb er das Rechtsanwaltspatent. Seine erste Berufserfahrung holte er bei der Credit Suisse. Danach arbeitete er am Bezirksgericht Bülach. Sein Wunsch, noch eine andere Rechtsordnung kennenzulernen, führte ihn an die Duke University in den USA. Im Anschluss daran war er bis 1998 Berater bei Ernst and Young in Zürich. Aufgrund dieser Tätigkeit verfügt er nebst seinen profunden juristischen Kenntnissen über hervorragende Kompetenzen im Wirtschafts-, Finanz- und Managementbereich. Nach seiner Tätigkeit bei Ernst and Young kehrte er zur Rechtsprechung zurück, war von 1998 bis 2001 juristischer Sekretär und von 2001 bis 2009 Bezirksrichter am Bezirksgericht Bülach, bei welchem er ab Juli 2008 das Amt des Vizepräsidenten innehatte.
Stephan Blättler wurde 2009 zum Bundesstrafrichter gewählt und war bis Ende 2011 Mitglied der Strafkammer. Im Laufe des Jahres 2011 beschloss das Plenum des Bundesstrafgerichtes, die beiden Beschwerdekammern zusammenzuführen. Stephan Blättler wurde erster Präsident der zusammengeführten Beschwerdekammer und präsidierte diese während sechs Jahren. Die Zusammenführung beider Kammern war in jeder Hinsicht eine riesige Herausforderung. Der Managementerfahrung von Stephan Blättler und seiner Fähigkeit zu analytischem Denken ist es zu verdanken, dass ein reibungsloser Übergang und eine Zusammenlegung der beiden Kammern auf organisatorischer und personeller Ebene möglich war.
Bereits in den Jahren 2014 bis 2017 gehörte Stephan Blättler als Mitglied der fünfköpfigen Verwaltungskommission dem Leitungsgremium des Bundesstrafgerichtes an. Im März 2019 wurde er sodann als Nachfolger von Tito Ponti in dessen laufender Amtszeit für April bis Dezember 2019 zum Präsidenten des Gesamtgerichtes und anschliessend zum Vizepräsidenten für die Jahre 2020/21 gewählt. Bereits Anfang 2019 entschied Stephan Blättler, sich nach Ablauf der Wahlperiode per Ende 2021 nicht mehr zur Wahl für eine weitere Amtsperiode als Bundesstrafrichter zur Verfügung zu stellen.
Nun verlässt Stephan Blättler per Ende 2021 das Bundesstrafgericht, um sich ausschliesslich einer weiteren Passion zu widmen: der Politik auf kommunaler Ebene. Bereits in den Jahren 2002 bis 2009 war er Mitglied des Gemeinderates, des heutigen Stadtparlamentes, der Stadt Bülach. Im Frühjahr 2018 kehrte Stephan Blättler in die Politik zurück, war im Amtsjahr 2020/21 Parlamentspräsident und ist aktuell Mitglied der Geschäftsleitung des Stadtparlamentes der Stadt Bülach.
Bundesstrafrichter Blättler zeichnet sich durch enormes Fachwissen im juristischen, aber auch im Finanz- und Managementbereich und durch sein analytisches und lösungsorientiertes Denken aus. Deshalb, aber insbesondere auch als wichtiger Gesprächspartner und Zuhörer wird er nach Ablauf seiner Amtsperiode und mit seinem Ausscheiden aus dem Gericht eine grosse Lücke hinterlassen.
Hans Georg Seiler, geboren im Mai 1955, absolvierte sein Rechtsstudium an der Universität Bern und schloss es 1986 mit dem Staatsexamen zum bernischen Fürsprecher ab. Es folgten das Doktorat und dann die Habilitation an der Universität Bern.
Wertvolle erste Berufserfahrungen sammelte Hans Georg Seiler von 1982 bis 1990 als juristischer Beamter im Bundesamt für Energiewirtschaft und von 1990 bis 1992 als wissenschaftlicher Adjunkt beim Bundesamt für Justiz. 1992 bis 1995 war er Leiter der Zentralstelle des Polyprojekts "Risiko und Sicherheit technischer Systeme" an der ETH Zürich. Von 1995 bis 1999 amtete Hans Georg Seiler als Gerichtsschreiber am Bundesgericht und von 1999 bis 2005 als nebenamtlicher Bundesrichter. Ab 1996 war er als Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht des Kantons Bern tätig.
