Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-12-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die politischen Rechte legt fest, dass die Liste, auf der die Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt werden, Titel und Wortlaut der Initiative enthalten muss. Und Artikel 69 Absatz 2 dieses Gesetzes verpflichtet die Bundeskanzlei dazu, einen Titel zu ändern, wenn er irreführend ist, kommerzielle oder persönliche Werbung enthält oder zu Verwechslungen Anlass gibt.
Die Titel von Initiativen werden manchmal zum wichtigen Marketinginstrument für die Unterschriftensammlung und während der Abstimmungskampagne. Es kommt nicht selten vor, dass ein Titel zwar nicht irreführend ist, aber eine einseitige Perspektive auf das Thema vermittelt, den Gegenstand nur teilweise abdeckt oder Emotionen wecken will. Nehmen Sie das Beispiel der Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung": In diesem Titel wird unterstellt, dass die geltende, verfassungsmässig gesicherte Verkehrsfinanzierung unfair sei. Daraus entwickelte sich dann der Titel "Milchkuh-Initiative", welcher schliesslich exklusiv, anstelle des ganzen Titels, verwendet wurde.
Manchmal wirken die Initiativgegner dieser einseitigen Ausrichtung entgegen, indem sie in der Kampagne einen anderen Titel verwenden, um nicht in der Rhetorik der Befürworter der Initiative gefangen zu bleiben, wie bei der Begrenzungs-Initiative, die unter dem Titel "Kündigungs-Initiative" bekämpft wurde.
Mit anderen Worten: Die Titel werden zu einem wichtigen Instrument in der politischen Diskussion vor der Abstimmung. Aber unserer Meinung nach sollte das Marketingelement Teil der Abstimmungskampagne sein und nicht bereits Teil des Titels einer Initiative. Dieser Überlegung schloss sich auch die Interpellation Merlini 19.3269 an, die ihrerseits Bezug auf einen wissenschaftlichen Beitrag des Staatsrechtsprofessors Andreas Auer nahm, welcher ebenfalls der Meinung war, dass eben die Titel der Volksinitiativen so neutral wie möglich zu formulieren seien.
Herr Andreas Auer war sogar der Auffassung, eine Nummer wäre genügend respektive richtig, um neutral genug zu sein. Nun, dieser wirklich sehr nüchternen Überlegung muss man sich nicht unbedingt anschliessen. Es geht heute darum, den Handlungsbedarf anzuerkennen oder abzulehnen. Ein Argument, das dafür spricht, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, ist die Tatsache, dass bei Referenden dem Volk bereits heute eine neutrale Formulierung vorgelegt wird. Mit anderen Worten sind wir der Auffassung, gerade unter der Bezugnahme auf die Titel bei Referenden wäre es angebracht, den Handlungsbedarf im Hinblick auf die oft fragwürdige Formulierung von Initiativtiteln anzuerkennen.
Deshalb bitten wir Sie, im Sinne der Minderheit den Handlungsbedarf anzuerkennen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. [PAGE 2639]