Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2021-12-16

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16

Wortprotokoll

Vorweg: Herr Kollege Jositsch hat Ihnen den Fall von Aschaffenburg aufgezeigt, wo ein Mann nach vierzig Jahren verhaftet wurde und mehrere Jahre wegen eines Mords in Untersuchungshaft war, den er in den Siebzigerjahren in einem Park in Aschaffenburg begangen haben soll. Herr Kollege Jositsch hat Ihnen nur den ersten Teil des Falls geschildert, ich schildere Ihnen jetzt den zweiten Teil: Dieser Fall wurde von den Gerichten in Deutschland aufgrund der Unverjährbarkeit von Mord in Deutschland natürlich wieder aufgenommen. Es war ein aufsehenerregender Prozess. Die "NZZ" hat nicht alles rapportiert, wie das bei den Zeitungen oftmals der Fall ist. Der Mann wurde freigesprochen, weil die Expertise zu dieser angeblichen Bissspur, die mit dem Gebiss des angeblichen Täters übereinstimmen sollte, völlig dilettantisch war. Am 28. Januar 2021 hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht in Deutschland, diesen Mann endgültig freigesprochen.

Da liegt eben die Crux solcher Fälle, solcher Cold Cases. Ich war übrigens nie ein Anhänger der Rolling Stones, Led Zeppelin gefällt mir besser. (Heiterkeit) Glauben Sie nicht an das Märchen, dass die Cold Cases nach dreissig, vierzig Jahren aufgeklärt werden könnten, weil wir jetzt endlich die Instrumente für die moderne Strafverfolgung ausgebaut haben - das vorweg.

Diese Angelegenheit ist grundsätzlich sehr umstritten, ich weiss es. Ich möchte Ihnen aber doch Grundsätze in Erinnerung rufen und darauf eingehen, wo wir bei den Cold Cases stehen. Die Aufklärungsrate bei Mord in der Schweiz beträgt im langjährigen Mittel 94 Prozent. 2020 wurden bei 253 Fällen 96,4 Prozent der Fälle aufgeklärt. In Deutschland ist Mord unverjährbar. Die Aufklärungsquote in Deutschland ist tiefer, liegt aber auch noch bei über 90 Prozent. Das heisst, die Pflicht, solch schwere Straftaten mit allen Mitteln zu verfolgen, wird vom Staat unzweifelhaft wahrgenommen. Vonseiten der Strafverfolgung und übrigens auch vonseiten des Gesetzgebers wird alles getan, um solch schwere Straftaten aufklären zu können.

Wir haben in dieser Session das DNA-Profil-Gesetz verabschiedet. Neu können bei der Strafverfolgung DNA-Spuren und das Mittel der Phänotypisierung eingesetzt werden. Ob die Aufklärungsquote dadurch gesteigert wird, kann ich nicht [PAGE 1424] beurteilen; das werden wir sehen. Aber auf jeden Fall können in Zukunft, und zwar nicht erst in dreissig Jahren, sondern sofort, wenn Bedarf besteht, diese modernen Methoden in solchen Fällen, die sehr emotional sind, eingesetzt werden. Es ist aus meiner Sicht schwer vorstellbar, dass die Behörden diese modernen Ermittlungsmethoden bei stockenden Ermittlungen nicht sofort einsetzen werden - sie werden sie einsetzen. Es ist für mich auch schwer vorstellbar, dass man, sollte nach dreissig Jahren allenfalls eine DNA-Spur auftauchen, dank dieser aktiv einen Täter ermitteln können soll; aus meiner Sicht ist das reine Theorie.

Nun komme ich zu den Cold Cases. Ich habe Ihnen die Problematik bereits letztes Mal am Fall von Aschaffenburg aufgezeigt: dieser Täter, der nach vierzig Jahren in U-Haft gesetzt und dann freigesprochen wurde, nach einer mehrjährigen Untersuchung. Sie müssen sich vorstellen, was Sie mit einer Unverjährbarkeit bewirken. Das können Sie nicht in der Schweiz feststellen, weil wir die Verjährbarkeit ja haben. Sie müssen dafür Fälle überprüfen, die sich in Ländern abspielen, in welchen die Unverjährbarkeit besteht. Dann[NB]müssen[NB]Sie[NB]diese Fälle und die Folgen dieser Fälle für die Strafjustiz, die Beschuldigten und die Angehörigen analysieren.

