David Eugen · Ständerat · 2002-11-27
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Die Minderheit II strebt wie die Mehrheit eine Flexibilisierung des Rentenalters an, aber begrenzt auf die Altersgruppe der 62- bis 65-Jährigen. Dieses Ziel wollen wir mittragen. Was wir aber nicht wollen, ist ein Einstieg in eine generelle Reduktion des Rentenalters. Unter den Bedingungen, die wir für die Sozialversicherung haben, vor allem jenen demographischer Art, käme ein Einstieg in eine generelle Herabsetzung des Rentenalters nach unserer Überzeugung einer Gefährdung der ersten Säule gleich. Mit Blick auf die Tatsache, dass das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt und immer mehr Rentner immer weniger Erwerbstätigen gegenüberstehen - wir kennen ja die Zahlen -, dass immer weniger Erwerbstätige die Rentner finanzieren sollten, würden wir damit letztlich die Renten gefährden, die wir ja sichern wollen.
Wir in der Schweiz sind mit diesem Problem nicht allein, wir können das Gleiche rund um uns herum beobachten. Wenn wir beispielsweise die gegenwärtige Diskussion in Deutschland verfolgen und hören, was von der rot-grünen Regierung zu diesem Thema gesagt wird, dann hat das Signalwirkung. Es wird auch von der Linken anerkannt, dass wir die Sozialversicherungssysteme gefährden, wenn wir Rentenversprechen abgeben, die wir nachher nicht einhalten können. Das ist das Schlimmste, was wir tun können. Ich glaube, gerade nach dem, was wir in der Schweiz in diesem Jahr bezüglich der Rentensysteme erlebt haben, sollten wir uns unter allen Umständen darauf beschränken, Rentenversprechen abzugeben, die wir und diejenigen, die nach uns kommen, auch wirklich einhalten können. Daher stehen wir hier schon an einem gewissen Scheideweg.
Die Mehrheit möchte den Schritt zu dieser Verbesserung, zur generellen Möglichkeit der Frühpensionierung über die AHV, jetzt tun. Die Minderheit II möchte sich auf das eigentlich gesetzte Ziel konzentrieren; sie will nämlich die Flexibilisierung auch für die kleinen Einkommen ermöglichen. Unser Vorschlag beinhaltet im Gegensatz zum Vorschlag der Mehrheit keine Kürzung der AHV-Rente ab dem Alter 65. Es ist ein Fehler, diese Kürzung vorzunehmen, vor allem bezogen auf die kleinen Einkommen. Diese Kürzungen dauern nachher lebenslang an. Vom System der Grundrente her, die die AHV ist, von der Grundsicherheit her, halten wir es für falsch, diese Kürzung so vorzusehen.
Zweitens folgt unsere Lösung nicht dem Giesskannenprinzip, sondern ist zielgerichtet und bedarfsorientiert und betrifft nur die unteren Einkommen, d. h. bei Alleinstehenden ein Einkommen bis 50 000 Franken und bei Verheirateten ein Einkommen bis 60 000 Franken. Ich komme nachher nochmals darauf zurück.
Drittens denken wir - und hier teilen wir die Meinung von Frau Forster -, dass diese Altersübergangsrenten primär über die Sozialpartner im Rahmen der zweiten Säule umgesetzt werden müssen. Es ist ein Fehler, wenn wir diese Flexibilisierung und Verbesserung jetzt in einer generalisierten Form über die erste Säule umsetzen wollen, weil wir dann die Mittel nicht zielgerichtet auf die Gruppe konzentrieren können, die es wirklich notwendig hat.
Ich habe es schon gesagt: Wir wollen die Umsetzung über die Sozialpartner im Rahmen der zweiten Säule. Letztlich wollen wir auch - das ist auch ein Vorteil dieses Modells -, dass diese Zusatzleistungen, die Altersüberbrückungsrenten, eigentlich nicht exportiert werden sollen. Zu diesem Zweck, da muss ich jetzt auf die Bestimmungen hinten in der Fahne verweisen - so, wie das auch Frau Beerli ausgeführt hat -, haben wir den Vorschlag dann in Artikel 101ter; wir fällen aber selbstverständlich den Entscheid bei Artikel 43ter.
