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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-11-27

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Schon jetzt kann der Bundesrat eine Änderung des Verhältnisses zwischen Lohn- und Preisindex vorschlagen, wenn es die finanzielle Lage der Versicherung erfordert. Das Gesetz enthält aber keine ausdrückliche Bestimmung, wonach die Renten ausschliesslich der Preisentwicklung angepasst werden könnten.

Mit dem vom Nationalrat neu eingefügten Artikel 33quater soll sichergestellt werden, dass der Ausgleichsfonds die nötigen Mittel enthält, die es für die Ausrichtung der jährlichen Rente und deren Anpassung an die Teuerung braucht. Er steht anstelle des vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikels 130 Absatz 5 der Bundesverfassung.

Die neue Bestimmung enthält auch einen präventiven Aspekt. Bei einer möglichen Volksabstimmung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV nimmt das Volk zur Kenntnis, dass die AHV-Renten gekürzt werden, wenn die von Bundesrat und Parlament beantragte Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht zustande kommt. Stimmt in diesem Fall das Volk nicht zu, weiss es mindestens zum Voraus, dass sodann der Bundesrat dem Parlament beantragt, die Renten nur noch der Preisentwicklung anzupassen. Es entscheidet nicht der Bundesrat selbst, sondern das Parlament oder das Volk. Der Warnfinger ist damit aber klar erhoben.