Ich kann Ihnen mein Fazit darlegen: In solchen Fällen kommt es zu einem dreifachen Desaster - es ist ein dreifaches Desaster! Der Fall Aschaffenburg ist kein Einzelfall. Ich kann Ihnen für die Behandlung dieses Geschäfts einen neuen Fall vorlegen, den Mordfall "Viking Sally" - das war eine Fähre zwischen Deutschland und Finnland. In der Nacht vom 28.[NB]Juli 1987 wurden dort eine Touristin und ein Tourist angegriffen. Er wurde erschlagen - ein grausamer Mord -, sie hat es überlebt. Das Schiff wurde untersucht, die Passagiere wurden verhört, der Mordfall konnte nicht aufgeklärt werden. Vor zwei Jahren hat man nun wegen dieser zwei Fälle einen Dänen des Mordes angeklagt. Das Urteil vom 28.[NB]Mai 2021, nach 34 Jahren, lautete auf Freispruch mangels Beweisen und ist ein dreifaches Desaster: Für die Ankläger, für die Staatsanwaltschaften, bleibt der Titel "Von der Sensationsanklage bleibt nicht viel übrig". Für die Angehörigen ist es das Wiedererleben dieser Geschichte mit einem schwer akzeptierbaren Urteil. Unabhängig davon, ob dieser Mann nun schuldig war oder nicht, musste die gesamte Geschichte noch einmal durchgemacht werden. Und für den Angeklagten und Beschuldigten ist es eine äusserst schwere Belastung über die Jahre der Prozessdauer - und am Ende ein Freispruch, der ihm nichts hilft, weil fast alle, insbesondere auch die Medien, natürlich von seiner Schuld überzeugt sind, auch wenn man es ihm nicht beweisen kann.

Es ist fast immer zu einem dreifachen Desaster gekommen, wenn man Cold Cases aufgenommen hat. Das ist nicht ein Einzelfall, das können Sie selbst auch mit einfachen Mitteln nachforschen. Die Stärke der Beweismittel nimmt im Lauf der Zeit dermassen ab, dass die Ankläger dem Gericht in der Regel keine wirklich kräftigen Beweise vorlegen können.

Die Ironie der Geschichte: Die "Viking Sally", dieses Schiff, sank dann später, 1994, als "MS Estonia" mit 852 Menschen an Bord - auch das ist natürlich ein Desaster.

Ich möchte Ihnen mit diesen zwei Beispielen Folgendes mitteilen: Es ist kein Einzelfall, dass Beweismittel nach mehr als dreissig oder vierzig Jahren an Beweiskraft verlieren; es ist die Regel. Ich möchte Ihnen sagen, dass in Ländern, wo diese Unverjährbarkeit besteht, dadurch nichts gewonnen werden konnte. Was haben wir in diesem Rat - auch gegen Widerstand, das ist richtig - gemacht? Wir haben den Strafverfolgungsbehörden nun mit der DNA-Analyse, mit der Phänotypisierung modernste Untersuchungsmethoden in die Hand gegeben, damit sie solche Fälle schneller und gründlicher aufklären können. Ich hoffe, dass dann eben auch solche wirklich schweren Fälle, wie sie Herr Kollege Jositsch[NB]erwähnt[NB]hat, besser und schneller aufgeklärt werden können.

Ich schliesse jetzt mit einem Satz des Philosophen Seneca: Kein Vernünftiger straft alleine wegen des begangenen Unrechts; der Vernünftige bestraft nur, um künftige Gefahr zu verhindern. Das können Sie bei Unverjährbarkeit eben nicht erreichen.