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Walliser Bruno · Nationalrat · 2021-12-15

Walliser Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15

Wortprotokoll

Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee dauert noch bis zum 31. Dezember 2022. Bei der Umsetzung hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Daher braucht es in gewissen Bereichen eine Revision des Militärgesetzes und der Armeeorganisation. Im Weiteren besteht ein Handlungsbedarf bei der Sicherheit in der Militärluftfahrt. Als Fraktionssprecher werde ich mich zu den Minderheitsanträgen bei den militärischen Sanitätsdiensten und zur Bildung eines Kommandos Cyber äussern.

Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, sämtliche Minderheitsanträge ablehnen und der Vorlage zustimmen, sofern die Minderheitsanträge denn auch abgelehnt werden.

Die Strukturen der Armee und der Militärverwaltung sollen angepasst werden. Zentral dabei ist die Bildung eines Kommandos Cyber und einer Militärluftfahrtbehörde. Weiter geht es um Anpassungen bei der Militärdienstpflicht, um die gesetzliche Regelung des militärischen Gesundheitswesens, um die Unterstützung von zivilen und ausserdienstlichen Tätigkeiten durch die Armee und schliesslich um die Bewaffnung von zivilen Mitarbeitenden zum Schutz von Armeematerial und zum Eigenschutz.

Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c will eine Minderheit der Kommission den militärischen Sanitätsdienst schwächen. Das militärische Gesundheitswesen ist ein integraler Bestandteil des schweizerischen Gesundheitswesens. Für das militärische Gesundheitswesen fehlt bislang aber eine mit den kantonalen Gesundheitsgesetzen vergleichbare Rechtsgrundlage. Mit der vorliegenden Anpassung soll das militärische Gesundheitswesen im Militärgesetz verankert und die bestehenden Rechtsgrundlagen vervollständigt, präzisiert und vereinheitlicht werden. Damit können Schnittstellen zwischen dem zivilen und dem militärischen Gesundheitswesen im Interesse der betroffenen Armeeangehörigen bereinigt werden.

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass die Armee auch über Pflegepersonal verfügen muss, und zwar über genügend Pflegepersonal. Das Berufspflegepersonal musste einrücken, hat das Hilfspersonal ausgebildet und wurde dann wieder dispensiert. Es gab also gute Lösungen im Einsatz und gute Lösungen für die Bedürfnisse der zivilen Organisation. Das bedingt aber auch, dass dieses Personal jährlich zur Ausbildung aufgeboten werden kann. Die Armee ist im Pflegebereich ein Multiplikator in der Grundpflege. Das gelingt nur mit genügend eingeteiltem Personal. Eine weitere Reduktion auf 50 Prozent würde der Armee diese Aufgabe verunmöglichen. Daher sind die Minderheitsanträge Pointet und Schlatter abzulehnen.

Die Bildung eines Cyberkommandos wird von der SVP-Fraktion mit Überzeugung unterstützt. Mit diesem Kommando soll die strategische Bedeutung des Themas hervorgehoben werden. Cybersicherheit mit all ihren Ausprägungen ist für uns eine zentrale Säule unserer Landesverteidigung. Die Armee muss in der Lage sein, im elektromagnetischen Raum und im Cyberraum selbstständig Aufgaben zu erfüllen. Es geht unter anderem darum, einen Cyberangriff auf die eigenen Systeme zu erkennen und zu vereiteln. Die Cybersicherheit ist nicht nur eine technische Herausforderung, vor allem moderne Cyberbedrohungen lassen sich nicht nur mit technischen Massnahmen abwehren. Es braucht auch eine flexible Organisation, die rasch die erforderlichen Massnahmen ergreifen kann. Mit der neuen Armeeorganisation wird das Cyberkommando auf die gleiche Stufe wie das Kommando Operationen und die Logistikbasis gestellt, was für das Cyberkommando eine Aufwertung in der Organisation bedeutet. Das ist angebracht und wirkungsvoll.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die SVP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen. Tun Sie dasselbe, besten Dank.