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Salzmann Werner · Ständerat · 2021-12-16

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die Antworten auf meine Fragen in Sachen privater Waffenbesitz. Ich habe mich als teilweise unbefriedigt erklärt und möchte Ihnen das deshalb erläutern. Da ich weiss, dass wir uns in diesem Saal in diesen Fragen oft uneinig sind, hoffe ich, dass Sie mir etwas zuhören - besten Dank. Um was geht es? Es geht[NB]um[NB]drei[NB]Dinge im Zusammenhang mit privatem Waffenbesitz.

1.[NB]Ich wollte vom Bundesrat wissen, wie er die sicherheitspolitische Wirkung der Waffengesetzverschärfung von 2019 beurteilt. Aus der Antwort folgere ich, dass der Bundesrat noch nicht einmal sagen kann oder will, wie er die Wirkung evaluieren will. Ich kommentiere das hier nicht weiter.

2.[NB]Ich habe den Bundesrat gefragt, wie er vorgehen will, wenn die EU ihre Waffenrichtlinie weiter verschärft. Was ist, wenn eine künftige Richtlinie zum Beispiel verlangt, dass wir sogenannte Psychotests einführen oder bestimmte Waffentypen einziehen? In der Antwort lese ich, dass der Bundesrat seine Haltung noch nicht festlegen könne. Auch darauf gehe ich nicht näher ein. Ich nehme einfach ohne allzu grosse Freude zur Kenntnis, dass der Bundesrat sogar Dinge wie Waffeneinzüge anscheinend nicht ausschliessen kann.

3.[NB]Ich habe eine Frage in Bezug auf die Gewaltprävention gestellt. Auf die Antwort möchte ich in meinen Ausführungen näher eingehen. Konkret geht es bei dieser Frage um einen Ratschlag der Fachstelle Schweizerische Kriminalprävention (SKP). Die SKP wird von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren getragen. Dementsprechend haben ihre Ratschläge einen offiziellen Charakter. Was rät die SKP in Bezug auf Selbstschutz mit einer Waffe? Ich zitiere: "Aus polizeilicher und präventiver Sicht ist von einer Anschaffung einer Schusswaffe zum Selbstschutz dringend abzuraten! [...] eine Waffe kann ungeübten Händen schnell entrissen und vom Angreifer gegen einen selbst eingesetzt werden."

Vergewissern Sie sich bitte, an wen sich dieser Ratschlag richtet. Es geht hier nicht um Velodiebstähle oder Tätlichkeiten. Bewaffnete Notwehr und Notwehrhilfe sind in der Schweiz nur in engen Grenzen erlaubt: um eine Tötung, schwerste Verletzungen, Verstümmelungen oder sexuelle Gewalt abzuwenden. Das heisst, dass sich dieser Ratschlag auf Situationen bezieht, in denen jemand die wahrscheinlich schlimmsten Momente seines Lebens durchläuft, Momente, die schicksalsentscheidend sind. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Ratschläge für solche Momente nicht leichtfertig erteilt werden sollten.

Das Hauptargument der SKP ist, dass bewaffneter Selbstschutz für das Opfer gefährlicher sei als für den Täter. Praktisch zu erwarten ist laut der SKP, dass der Täter dem Opfer die Waffe entreisst und sie gegen dieses einsetzt. Ich kenne keinen einzigen Fall, in welchem das passiert ist. Kennen Sie einen Fall? Wissen Sie, wer sonst noch keinen Fall kennt? Die SKP. Sie können dort anrufen. Man wird Ihnen sagen, man könne Ihnen keinen Fall nennen. [PAGE 1414]

Wie sich jemand, der mit schwerer Gewalt angegriffen wird, am besten verhält, ist eine empirische Frage. Sie hat nichts mit politischen Ansichten oder Überzeugungen zu tun. Durch Experimente kann man diese Frage logischerweise nicht klären, aber man kann systematische Opferbefragungen durchführen, die Aufschluss darüber geben. In den USA wird genau dies getan, und zwar jedes Jahr - schon seit 1973. Gewaltopfer werden genau befragt: Wie haben sie auf den[NB]Angriff[NB]reagiert, wie hat sich das auf den Tatablauf ausgewirkt?

