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Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-27

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Welches Ziel verfolgen wir mit der 11. AHV-Revision? Der Botschaft des Bundesrates und unseren eigenen Bekenntnissen im Vorfeld dieser Beratung lassen sich drei Ziele entnehmen:

1. Wir wollen die AHV-Rechnung konsolidieren. Der Bundesrat wollte Einsparungen in der AHV-Rechnung von 1329 Millionen Franken erreichen; das sind 4,5 Prozent des totalen AHV-Haushaltes von rund 30 Milliarden Franken.

2. Die Revision will die Demographieentwicklung - wir werden ja immer älter und gesünder - teilweise auffangen, namentlich dadurch, dass das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre angehoben wird.

3. Wir wollen auch in der 11. Revision die Leistungen der AHV grundsätzlich halten. Ein Abbau ist dort angezeigt, wo ein gesellschaftlicher Wandel es rechtfertigt. Anderseits soll durch die Revision auch kein grosszügiger Ausbau mehr erfolgen.

So weit die Ziele. Ob wir sie erreicht haben - lassen Sie mich das am Schluss betrachten.

Die Beratung haben wir auf die Wintersession verschoben, um die Revision der AHV gleichzeitig mit der Revision der beruflichen Vorsorge beraten zu können, denn die Auswirkungen sind gegenseitig recht gross. Wir wollen ja mit der ersten und der zweiten Säule sicherstellen, dass 60 Prozent des [PAGE 989] Einkommens auch im Rentenalter erreicht werden. Angesichts dieser Interdependenzen ist es richtig, dass wir beide Vorlagen heute und morgen zusammen behandeln.

Bevor ich auf die materielle Seite eingehe, möchte ich Ihnen, Frau Bundesrätin Dreifuss, und insbesondere Ihren Mitarbeitern im Bundesamt für Sozialversicherung danken. Wir haben nun innerhalb eines Jahres die drei grossen Sozialwerke in Revision: die Invalidenversicherung, die AHV und die berufliche Vorsorge. Jede Vorlage für sich wäre fast eine Legislaturvorlage. Nur durch immensen Aufwand - ich danke auch den Kommissionsmitgliedern für die zusätzlichen Sitzungen - ist es gelungen, alle drei Vorlagen innerhalb eines Jahres zu beraten. Eingestanden sei, dass ein Milizparlament mit dieser Belastung an die Limiten seiner Kapazitäten stösst. Aber ich glaube, es ist uns gelungen; die Qualität der Arbeit darf so genügen.

Wenn ich Ihnen nun die Vorlage kurz zusammengefasst präsentiere, darf ich Sie bitten, sich an den ausgeteilten Papieren über die finanziellen Auswirkungen zu orientieren; wir haben Ihnen diese gestern zugestellt. Massgebend ist dabei der so genannte Korrigendumversand, der die neuen Berechnungen - nach der Abstimmung über das Nationalbankgold - enthält.

Die finanziellen Auswirkungen, die sich durch die bundesrätlichen Anträge ergeben, sind Einsparungen von 1,33 Milliarden Franken, eben 4,5 Prozent des AHV-Haushaltes. Der Nationalrat war grosszügiger; seine Einsparungen betragen noch rund 450 Millionen Franken oder 1,5 Prozent des AHV-Haushaltes. Die Mehrheit unserer Kommission erreicht mit ihren Anträgen Einsparungen von 645 Millionen Franken, noch 2,2 Prozent des AHV-Haushaltes. Diese Einsparungen sind aber nur möglich, wenn Sie auf der Beitragsseite auch den beantragten Mehreinnahmen zustimmen, nämlich der zusätzlichen Belastung der Krankenversicherungs- und Unfallversicherungstaggelder mit AHV-Prämien.

