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Jenny This · Ständerat · 2002-11-27

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-11-27

Wortprotokoll

Zu Absatz 2bis: Ich möchte Sie bitten, der Minderheit und somit dem Nationalrat zuzustimmen und die Unfall- und Krankenversicherung nicht der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Das immer wieder vorgetragene Hauptargument für die vorgeschlagene Regelung - das Vermeiden von Beitragslücken - ist nicht stichhaltig. Beitragslücken entstehen in der Regel erst im Anschluss an die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Gerade in diesen Fällen würde die vorgeschlagene Regelung aber zu keinen Verbesserungen führen. Sämtliche Vertreter der AHV- und -Ausgleichskassen weisen darauf hin, dass eine solche Beitragspflicht nur mit ganz erheblichen Schwierigkeiten vollzogen werden könne und somit nicht vollzugstauglich sei. Dies gilt insbesondere in jenen Fällen, in welchen die Taggelder den versicherten Personen vom Versicherer direkt ausbezahlt werden. Hier ergeben sich völlig unklare Abrechnungsverhältnisse sowie grundsätzliche Probleme bezüglich der Frage, wer den Arbeitgeberanteil letztlich zu bezahlen hat. Wenn alle Verbände und Versicherungen aufgrund der Praxis gegen ein solches System sind, sollten wir vorsichtig werden; wir argumentieren in aller Regel doch relativ praxisfern und theoretisch. Die Suva, die Economiesuisse, der Schweizerische Pensionskassenverband, der Schweizerische Versicherungsverband und sämtliche kantonalen AHV-Ausgleichskassen weisen darauf hin, dass ein solches System in der Praxis erhebliche Nachteile nach sich ziehen würde. Wir sollten ein offenes Ohr für diese Leute aus der Praxis haben.

Zudem muss man gegenüber den Arbeitnehmern begründen, dass sie irgendwann nicht mehr 80 Prozent ihres Lohnes haben, sondern vielleicht nur noch 72 Prozent. Das mag für Leute, die 6000 Franken und mehr verdienen, kein Problem sein, aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 3500 oder 4000 Franken Nettolohn beziehen, ist es ein Problem, wenn ihr Lohn bei Krankheit und Unfall um zusätzliche 8 Prozent gekürzt wird. Sofern wir die Beitragspflicht auf Taggelder der Unfall- und Krankenversicherung ausweiten, müssen auch sämtliche Gesamtarbeitsverträge bezüglich der Lohnfortzahlungspflicht überprüft und neu ausgehandelt werden. Nun, Sie werden sagen, das sei kein Problem, dafür gebe es Leute. Das stimmt zwar, aber es führt dennoch zu erheblichen Schwierigkeiten. Eine zusätzliche Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch weitere Abzüge und die damit verbundenen Einbussen bei der Kaufkraft sind in der heutigen Zeit - das sollten wir zur Kenntnis nehmen - äusserst problematisch. Es wäre auch der Sozialpartnerschaft in allen Branchen alles andere als förderlich, wenn wir hier der Mehrheit zustimmen würden.

Ich möchte Sie gerade auch deshalb bitten, der Minderheit und somit dem Nationalrat zuzustimmen.