Die Ergebnisse sind klar und konsistent: Erstens bestätigt sich immer wieder, dass gewaltsame Gegenwehr, besonders mit einer Waffe, die Chance des Täters drastisch senkt, sein Verbrechen erfolgreich zu verüben. Zweitens zeigt sich ebenso regelmässig, dass Opfer, die sich gewaltsam wehren, kein signifikant höheres Risiko eingehen, verletzt zu werden. Ich gebe Ihnen ein Beispiel für das Delikt Vergewaltigung. Bei diesem Delikt ist ja immer ausgeschlossen, dass das Opfer eine Mitschuld hat. Für Opfer eines Vergewaltigungsversuchs, die sich mit einer Stich- oder Schusswaffe wehren, zeigt sich: Die Wahrscheinlichkeit des Vergewaltigungsvollzugs liegt je nach Stichprobe bei 0 bis 3 Prozent. Diese Studie - das liegt auf der Hand - weist in eine ganz andere Richtung als die Ratschläge der SKP.

Aus diesem Grund habe ich den Bundesrat gefragt, wie er diese Ratschläge vor dem Hintergrund dieser Studie einschätzt. Mit seiner Antwort kann ich mich nicht zufriedengeben. Sie trägt der Ernsthaftigkeit des Problems einfach zu wenig Rechnung. Der Bundesrat antwortet nämlich, dass er auch in Zukunft den Rat der SKP unterstützt, von der Anschaffung einer Schusswaffe zum Selbstschutz abzusehen. Das ist schön und gut, aber auf welcher Grundlage tut er es? Auf die von mir zitierte Studie geht der Bundesrat mit keinem Wort ein. Er erwähnt nur, dass es für die Schweiz keine analogen Analysen gebe. Das stimmt, und ich kann Ihnen auch sagen wieso: In der Schweiz wird bei Opferbefragungen aus mir unerfindlichen Gründen konsequent nicht gefragt, wie die Gewaltopfer reagieren und wie sich dies auf den Tatablauf auswirkt.

Wenn es in der Schweiz aber keine Studien gibt, die zu gegenteiligen Schlüssen kommen, wie kommt dann der Bundesrat dazu, den amerikanischen Studien so konsequent zu widersprechen? Der Bundesrat führt an: "Das Gewaltmonopol liegt in der Schweiz beim Staat. Es ist Sache der Polizei, die Kriminalität zu bekämpfen und die Bevölkerung wirksam davor zu schützen." Es gibt Meinungen und Fakten, und hier stimmen meines Erachtens die Fakten nicht.

Erstens liegt das Gewaltmonopol immer beim Staat, in den USA nicht weniger als in der Schweiz. Zweitens ist das Gewaltmonopol hier sowieso irrelevant, es geht hier um Notwehr und Notwehrhilfe. Im Unterschied zu vielen hier Anwesenden habe ich nicht Recht studiert, ich weiss aber, dass das Gewaltmonopol bei Notwehrsituationen nicht gilt. Das Gleiche gilt für die Aussage, es sei Sache der Polizei, die Bürger wirksam zu schützen. Das stimmt, so gesagt, einfach nicht. Tatsache ist: Die Polizei hat keine Pflicht, die Bürger wirksam zu schützen, sonst wäre ja jedes Gewaltdelikt der Beweis einer nicht erfüllten Amtspflicht. Dass die Polizei diese Pflicht nicht hat bzw. gar nicht wahrnehmen könnte, hat einen so einfachen wie objektiven Grund: Praktisch alle Gewaltdelikte sind in weniger als dreissig Sekunden entschieden. Solange Polizisten keine Teleporter haben, können sie die Opfer nicht vor Gewalt schützen.

