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Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-12-16

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Die vorliegende Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ist nicht bloss die Ergänzung eines Paragrafen, sondern sie hat sehr konkrete positive oder negative Auswirkungen auf Zehntausende von Menschen in unserem Land.

Seit rund zehn Jahren führen mehrere Kantone sogenannte Listen für säumige Prämienzahlende, besser bekannt als schwarze Listen, wie wir das bereits gehört haben. Diese Listen dienen den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen wie etwa den Spitälern dazu, gewissen Menschen in unserem Land ein eigentlich auf Verfassungsebene geregeltes Recht, wonach jede Person die für sie notwendige Pflege erhält, vorzuenthalten. Die Schicksale, die in den vergangenen Jahren aufgrund dieser Listen politisch zu verantworten waren, kennen Sie alle. Hierzu haben wir bereits von Beispielen gehört, die teilweise auch in den Berichten des Bundesrates enthalten sind.

Es geht beispielsweise um Menschen, denen der Zugang zu lebensnotwendigen HIV-Medikamenten verwehrt wurde. Es geht um Frauen, deren Entbindung nicht als Notfall angesehen wurde und für die die Krankenkasse deshalb die Kosten nicht übernehmen wollte. Ebenfalls betroffen sind psychisch angeschlagene Personen, die keine Termine beim Psychiater mehr erhalten und deshalb ihren Job verlieren. Es gibt auf diesen Listen auch an Krebs erkrankte Personen, die keine Medikamente gegen die unerträglichen Schmerzen erhalten. All dies sind Beispiele, wie sie in den vergangenen zehn Jahren mehrfach öffentlich dokumentiert wurden.

Dass Menschen in unserem Land ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen können, hat selten etwas mit schlechter Zahlungsmoral zu tun. Es manifestiert sich hier einerseits die Tatsache der steigenden Gesundheitskosten und andererseits der Umstand, dass immer mehr Leute nicht oder nur ganz knapp über die Runden kommen.

Die vorliegende Revision bringt aber auch gewisse Verbesserungen mit sich, und zwar in Bezug auf die bis dato automatisch übertragenen Schulden von verschuldeten Eltern auf die Kinder - so quasi als Geschenk der Betreibungsämter und Krankenkassen zum 18. Geburtstag. Diese Ungerechtigkeit wird mit der vorliegenden Revision nun endlich behoben, die Schulden sind nicht mehr auf minderjährige Kinder übertragbar. Idealerweise würde die Alterslimite nicht scharf an das Erreichen der Volljährigkeit gekoppelt, sondern an das Ende der elterlichen Verantwortung, sprich an den Abschluss der Erstausbildung.

Ebenfalls nicht mehr möglich sein soll das übermässige und teilweise aggressive Betreiben bei ausstehenden Krankenkassenrechnungen. Zudem erachten wir es letztlich als sinnvoll, dass die Kantone zukünftig die Schuldscheine selber bewirtschaften können und die Krankenkassen nicht noch mehr als 100 Prozent der geschuldeten Beträge zurückerstattet erhalten.

Die schwarzen Listen, welche heute nur noch in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zug, Tessin und Aargau geführt werden, verursachen viel Leid und bringen nichts, wie diesen Sommer auch der St. Galler Gesundheitsdirektor, der der Mitte-Partei angehört, in den Medien erklärte. St. Gallen hatte eine schwarze Liste; das bürgerliche Kantonsparlament hat sie in diesem Jahr nun abgeschafft. Wie ich bereits zu Beginn meines Votums gesagt habe: Die Bundesverfassung garantiert allen Menschen eine adäquate Gesundheitsversorgung. Wir dürfen diesen Entscheid deshalb keineswegs weiterhin den fünf Kantonen überlassen, welche die garantierte Gesundheitsversorgung heute immer noch gegen 35[NB]000 Personen verwehren. Mit der vorliegenden Revision haben[NB]wir[NB]die[NB]Möglichkeit, eine konkrete Verbesserung zu erwirken.

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb bei Artikel 64 Absatz 7 die Minderheit Weichelt und bittet Sie, es uns gleichzutun. Alle anderen Minderheitsanträge lehnen wir ab.