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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ich muss vorausschicken, dass sich der Bundesrat zu den Standesinitiativen noch nicht geäussert hat. Deshalb kann ich heute auch nicht im Namen des Bundesrates zu den Standesinitiativen Stellung nehmen. Stellung nehmen kann ich hingegen zum Postulat Ihrer vorberatenden Kommission.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, das Postulat anzunehmen. Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht darlegt, wie die Kantone bei der Nutzung von Millimeterwellen für den Mobilfunk frühzeitig einbezogen und wie auch die zuständigen Parlamentskommissionen informiert werden können. Der Bundesrat soll ausserdem überprüfen, inwiefern Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen von Millimeterwellen beim Entscheid der Nutzung von Millimeterwellen für den Mobilfunk mitberücksichtigt werden. Ebenfalls aufzeigen soll er, wie die Bevölkerung informiert wird.

Ich lese dieses Postulat auch ein bisschen als Konsequenz aus der Erfahrung im Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen im 5G-Bereich an die Mobilfunkanbieterinnen und -anbieter. Sie erinnern sich: Die Comcom hatte diese Frequenzen damals vergeben bzw. versteigert, verschiedene Mobilfunkbetreiberinnen und -betreiber hatten sich darum beworben und auch Geld dafür bezahlt. Anschliessend wollte man diese Technologie eigentlich anwenden, löste damit aber vor allem in der Bevölkerung grossen, ja massiven Widerstand aus.

Ich denke, in dieser Hinsicht kann man es beim nächsten Mal wirklich besser machen, und zwar in dem Sinne, dass man besonders die Kantone verstärkt mit einbezieht. Am Schluss sind nämlich die Kantone die Bewilligungsbehörden. Sie müssen wissen, was auf sie zukommt und was das für sie bedeutet.

Im Zusammenhang mit der 5G-Technologie hat man in der Folge vor allem adaptive Antennen eingesetzt, was sinnvoll war. Allerdings verfügte man damals noch nicht einmal über eine Methodik, wie man die Strahlen bei adaptiven Antennen misst. Das heisst, wir mussten nach der Vergabe der 5G-Frequenzen zuerst eine Methodik entwickeln, um bei den adaptiven Antennen überhaupt die Strahlung messen zu können. Das erfolgte erst im Nachhinein, was die Situation sicher erschwert hat.

In verschiedenen Kantonen entstand dann auch das Bedürfnis nach Moratorien. Die Kantone möchten, dass es der Bundesrat und nachgelagert auch die Comcom beim nächsten Mal besser machen. Dafür habe ich, das muss ich sagen, wirklich Verständnis.

In der Zwischenzeit haben wir diese Methodik entwickelt. Das war auch eine Pionierarbeit des BAKOM, meines Wissens weltweit. Man hat die Vorteile dieser adaptiven Antennen jetzt gesehen. Wir haben dann eine Vollzugshilfe mit den Kantonen erarbeitet und sind jetzt daran, in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) noch einmal gewisse Anpassungen vorzunehmen, um für die Kantone Rechtssicherheit zu schaffen. Sie sehen, wir sind immer noch dabei, das nachzuholen, von dem man zu Recht sagt, man hätte es vorher tun müssen. Ich denke, wir tun das jetzt in möglichst guter und enger Absprache mit den Kantonen, um auch für sie Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage zu schaffen, in welchen Fällen eine Bewilligung erneuert werden muss und in welchen Fällen das einfache Verfahren angewendet werden kann. Damit kann man auch Sicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung schaffen.

Gleichzeitig haben wir - der Kommissionssprecher hat es erwähnt - mit der Begleitgruppe Begleitmassnahmen erarbeitet, die jetzt auch umgesetzt werden. Zu diesen gehört das NIS-Monitoring - das haben Sie erwähnt, Herr Ständerat Engler -, aber auch die umweltmedizinische Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung. Ich denke, man hat sehr viel gemacht, aber man hätte einiges davon vor der Vergabe tun müssen. Jetzt muss man das nachholen. Das war auch für die Vertrauensbildung in der Bevölkerung sicher nicht unbedingt sehr hilfreich.

Das Postulat möchte, dass man im Zusammenhang mit einer allfälligen Nutzung von Millimeterwellen genau solche Abklärungen und entsprechende Vorarbeiten vor der Einführung von 5G im Millimeterwellenbereich vornimmt. Das ist ein möglicher weiterer Ausbauschritt. Aber auch hier muss man dann wirklich wissenschaftlich fundierte Angaben haben. Deshalb hat der Bundesrat ja auch beantragt, die Motion Graf-Litscher 19.4073, "Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung", anzunehmen. Auch der Ständerat hat diese Motion angenommen. Einfach zur Information: Millimeterwellen sind nichts Neues. Man hat das Gefühl, das sei jetzt noch einmal etwas völlig anderes. Für Funkanwendungen, aber zum Beispiel auch für Parksensoren oder Abstandsensoren für Autos - solche sind in allen Ihren Autos wahrscheinlich schon enthalten - werden Millimeterwellen schon seit längerer Zeit eingesetzt. Zurzeit werden Millimeterwellen in der Schweiz aber nicht für den Mobilfunk genutzt. Die Frage, wann Millimeterwellen in der Schweiz für den Mobilfunk genutzt werden können, ist wirklich noch offen.

Das heisst, dass Millimeterwellen sicher nicht von heute auf morgen für den Mobilfunk verwendet werden. Es gibt hier auch eine Aufgabenteilung: Das BAKOM verwaltet das Frequenzspektrum, das heisst, es legt fest, welche Frequenzen wofür verwendet werden können. Der Bundesrat verabschiedet die Zuteilung, und die Frequenzvergabe an die Mobilfunkanbieterinnen erfolgt dann durch die Eidgenössische Kommunikationskommission, die Comcom. Dann sind die Kantone und Gemeinden massgebend, wenn es darum geht, Mobilfunkanlagen zu bewilligen.

Wir nehmen Ihr Postulat gerne an. Wir sind der Meinung, dass wir hier frühzeitig mit den Kantonen und Gemeinden die Forschungsergebnisse anschauen müssen. Die ganze Millimeterwellenfrage ist auch eine international abgehandelte Frage, und das BAKOM ist international sehr vernetzt, um [PAGE 1421] gerade bei den Forschungsergebnissen zu schauen, was auch auf internationaler Ebene möglich ist und was die Resultate sind. Ich denke, sein Auftrag ist, hier frühzeitig die wissenschaftlichen Informationen zu haben, dann aber auch für eine allfällige Vergabe von Frequenzen mit den Kantonen, den Gemeinden und Ihren Kommissionen zusammenzuarbeiten.

Gleichzeitig sind wir bei 5G daran - nachdem wir nachgeholt haben, was vorher nicht gemacht oder nicht genügend gemacht worden ist -, das Vertrauen in diese Technologie zu schaffen, die Vorteile von adaptiven Antennen zu nutzen und die Kantone und die Gemeinden zu unterstützen, die zum Teil auf beträchtlichen Widerstand in der Bevölkerung stossen. Deshalb müssen wir diese vertrauensbildenden Massnahmen jetzt anwenden. Ich glaube, damit kann man dann die Bewilligungen erteilen und die Vorteile dieser Technologie auch entsprechend nutzen.

[VS]