Verschiedentlich ist kritisiert worden - und Sie mögen das vielleicht auch tun -, dass die Würfe in dieser AHV-Revision zu klein seien. Nun, geniale Würfe und grosse Sanierungen sind leicht zu erarbeiten; sie sind in aller Regel aber nicht mehrheitsfähig und referendumsresistent. Die AHV ist eine der identitätsstiftenden Institutionen der Schweiz. Wer etwas daran ändern will, muss sehr vorsichtig "schrauben". Ich glaube, wir haben auch mit dieser Revision das Ziel verfolgt, uns in der Kunst des Mehrheitsfähigen zu üben und nicht in der Kunst des Genialen, das keine Mehrheiten findet.

Lassen Sie mich nun die Massnahmen in den wesentlichsten Punkten skizzieren. Ich folge dabei dem Aufbau des Ihnen vorliegenden Papiers über die finanziellen Auswirkungen und spreche zusammenfassend zu sieben Revisionspunkten:

1. Das Rentenalter 65 für alle Frauen ist unbestritten. Die Frauen bringen ein grosses Opfer von jährlich 445 Millionen Franken.

2. Der Rentenvorbezug soll ab dem 62. Altersjahr erleichtert werden, für kleine Einkommen bis etwa 55 000 Franken in recht erheblichem Masse, zumindest in grösserem Masse als für höhere Einkommen.

Wie wirkt sich diese Ausschüttung, diese Erleichterung des Rentenvorbezuges, aus? Gegenüber einer rein versicherungstechnischen Kürzung werden die Renten um 40 bis 100 Franken pro Monat erhöht. Folgende Fragen sind erlaubt: Kann damit die Frühpensionierung tatsächlich erleichtert werden? Ist es also sinnvoll, mit dieser Giesskanne Vergünstigungen von 40 bis 100 Franken pro Monat zu verteilen? Die Mehrheit Ihrer Kommission ist dieser Ansicht. Eine Minderheit der Kommission will aber keine zusätzlichen Anreize für Frühpensionierungen schaffen. Die Frage ist berechtigt, ob wir das sollen. Wir müssen uns in der Diskussion auch der Frage stellen: Schaffen wir nicht einen Widerspruch? Einerseits soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht, andererseits sollen Anreize zur Frühpensionierung ab 62 geschaffen werden. Wir werden diese Diskussion eingehend führen müssen.

Aus diesem Grund legt Ihnen die Kommission auch zwei Alternativmodelle in zwei Minderheitsanträgen vor. Das erste Alternativmodell sind die versicherungstechnische Kürzung und der Verweis auf die Ergänzungsleistungen; das ist das heutige System. Es würde der AHV jährlich 400 Millionen Franken sparen. Das zweite Alternativmodell ist eine separate Übergangsrente. Sie ist an den individuellen Bedarf gebunden. Die AHV-Rente beginnt mit 65; in der Zwischenzeit kann eine bedarfsgerechte individuelle Übergangsrente bezahlt werden. Die Minderheit will dafür 320 Millionen Franken einsetzen.

3. Zur Anpassung der Witwen- und Waisenrente: Der Bundesrat wollte die Witwenrente nur noch während der Ausbildungszeit der Kinder gewähren und damit dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen, dass viele Frauen nach Abschluss der Ausbildung ihrer Kinder wieder einem Erwerb nachgehen. Der Nationalrat hingegen hat die Witwenrente lediglich für Kinderlose abgeschafft, auch dies nur unter Einräumung einer Jahresrente bei langer Ehedauer.

Die Mehrheit unserer Kommission folgt dem Nationalrat mit einer Änderung: Sie möchte die Witwenrente von heute 80 auf 60 Prozent der Altersrente senken und dafür die Waisenrente von 40 auf 60 Prozent der Altersrente erhöhen. Damit würden kinderreiche Familien, die einen Ernährerteil verloren haben, durch die AHV besser gestellt werden. Der Nationalrat hat Einsparungen von 172 Millionen Franken erzielt; mit der Lösung der Mehrheit würden wir 250 Millionen Franken einsparen.

4. Zum Rhythmus der Rentenanpassung - dieser Punkt ist unbestritten -: Der Rhythmus der Rentenanpassung soll von zwei Jahren auf drei Jahre erhöht werden. Ausnahmen würden bei hoher Teuerung greifen. Damit erbringen unsere Altersrentenbezüger eine Einsparungsleistung von 150 Millionen Franken zugunsten der AHV-Kasse.

