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Widmer Céline · Nationalrat · 2021-12-15

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-15

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 die von Nationalrat Alfred Heer am 18.[NB]Juni 2020 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt die Einführung einer parlamentarischen Genehmigungspflicht für Massnahmen, welche der Bundesrat gestützt auf Artikel 185 der Bundesverfassung trifft, also für sogenanntes Notrecht. Wenn der Bundesrat Massnahmen unter diesem Artikel trifft, so sollen diese innert Tagen von einer Zweidrittelmehrheit beider Kammern der Bundesversammlung genehmigt werden. An der auf sechs Monate beschränkten Geltungsdauer soll nichts geändert werden. Innerhalb dieser sechs Monate soll aber zudem eine einfache Mehrheit beider Kammern die notrechtlichen Massnahmen jederzeit aufheben können.

Die Kommission beantragt Ihnen mit einer klaren Mehrheit von 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Eine von Kollege Addor vertretene Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. [PAGE 2632]

Der Initiant begründet sein Anliegen damit, dass es rechtsstaatlich und demokratiepolitisch problematisch sei, wenn bundesrätliches Notrecht während bis zu sechs Monaten in Kraft bleibe, ohne dass es von einer weiteren Behörde überprüft wird. Es wurde auch argumentiert, dass es einen Mechanismus brauche, damit das Parlament in Krisenzeiten nicht vom Bundesrat übergangen werde.

Die Kommission erachtet diesen Vorschlag als nicht krisentauglich. Ein Entscheid der Bundesversammlung käme in der Regel zu spät. Die Räte müssten innert kürzester Frist eine Beratung mit dazugehörigen allfälligen Differenzbereinigungen vornehmen können. Um dies in qualifizierter Weise tun zu können, bräuchte es eine Vorberatung durch die fachlich zuständige Kommission. Selbst bei äusserst kurzfristiger Einberufung einer ausserordentlichen Session und unter Voraussetzung der Durchführung digitaler Sitzungen der Kommissionen und Räte bräuchte ein solches Verfahren wahrscheinlich mehrere Tage.

Aus dem Initiativtext geht nicht hervor, ob eine Notrechtsverordnung erst nach Genehmigung durch die Bundesversammlung in Kraft treten könnte. Ist dies der Fall, dann könnte eine Krise schon sehr viel irreversiblen Schaden angerichtet haben, bis die Massnahmen endlich greifen könnten. Es stellt sich dann grundsätzlich die Frage, wieweit der Bundesrat seinem verfassungsmässigen Auftrag, in Notsituationen rasch handeln zu können, noch nachkommen kann. Beabsichtigt der Initiant hingegen die Genehmigung von Verordnungen, die bereits in Kraft sind, dann schafft dies insbesondere in Krisensituationen grosse Rechtsunsicherheit.

Wenn hingegen eine Krise länger dauert, kann der Bundesrat den Räten regulär den Entwurf für ein Gesetz vorlegen. Wenn die Bundesversammlung nicht will, dass der Bundesrat in einem bestimmten Bereich Massnahmen erlässt, oder wenn sie eine Verordnung ändern will, dann ist in diesem Fall genug Zeit vorhanden, damit sie mit einer Motion den Entwurf für ein Gesetz verlangen oder selber ein solches erarbeiten kann. Die Bundesversammlung, und das ist wichtig, kann also jederzeit mit einem Gesetz oder einer eigenen Verordnung eine Verordnung des Bundesrates teilweise ausser Kraft setzen. Sie steht den Verordnungen des Bundesrates nicht machtlos gegenüber, wie das zum Teil behauptet wird.

Das gilt auch für Notrecht, weil das Parlament parallele Notrechtskompetenzen hat und die Verordnungen des Bundesrates übersteuern kann. Wenn die Mehrheit des Parlamentes beispielsweise bei der Fünferregel, die es eine Zeit lang gab, der Ansicht gewesen wäre, dass diese zu weit ging, hätten wir sie mit einer eigenen Notverordnung übersteuern können - natürlich nicht innert dreier Tage, aber wenn der mehrheitliche Wille des Parlamentes klar ist, kann es auch schnell gehen.

Irritierend ist auch die verlangte Zweidrittelmehrheit: Wenn die Mehrheit der Bundesversammlung mit einer Verordnung des Bundesrates einverstanden ist, diese aber das erforderliche qualifizierte Mehr nicht erreicht, dann könnte die Bundesversammlung mit einfachem Mehr die Verordnung des Bundesrates als Verordnung der Bundesversammlung beschliessen. Die Bundesversammlung würde dadurch widersprüchliche Beschlüsse fassen und somit ausgerechnet in einer Krisensituation zu grosser Verwirrung Anlass geben.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.