Im März 2005 wählte ihn die Vereinigte Bundesversammlung zum Bundesrichter an das damals noch selbstständige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern. Bei der Fusion mit dem Bundesgericht wurde Bundesrichter Seiler der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung zugeteilt. 2011 wechselte er in die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung nach Lausanne, in der er bis heute tätig ist. 2011 bis 2014 war er dazu Mitglied und Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Seit 2016 leitet er die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung und gehört somit auch der Präsidentenkonferenz des Bundesgerichtes an.
Im Verlaufe der letzten 35 Jahre hat Bundesrichter Hans Georg Seiler seine grosse juristische Polyvalenz unter Beweis gestellt, von der seine zahlreichen Publikationen zeugen. Diese betreffen institutionelle Gesichtspunkte wie Gewaltenteilung, Aufsicht der politischen Behörden über die Justizbehörden, Bindung zwischen Richtern und politischen Parteien, das Verhältnis zwischen internationalem und nationalem Recht, Demokratie im Allgemeinen und Tragweite der halbdirekten Demokratie, Status der Gemeinden in der Schweiz, um nur einige zu nennen, aber auch das Sozialversicherungsrecht - beispielsweise betreffend das Einspracheverfahren oder Überlegungen zur Koordination der verschiedenen Zweige des Sozialversicherungsrechts - und das Verwaltungsverfahren. [PAGE 2771]
Bundesrichter Seiler zögerte nicht, seine Konzeption des Verhältnisses zwischen nationalem und internationalem Recht gegenüber Universitätsprofessoren oder Kollegen zu verteidigen. Er brachte Vorbehalte gegenüber der sich im schweizerischen juristisch-politischen System ausbreitenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an und widersetzte sich einer dynamischen Übernahme der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch das Bundesgericht. Die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates - namentlich in Form von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen - wurde in seinen Publikationen ebenfalls beleuchtet.
Aufgrund seines Rechtsverständnisses erstaunt es nicht, dass sich Hans Georg Seiler in seinen Publikationen auch mit dem Rechtspositivismus und mit dem Verständnis der richterlichen Tätigkeit aus der Sicht des Gesetzgebers befasste. Sein Rechtsverständnis ist das Ergebnis aus all diesen Überlegungen.
Die Tätigkeit am Bundesgericht ermöglichte es Hans Georg Seiler, seine wissenschaftlichen Kenntnisse in konkreten Situationen einzubringen. Aufgrund seiner grossen rechtstechnischen Kenntnisse fand er sich schnell und flexibel in neuen Rechtsgebieten zurecht, wobei seine spezifischen Kenntnisse für die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung sehr wertvoll waren, beispielsweise im Elektrizitätsrecht. Auch wenn die Abteilung seiner Rechtsauffassung nicht immer folgte, was namentlich beim Verhältnis zwischen nationalem und internationalem Recht der Fall war, waren seine Argumente immer mit grosser Präzision auf die konkret zu entscheidende Rechtsfrage zugeschnitten. Sein Wille, die Beratung systemisch auf die Entscheidgründe auszurichten und die Gewaltenteilung strikt zu beachten, hat tiefschürfende und manchmal passionierte Diskussionen in der Abteilung ermöglicht.
Schliesslich sind auch seine grosse persönliche Schaffenskraft und seine enorme Effizienz in der täglichen Arbeit zu erwähnen. Der Beitrag von Bundesrichter Hans Georg Seiler für die Rechtsprechung und die Rechtswissenschaft sowie seine Qualitäten als Richter und Abteilungspräsident werden noch lange als ein Musterbeispiel für eine erfolgreiche juristische Karriere in Erinnerung bleiben.
Im Namen der Vereinigten Bundesversammlung danke ich den Herren Blättler und Seiler ganz herzlich für ihre wertvolle und langjährige Arbeit im Dienste der Schweizer Justiz und wünsche ihnen beiden auf all ihren weiteren Wegen von Herzen alles Gute! (Stehende Ovation)