Müller Damian · Ständerat · 2021-12-16
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
An unserer Sitzung vom 10. November 2021 haben wir die Standesinitiative Freiburg beraten. Ich spreche heute als Berichterstatter und somit als Vertreter der Mehrheit der Kommission zu Ihnen. Die Standesinitiative fordert, dass die nötigen Gesetzesbestimmungen erlassen werden, damit Gruppen von Gesundheitsfachpersonen umfassende Leistungen zugunsten von Patientengruppen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können.
Der Ansatz klingt auf den ersten Blick vielversprechend. Es gibt nach Ansicht der Mehrheit der Kommission ein grosses Aber: Es ist unklar, ob das Freiburger Modell mit der neuen Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung vereinbar ist. Konkret beruht das Modell auf einem System der pauschalen Vergütung und sieht ein Pflichtenheft für den verantwortlichen Apotheker oder die verantwortliche Apothekerin vor. Diese Pauschale kollidiert mit dem Gedanken des Risikoausgleichs zwischen den Krankenkassen. Wenn eine solche Pauschale schweizweit gelten würde, könnten die Krankenversicherer nämlich wieder eine Risikoselektion vornehmen. Der Risikoausgleich stellt aber ein wichtiges Instrument der solidarischen Krankenversicherung dar.
Das Eidgenössische Departement des Innern hat mehrere runde Tische zu dieser Problematik einberufen, um mit den Betroffenen eine Lösung zu finden. Das letzte Treffen fand am 17. Oktober 2019 statt. An diesem runden Tisch wurde ein Modell vorgestellt, das derzeit im Kanton Tessin erarbeitet wird. Es entspricht den gesetzlichen Anforderungen und stösst sowohl bei den Versicherern als auch beim EDI auf Anklang. Das Modell ist zwar interessant, erfordert jedoch eine nicht unerhebliche Investition. Diese wird von den Freiburger Partnerinnen und Partnern abgelehnt mit der Begründung, es existiere mit dem abgeschafften Freiburger Modell bereits ein effizientes System.
Eine Minderheit machte in der Kommission geltend, dass sich das Freiburger System bereits fünfzehn Jahre lang bewährt habe. Mit diesem Modell könnten pro Jahr über 3 Millionen Franken eingespart werden. Die Abschaffung des Systems der pauschalen Abrechnung der Medikamente sei in ihren Augen falsch.
Um diese Situation vertieft zu analysieren, wird die Verwaltung auf die nächste Sitzung unserer SGK hin eine breite Auslegeordnung vornehmen. Dann können wir anhand dieser Grundlage über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Bericht soll insbesondere zum Ausdruck kommen, ob es politischen Handlungsbedarf gibt oder ob das Freiburger Modell eben doch bereits mit dem bestehenden Recht umgesetzt werden kann. Die Verwaltung ist bereit, diesen Bericht über die Umsetzung bis zur ersten Sitzung 2022 vorzulegen. Der Handlungswille des Parlamentes ist damit unbestritten.
Vor diesem Hintergrund wurde die Standesinitiative von der Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.