Rieder Beat · Ständerat · 2021-12-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16
Wortprotokoll
Das Geschäft ist umstritten, aber die Standesinitiative ist, das kann ich hier vorausschicken, nicht umstritten. Denn die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. November 2021 die Standesinitiative vorgeprüft, die der Kanton Genf am 3.[NB]November 2020 eingereicht hatte. Die zugrunde liegende Resolution wurde vom Grossen Rat des Kantons Genf mit 50 zu 23 Stimmen bei 9 Enthaltungen eingebracht. Die Standesinitiative Genf verlangt, dass die strafrechtlichen Bestimmungen über die Verletzung der sexuellen Integrität auf dem Grundsatz des fehlenden Einverständnisses beruhen sollen.
Die Kommission ist der Meinung, dass die Arbeiten zur Revision des Sexualstrafrechts ja in vollem Gange sind. Die Kommission hat bekanntlich zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 10. Mai 2021 die Vernehmlassung zu einer Revision des Sexualstrafrechts durchgeführt. Das ist die Vorlage 18.043. Die Kommission ist gegenwärtig dabei, gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung den Entwurf auszuarbeiten, den sie dem Rat im Hinblick auf die Sommersession 2022 - so weit lasse ich mich auf die Äste hinaus - unterbreiten wird.
Die Arbeiten sind sehr weit fortgeschritten. Entsprechend lehnt es die Kommission ab, parallel noch weitere Revisionsvorhaben im Bereich des Sexualstrafrechts zu verfolgen. Deshalb beantragt sie dem Rat, der Standesinitiative keine Folge zu geben. In der zu erwartenden kontroversen Debatte über die Revision des Sexualstrafrechts wird sicherlich auch das Anliegen dieser Standesinitiative Genf zur Diskussion kommen. Es werden sich sicherlich auch Ständerätinnen und Ständeräte finden, die diesen Standpunkt einnehmen.
Ich bitte Sie, der Standesinitiative keine Folge zu geben.