Weiter schreibt der Bundesrat: "Auch praktische Gründe sprechen gegen den Einsatz von Schusswaffen zum Selbstschutz: die potenzielle Gefährdung von Familienmitgliedern oder Dritten durch eine Schusswaffe im Haushalt sowie die fehlende Fertigkeit in der Handhabung einer Feuerwaffe." Auch hier lässt die Qualität der Stellungnahme des Bundesrates einfach arg zu wünschen übrig. Die These, dass Schusswaffen in Privatbesitz Familienmitglieder und Drittpersonen gefährden, erscheint mir erstens ziemlich abenteuerlich. Dass die Schweiz eine sehr hohe Waffendichte und gleichzeitig eine tiefe Gewaltquote hat, ist ja allgemein bekannt. Zweitens wäre diese Aussage auch dann kein Argument gegen bewaffnete Notwehr, wenn sie stimmen würde. Aus der Gefahr für Drittpersonen folgt ja nicht die Nutzlosigkeit von Selbstschutz.

Zur Aussage, dass wir wegen fehlender Fertigkeiten in der Handhabung einer Feuerwaffe von bewaffnetem Selbstschutz abraten müssen: Ich sage nicht, dass das nicht stimmt. Es wäre einfach dringend nötig, zu erfahren, aufgrund welcher Fakten der Bundesrat das schreibt. Denn wenn es stimmt, dann haben wir ein Problem, dann müssen wir auch bei der Milizarmee gründlich über die Bücher. Wir bilden jedes Jahr eine fünfstellige Zahl von Personen an einer Waffe aus. Diese Frauen und Männer müssen nicht nur ihre Waffe beherrschen, sie müssen anspruchsvolle Aufgaben zur Landesverteidigung erfüllen. Wenn es so ist, dass die RS und die WK diese Frauen und Männer nicht dazu befähigen, in Zivil eine Waffe zweckmässig zum Selbstschutz einzusetzen, was heisst das dann für die Kampftauglichkeit unserer Truppen? Diese Frage stellt sich umso mehr, als der Gebrauch der Waffe zum Selbstschutz die Basis der Schiessausbildung darstellt.

Für 2020 weist die Kriminalstatistik 1592 Opfer von schwerer Gewalt aus. Wir wissen alle, dass es in Tat und Wahrheit deutlich mehr sind; betroffen sind vor allem weibliche Personen. Jeden Tag werden in der Schweiz zig Menschen mit einer Gewaltsituation konfrontiert, in der es für ihr Weiter- oder gar Überleben entscheidend ist, was sie tun. Es geht nicht, dass diesen Leuten etwas Falsches, ja Kontraproduktives geraten wird; darüber sollte in diesem Saal eigentlich Einigkeit herrschen. Dazu käme eben auch noch das Problem der Milizarmee.

Ich sage nicht, dass die von mir zitierten Studien unfehlbar seien. Ich sage auch nicht, dass sich ihre Ergebnisse mit hundertprozentiger Sicherheit eins zu eins auf die Schweiz übertragen lassen. Ich sage nur: Der Bundesrat hat keine auch nur ansatzweise überzeugende Antwort auf die Frage geliefert, warum diese Studien keine Aussagekraft für die Schweiz haben sollen und warum hier das Gegenteil richtig sein soll. Deshalb befriedigt mich die Stellungnahme des Bundesrates nicht. Mir ist die Frage auch zu wichtig, um sie einfach im Unklaren zu lassen.

Dementsprechend halte ich es für nötig, dass der Bundesrat diese Frage aufarbeitet. Es geht hier um die Frage, was jemand, der eine Waffe hat, tun soll, wenn er zum Gewaltopfer wird. Das hat mit dem Waffengesetz, also mit der Frage, wer eine Waffe haben soll, nichts zu tun. Über diese Frage können wir dann später gerne wieder diskutieren und streiten.