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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-16

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch kurz etwas auf ein paar Argumente erwidern, die jetzt gegen die Standesinitiative geäussert worden sind.

Es wurde gesagt, dass solche Verfahren nach langer Zeit zu Freisprüchen führen. Dazu sagt die Verjährung nichts. Verjährung bedeutet nur, dass nach einer gewissen Zeit kein Strafverfahren mehr stattfinden kann. Aber wie das [PAGE 1425] Strafverfahren ausgeht, das ist natürlich eine andere Sache. Die Unschuldsvermutung gilt dann immer noch. Es ist möglich, dass jemand heute wegen eines Delikts verhaftet wird und in einem halben Jahr vor Gericht mangels Beweisen freigesprochen wird - oder eben in dreissig Jahren. Dazu sagt die Verjährung nichts. Die Verjährung sagt nur, ob ein Fall noch verfolgt werden kann oder eben nicht mehr.

Sie sagen, ein Strafverfahren sei eine Belastung. Natürlich ist es eine Belastung, wenn jemand unschuldig in Untersuchungshaft kommt. Aber es ist genau die gleiche Belastung, ob das jetzt passiert oder in zehn, zwanzig oder dreissig Jahren. Ein Strafverfahren ist immer eine Belastung, und leider, muss ich sagen, kommt es immer wieder vor, dass unschuldige Leute in ein Strafverfahren hineingeraten. Das ist dramatisch. Aber das ändern wir hier nicht, es spielt keine Rolle, ob jetzt oder später, das ist immer so.

Dann hat Herr Rieder gesagt, es gebe keine Fälle in der Praxis, wo das vorkomme. Ja, wenn es keine Fälle gibt, dann ist es auch kein Problem, wenn die Unverjährbarkeit spielt. Es gibt in der Tat ganz wenige Fälle, aber in diesen wenigen Fällen kommt es dann eben drauf an. Sie sagen, 94 Prozent der Mordfälle würden aufgeklärt - ich kenne die Zahlen nicht, aber sie sind selbstverständlich sehr hoch. Aber erstens sind es eben nicht 100 Prozent, und zweitens, Herr Rieder, erfolgen die allermeisten Tötungsdelikte entweder in einem Beziehungsnetz, oder es gibt ein konkretes Motiv, und deshalb werden sie meistens aufgeklärt. Die Fälle, über die wir hier sprechen, sind sehr schwer aufzuklären, weil es kein Motiv und keinen Zusammenhang mit dem Opfer gibt.

Die Kinder, die ich erwähnt habe, haben mit grösster Wahrscheinlichkeit keine Verbindung zu ihrem Mörder gehabt, sondern sind willkürlich ausgewählt worden. Deshalb sind diese Fälle so schwer aufzuklären. Genau um solche Fälle geht es.

Schliesslich noch zu Herrn Bauer, der sagt, der Rechtsfrieden werde durch die Unverjährbarkeit aufgerissen, quasi gestört. Nein, der Rechtsfrieden wird durch die Tat gestört! Die Tat ist das Problem! Sie täuschen sich, wenn Sie glauben, dass Sie gewissermassen mit staatlichem Zwang den Rechtsfrieden herstellen können, indem Sie die Untersuchung eines Falls verweigern. Mit dieser Begründung können Sie das Strafrecht eigentlich abschaffen. Sie können sagen: "Nein, die Untersuchung findet nie statt, der Rechtsfrieden ist immer gleich hergestellt." Ein Strafverfahren dient im Idealfall dazu, Gerechtigkeit herzustellen. Das stellt den Rechtsfrieden wieder her.