Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-12-16
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich spreche in meinem Votum für die Fraktion und die Minderheit.
Seit 2010 kennen wir die umstrittenen schwarzen Listen. Die Kantone können versicherte Personen, die ihrer Prämienzahlpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer schwarzen Liste erfassen. Die Krankenkassen schieben für diese Versicherten die Übernahme der Kosten für Leistungen auf und erstatten dem Kanton Meldung. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen.
Fünf Kantone - unter anderem mein eigener, nämlich Zug, dann eben Thurgau, Tessin, Luzern und Aargau - führen zurzeit noch schwarze Listen für säumige Zahlende. Der Bundesrat, die Mehrheit der Kantone, Santésuisse und eine grosse Minderheit Ihrer SGK möchten diese Listen abschaffen. Sie funktionieren nicht. Weiter sollen Kinder für die nicht bezahlten Krankenkassenprämien ihrer Eltern nicht mehr haftbar gemacht werden und nicht auf den schwarzen Listen erscheinen dürfen.
Graubünden verzichtet seit dem tragischen Tod eines Mannes, dem die Krankenversicherung die Finanzierung der notwendigen Medikamente verweigert hat, auf die schwarze Liste. In der Regel ist es nicht so, dass eine Zahlungsunwilligkeit besteht, sondern meist ist es eine Zahlungsunfähigkeit. So leben beispielsweise auch Menschen mit Behinderung oft in sehr engen finanziellen Verhältnissen. Es[NB]kann[NB]daher[NB]durchaus einmal vorkommen, dass sie ihrer Zahlungspflicht nicht oder eben nicht rechtzeitig nachkommen können.
In den Kantonen mit schwarzen Listen werden etwa 30[NB]000 Personen mit einer Leistungssperre belegt. Genaue Zahlen können die Versicherer nicht angeben. Es zeigt sich auch hier wieder einmal die schlechte Datenlage im Bereich des Gesundheitswesens. Leistungssperren sind nicht nur für das Individuum eine Gefahr, sondern auch für die öffentliche Gesundheit. Bei Infektionskrankheiten kann ein eingeschränkter Zugang zur medizinischen Versorgung zu einer Weiterverbreitung von Erkrankungen führen, was nicht akzeptierbar ist. Zudem legen die fünf Kantone die Notfallbehandlung verschieden aus, die Definition ist nicht transparent. Die Ungleichbehandlung im Vergleich zu den anderen 21 Kantonen ohne schwarze Listen ist nicht akzeptierbar. Zusammen mit meiner grossen Minderheit beantrage ich Ihnen, dass die schwarzen Listen überall, in allen Kantonen, abzuschaffen sind.
Ich komme noch zur Bestrafung von Jugendlichen und Volljährigen in Ausbildung: Gemäss Rechtsprechung besteht eine selbstständige Prämienpflicht des Kindes. Aufgrund der Unterhaltspflicht müssen die Eltern die Prämien für die Kinder bezahlen. Schuldner der Prämien bleibt jedoch das Kind; das wissen viele nicht. Dies führt dazu, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit einen Schuldenberg ohne eigenes Verschulden haben, wenn die Eltern es versäumt haben, die Prämienrechnung für ihre Kinder zu begleichen.
Fachstellen für Schuldenberatung sind immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit betrieben werden, weil deren Eltern die Prämien nicht bezahlt haben. Die betroffenen jungen Erwachsenen werden dadurch beim Start in die Selbstständigkeit stark behindert. Sie müssen ihr kleines Einkommen dafür aufwenden, Schulden abzutragen, die sie nicht verursacht haben. Der Einstieg in das Berufsleben kann für die jungen Erwachsenen durch einen Betreibungsregistereintrag erheblich erschwert werden.
Das heisst, die Krankenkassen bezahlen auch für Kinder keine medizinischen Behandlungen mehr, ausser in Notfällen. Die Unicef bezeichnet das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung als ein fundamentales Recht für Kinder. Alle Kinder in der Schweiz sollen denselben Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten und sich bestmöglich entwickeln können, unabhängig von ihrer Herkunft und vom sozioökonomischen Hintergrund ihrer Eltern. Diesbezüglich sind wir uns wohl einig, dass wir dies heute ändern wollen.
Die SGK-N hat dem Grundsatz, dass die Eltern für ihre volljährigen Kinder in Ausbildung bis zum Ende der Unterhaltspflicht die Prämien schulden, mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die Verwaltung wurde von der SGK-N beauftragt, auf die nächste Sitzung hin einen möglichen Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten. Er soll eben auch für volljährige Kinder die Möglichkeit schaffen, damit sie, wenn sie in Ausbildung sind, nicht noch einen Schuldenberg abtragen müssen. Die Verwaltung erfüllte ihren Auftrag nicht, was ich sehr bedauere. Sie brachte die gleichen Bedenken vor, die sie bereits an der Sitzung äusserte, und legte keinen Umsetzungsvorschlag vor. Ich bin sicher, dass man sich hier an die Bestätigung der Auszahlung von Kinder- und Familienzulagen sowie Ausbildungszulagen anlehnen kann, wenn man möchte. Ich werde dazu einen separaten Vorstoss eingeben.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Weichelt zu folgen.