Der Vorschlag, den Sie unter Artikel 101ter ff. finden, beinhaltet folgende Punkte:
Die Minderheit II möchte erstens einen Fonds bilden, der öffentliche Mittel für Beihilfen einsetzt, d. h. Subventionen an Zweite-Säule-Institutionen, die Altersüberbrückungsrenten leisten. Frau Beerli hat in ihrem einleitenden Votum erklärt, die Mittel würden aus der Mehrwertsteuer gespiesen. Da muss ich etwas berichtigen: Nach dem Minderheitsantrag II werden alle öffentlichen Mittel, die heute zur Verfügung stehen, nämlich die Tabak-, Alkohol-, Spielbanken- und Mehrwertsteuer eingesetzt - nur die öffentlichen Mittel, das ist richtig. Wenn wir nämlich die Beiträge der Versicherten dazu einsetzen, wird die Leistung exportpflichtig. Aus diesem Grunde - weil wir den Export dieser Leistung nicht möchten - beschränken wir uns auf eine Finanzierung mit den jetzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln.
Und wir beschränken den Einsatz der öffentlichen Mittel im Gesetz mit der Bemessungsgrösse 0,12 Mehrwertsteuerprozent. Dieser Betrag entspricht 320 Millionen Franken. Wir wollen also eine gesetzliche Limitierung der eingesetzten Mittel. Darin unterscheiden wir uns von der Mehrheit, denn die Mehrheit schafft einen Rechtsanspruch, der jetzt, auf heute berechnet, bei 400 Millionen Franken liegt, nach oben aber völlig offen ist. Wenn die Zahl der Frühpensionierungen zunimmt, wird dieser Betrag natürlich erheblich zunehmen.
Wir haben nachher, in Artikel 101quater, eine Begrenzung der Begünstigten - ich habe das bereits angesprochen. Wir wollen, dass als Begünstigte Personen gelten, die ihren Aufenthalt in der Schweiz und ein Einkommen von bis zu 50 000 Franken im Falle von Alleinstehenden bzw. bis zu 60 000 Franken im Falle von Verheirateten haben.
Die Leistungen dieses Fonds gehen im Regelfall nicht direkt an die Begünstigten, sondern an die Zweite-Säule-Stiftungen. Diese bestehen aufgrund von Sozialpartnervereinbarungen und geben die Altersüberbrückungsrenten dann eben über ihre bestehenden Zweite-Säule-Institutionen; das sind in der Regel Pensionskassen. Mit anderen Worten: Es ist eine Mithilfe der öffentlichen Hand an diese Zweite-Säule-Institutionen, damit sie solche Leistungen erbringen können. Wie uns allen bekannt ist, ist diese Altersüberbrückungsrente - Frau Forster hat das angesprochen - im Bereich des BVG bereits Tatsache: Es gibt verschiedene Zweite-Säule-[PAGE 1009] Institutionen, die das machen und die das gut machen. Das funktioniert gut. Aber wir wissen auch, dass dies heute im Prinzip nur bei höheren Einkommen umgesetzt ist; hingegen ist es bei tieferen Einkommen nicht umgesetzt.
Insbesondere betrifft das beispielsweise das Personal im Detailhandel, um ein konkretes Beispiel zu nennen. Es betrifft sicher auch die Landwirtschaft, die in Zweite-Säule-Institutionen integriert ist. Es betrifft aber auch das Baugewerbe, das jetzt eine solche Lösung anpeilt, und auch das Personal im Gastgewerbe. Es betrifft also sicher jene Branchen besonders, die Personen mit tieferen Löhnen beschäftigen. Wir stellen fest, dass mit den heutigen Mitteln eine Flexibilisierung für die tiefen Einkommen sehr schwierig zu realisieren ist. Deshalb wollen wir unsere Mittel in diesem Bereich, bei den tieferen Einkommen, über die bestehenden Zweite-Säule-Institutionen einsetzen.
Den vierten Punkt finden Sie in Artikel 101quinquies Absätze 3 und 4. Wir setzten eine klare Grenze bei den eingesetzten Mitteln. Wenn die Mittel nicht ausreichen, wenn im Rahmen der zweiten Säule bei den Frühpensionierungen ein Wachstum eintritt, werden die staatlichen Mittel nicht mitwachsen können; sie sind auf diese 0,12 Mehrwertsteuerprozent beschränkt. Das heisst mit anderen Worten - es steht auch klar im Antrag -, es müssten die Beihilfen reduziert werden, die neu ausgesprochen werden: Sie müssten nicht für jene reduziert werden, welche die Beihilfen während den drei Altersjahren 62, 63 und 64 beziehen; aber für diejenigen, welche dann neu in diese Altersgruppe eintreten, könnten die Pensionskassen nicht mehr so viele öffentliche Mittel beanspruchen.
Mit dieser Lösung wollen wir den bestehenden berechtigten Anliegen Rechnung tragen. Wir wollen auf das abstützen, was bereits im Rahmen der Struktur der zweiten Säule an Altersüberbrückungsrenten besteht. Wir wollen insbesondere finanziell keine Lösung wählen, die Risiken für die Zukunft beinhaltet, die wir heute nicht eingehen können und wollen.
Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag II zu folgen.