Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-12-16
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich erlaube mir jetzt nach dem Votum von Kollege Germann doch noch eine kurze Bemerkung. Es ist jetzt ein bisschen speziell, wenn die beiden Ständeräte aus dem schönen Kanton Schaffhausen sprechen. Kollege Germann hat es wörtlich gesagt: Es geht um einen Fall. Es geht um diesen einen Fall. Die Politik muss handeln, der Staat muss handeln, haben Sie gesagt, Herr Kollege. Mir stellt sich schon die Frage, ob es richtig ist, wenn wir wegen einem Fall, bei dem es tatsächlich nicht glücklich gelaufen ist, das muss ich zugeben, den Vorstossapparat und dann den staatlichen Apparat auf Bundesebene anwerfen. Ich glaube viel eher, dass da im Kanton Schaffhausen vielleicht ein bisschen voreilig ein Namenswechsel bewilligt wurde und dass man das nicht unbedingt hätte tun sollen. Diese Frage stellt sich mir schon. Wenn wir wegen einem Fall den Apparat hier anwerfen - so störend dieser eine Fall ist -, dann werden wir das noch oft tun müssen.
Das andere ist, Kollegin Mazzone hat es schon gesagt: Wenn es so wäre, dass ein Strafregistereintrag bei einem Namenswechsel einfach verschwinden kann, dann müssten Sie mir erklären, warum das nur bei Personen mit einem Landesverweis ein Problem sein soll und sonst nicht. Denn sonst könnte grundsätzlich jede Person, die einen Strafregistereintrag hat, diesen mit einem Namenswechsel verschwinden lassen. Wenn das möglich wäre, dann wäre es ein anderes Problem, dann ist dieser Vorstoss falsch. Dann müsste man dort die Praxis überprüfen.
Für mich ist das ein klarer Fall, bei dem man allenfalls mit gewissen Anpassungen und vielleicht mit einer Weisung auf kantonaler Ebene dem Einzelfall gerecht werden und andere Probleme anschauen kann. Aber es ist sicher kein Anlass, um hier auf Bundesebene tätig zu werden.
Ich bitte Sie deshalb, den Vorstoss abzulehnen.