Haab Martin · Nationalrat · 2021-12-15
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15
Wortprotokoll
Diese Initiative suggeriert allein schon mit ihrem Titel "Massentierhaltungs-Initiative", dass in der Schweizer Nutztierhaltung vieles im Argen liege. Dazu verweise ich auf den neu vorgeschlagenen Verfassungstext in Artikel 80a Absatz 2: Massentierhaltung bezeichnet eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
Nun zu meiner Interessenbindung: Ich bin seit vierzig Jahren leidenschaftlicher Viehzüchter und Milchbauer. Zusammen mit meiner Familie halte ich heute 75 Kühe im Stall, ich bin also Massentierhalter. Dazu haben wir nochmals so viel weibliche Nachzucht. Also nochmals: Ich bin Massentierhalter. Die Kühe werden jedoch gehalten, gefüttert und gepflegt nach den höchstmöglichen Tierwohlansprüchen unseres Gesetzes und unserer Landwirtschaftspolitik. Ergänzend dazu haben wir viele weitere technische Annehmlichkeiten für unsere Ladys, wie zum Beispiel eine Melkmöglichkeit für jede Kuh rund um die Uhr, ein Futterangebot im Stall während 24 Stunden, dazu freien Zugang zur Weide während der Vegetationszeit. Dank dem mittels Ventilatoren während der Sommermonate regulierten Stallklima entscheiden sich die meisten Kühe, den Tag im angenehmen Stall zu verbringen. Es ist anscheinend "cow's first choice": angenehme Temperaturen, eine ausgewogene Futterration, ein weiches Liegebett und keine Fliegen. Wir Profis nennen dies im Fachjargon "cow comfort".
Mit meiner Herde bin ich somit Massentierhalter, habe einen Grossbetrieb und verletze laut Initiativtext das Tierwohl systematisch. "Nein", sagen Sie jetzt bestimmt, "eine solche Tierhaltung meinen wir natürlich nicht." Welche Tierhaltung meinen Sie denn? Unsere Tierhaltung gehört zu den grössten und produktivsten und wäre von der Initiative direkt betroffen, da wir die Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 sowie die maximale gewünschte Gruppengrösse nicht einhalten.
"Die Initiative zielt vor allem auf die Schweine- und die Geflügelbetriebe", erwidern Sie mir jetzt, das wurde hier auch mehrmals erwähnt. Im Geflügelbereich hat der Konsument seinen Konsum in den letzten dreissig Jahren verdoppelt. Geflügelfleisch ist also "hype" und die Produktion nach Schweizer Standard erwünscht. Trotzdem decken die Schweizer Bauern mit ihrer Produktion nur gut zwei Drittel des hiesigen Konsums ab. Der Rest wird importiert. Auch Eier werden hierzulande wesentlich mehr konsumiert, als die Bauern mit ihren Hühnern produzieren.
Fahren wir unsere Bestände nach Annahme der Initiative oder des Gegenentwurfes drastisch zurück, so werden sich die Importeure die Hände reiben, denn ihr Geschäft wird boomen. Sie wissen genauso wie ich: Die Anforderungen der Initiative an die Importprodukte werden in handelstechnischer Hinsicht so nicht erfüllbar sein. Dies bestätigt der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zum direkten Gegenentwurf.
Leider halten die europäischen Tierhaltungen nicht, was sie versprechen. Batteriehaltung in Legehennenbetrieben ist immer noch salonfähig: 54 Prozent der Legehennen leben in der EU dank Ausnahmebestimmungen immer noch in Batteriehaltung. Bei uns sind diese Haltungsformen seit bald dreissig Jahren per Gesetz verboten. Bestandesgrössen von mehreren hunderttausend Tieren sind dort die Regel. Bei uns werden maximal 18[NB]000 Tiere gehalten.
Dasselbe Bild zeigt sich in der Schweinehaltung. Auch hier ergänzen Importe die eigene Produktion. Die Haltebestimmungen und die Bestandesgrössen in der Schweiz heben sich gegenüber jenen in unseren Nachbarländern ebenfalls klar ab. Nicht umsonst sind die Schweizer Schweinehaltungen ein immer wieder zitiertes positives Beispiel für artgerechte Haltung. Diese Anerkennung erhalten unsere Betriebe übrigens von der ganzen westlichen Welt, und unzählige Zuchtorganisationen beginnen, sich an unseren Haltungsnormen im Schweine- und Geflügelbereich zu orientieren.
Dr. Hansueli Huber, während 18 Jahren Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes, schreibt in einem Fachartikel: "In der EU fehlen Tierschutzrichtlinien zur Haltung von Kühen und Mastvieh, Pferden, Schafen und Ziegen sowie allen Geflügelarten ausser Hühnern. Damit sind über 100 Millionen Nutztiere in der EU ohne konkreten gesetzlichen Schutz. [...] Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung gibt zu allen Nutztieren detaillierte Vorschriften und Mindestmasse vor."
In meinen Aufgaben in den Gremien von Zuchtorganisationen konnte ich schon viele Tierhaltungsbetriebe besichtigen - im Inland, aber auch im nahen und fernen Ausland. Glauben Sie mir, es ist nicht so, dass gross schlecht und klein gut ist - genau das suggeriert die Massentierhaltungs-Initiative dem Stimmbürger und Konsumenten. Als Milchkuh würde ich es vorziehen, eine von tausend in einem nach den neuesten Grundsätzen konzipierten Stall in den USA zu sein statt eine von fünf in einem Kleinbetrieb in Rumänien, Bulgarien oder in den baltischen Staaten - notabene in einem dunklen Loch, welches dort "Stall" genannt wird. Sie wissen, auch diese Länder sind Teil der EU, welche sich eines modernen Tierschutzgesetzes rühmt.
Diese Initiative ist nicht nur völlig praxisfremd, nein, sie ist eine Diffamierung der professionellen Nutztierhalter in unserem Land, welche sich an das strengste Tierschutzgesetz der Welt halten und punkto Tierwohl höchste Standards erreichen - ganz egal, ob die Betriebe Geflügel, Schweine oder Rinder halten, ob mit biologischen Richtlinien innerhalb der unzähligen Label-Programme oder nach den Auflagen des ökologischen Leistungsnachweises, nach welchen ja ein grosser Teil der Betriebe Milch und Fleisch produziert. Massentierhaltung in der Schweiz kennen wir höchstens im Bienenstock; dort sind Zehntausende von Individuen auf engstem Raum in völliger Dunkelheit und über Monate eingepfercht - und niemanden stört es.
Folgen Sie dem Praktiker, stimmen Sie Nein zur Initiative, Nein zum Gegenvorschlag, welcher für den Standort Schweiz noch schädlicher ist als die Initiative, und geben Sie dem Antrag der Minderheit Baumann kein Gehör. Verzichten Sie auf [PAGE 2628] die Rückweisung an die Kommission, da auch ein indirekter Gegenvorschlag überflüssig ist und erst noch gegen das Parlamentsgesetz verstösst.