5. Zur Beitragspflicht der Altersrentner ab 65 Jahren: Einerseits soll der Freibetrag von heute 17 000 Franken für AHV-Rentner in Erwerbstätigkeit abgeschafft werden. Andererseits aber sollen auch AHV-Beiträge, die nach 65 Jahren geleistet werden, für die Rentenbildung berücksichtigt werden. Wir verfügen damit über Mehreinnahmen von 202 Millionen Franken und geben 120 Millionen Franken mehr aus, erzielen also Nettoeinsparungen von 82 Millionen Franken für die AHV-Kasse.

6. Zum Beitragssatz für Selbstständigerwerbende: Die Kommission ist sich über den sechsten Revisionspunkt ebenfalls einig, nämlich über die Erhöhung des Beitragssatzes für Selbstständigerwerbende von 7,8 auf 7,9 Prozent - nicht auf 8,2 Prozent gemäss Bundesrat. Das verschafft Mehrerträge von 21 Millionen Franken.

7. Zur grossen Massnahme auf der Einnahmenseite der AHV: Die Kommission will mehrheitlich die Unfallversicherungs- und Krankenversicherungsleistungen der AHV-Beitragspflicht unterstellen, weil sie Ersatzeinkommen sind. Sie sollen gleich behandelt werden wie Leistungen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder Erwerbsersatzleistungen beim Militärdienst. Damit würden 194 Millionen Franken Mehreinnahmen geschaffen, was allerdings von Arbeitgeberseite teilweise bestritten ist. Auch darüber müssen wir uns aussprechen.

Nun - haben wir mit dieser Revision die eingangs genannten Ziele erreicht? Das Ziel, die AHV-Kasse zu konsolidieren, haben wir nur zu einem kleineren Teil erreicht: Der Bundesrat will bei den Beiträgen eine Besserstellung der AHV-Kasse um 1,3 Milliarden Franken erzielen; nach unseren Anträgen ist es - je nachdem, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit zustimmen - knapp die Hälfte. Wir haben das Ziel nur zum Teil erreicht.

Das zweite Ziel - einen Teilausgleich für die demographische Entwicklung zu schaffen - erreichen wir vollumfänglich. Unsere Frauen werden das Opfer bringen und voraussichtlich das Rentenalter 65 akzeptieren.

Das dritte Ziel - ein moderater Leistungsausbau bzw. kein Leistungsabbau - haben wir gesamthaft erreicht. Aber seien wir offen: Wir haben im Ganzen die Leistungen eher ausgebaut, als dass uns Einsparungen gelungen wären.

Die Ziele der 11. AHV-Revision haben wir nur zu einem kleineren Teil erreicht. Ob wir sie zu einem grösseren Teil [PAGE 990] erreichen werden, haben Sie nun im Rahmen der einzelnen Abstimmungen in der Hand.

Mit der 11. AHV-Revision legen wir eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg der Entwicklung unseres grössten Sozialversicherungswerkes zurück. Sie haben an der letzten Sitzung, im Herbst, mehrheitlich gewünscht, zuerst das Menu zu essen und nachher zu bezahlen, die Finanzierung also erst im Nachhinein zu beraten. Wir tun das; wir werden zuerst den Beschluss 2 und anschliessend den Finanzierungsbeschluss 1 beraten. Für die Beratung darf ich Sie auf folgende zwei Punkte hinweisen: Mit der Beratung werden wir gleichzeitig eine Petition bzw. Eingabe Frey Jürg abschreiben. Für das Amtliche Bulletin erwähne ich sie ausdrücklich; im Übrigen ist sie für die Beratung nicht besonders bedeutsam. Zum Zweiten weise ich Sie darauf hin, dass wir aufgrund des umfangreichen Geschäftes die Sprecherrolle aufgeteilt haben: Ich danke Herrn Stähelin und Frau Beerli, dass sie einen wesentlichen Teil der Berichterstattung übernehmen.

Eintreten ist unbestritten; ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.