Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-16
Wortprotokoll
Sie kennen die Geschichte dieser Vorlage. Die Velo-Initiative wurde 2015 von einem breit abgestützten Komitee eingereicht. Es gab dann Widerstand gegen gewisse zwingende Formulierungen, auch gegen die Vermischung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen und gegen den betreffenden Finanzbedarf im Bundeshaushalt. Auf diese Kritikpunkte haben Bundesrat und Parlament mit einem direkten Gegenvorschlag geantwortet. Die Velowege bleiben Aufgabe der Kantone, und sie müssen auch von den Kantonen finanziert werden.
Ich habe heute Stimmen gehört, die gesagt haben, sie hätten gerne ein Veloweggesetz gehabt, das weiter geht und das vielleicht auch mehr Verpflichtungen vorsieht. Wie gesagt, Sie fällten den betreffenden Entscheid früher, nämlich bei der Beratung des direkten Gegenentwurfes, der dann ja der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt worden ist. Es gab heute aber auch Stimmen, die sagten, wir würden mit diesem Gesetz Kompetenzen verändern oder den Kantonen neue Aufgaben und Pflichten zumuten. Auch das stimmt natürlich nicht. Wie es im direkten Gegenvorschlag vorgesehen war, haben wir an dieser Kompetenzordnung nichts geändert.
Man hat damals den Initiantinnen und Initianten versprochen, dass man die Velowege den Fuss- und Wanderwegen gleichstellt. In der von Bundesrat und Parlament verabschiedeten Botschaft hat man den Initiantinnen und Initianten versprochen, dass die Ausführungsgesetzgebung ganz in Analogie zu den Fuss- und Wanderwegen umgesetzt wird. Das war das Kernanliegen der Initiative: die Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen auf der Basis des bewährten Bundesgesetzes über die Fuss- und Wanderwege. Das Initiativkomitee hat sich darauf verlassen, dass diese Versprechen eingehalten werden, und hat die Initiative zurückgezogen. Daraufhin hat sich ein breites Komitee gebildet, das den Gegenentwurf des Bundesrates unterstützt hat. Auch der TCS zum Beispiel hat die Vorlage unterstützt, weil gute Velowege und eine gute Infrastruktur auch im Interesse der Autofahrerinnen und Autofahrer sind. Wo nämlich eine gute Infrastruktur für die Velos vorhanden ist, kann der Verkehr entflechtet werden. Damit wird der Verkehr auf den Hauptverkehrsachsen gerade in den Agglomerationen flüssiger.
Sie erinnern sich: Im Herbst 2018 stimmten Volk und Stände diesem direkten Gegenvorschlag zu. Der Ja-Stimmen-Anteil betrug 73,6 Prozent. Das heisst, der Verfassungsartikel steht seither in der Bundesverfassung. Heute beraten Sie den entsprechenden Ausführungserlass.
Der Bundesrat will das Versprechen, das man damals den Initiantinnen und Initianten gegeben hat, einhalten. Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege ist seit über dreissig Jahren in Kraft. Die Instrumente haben sich bewährt. Wir haben das Veloweggesetz in Analogie zum Fuss- und [PAGE 2672] Wanderweggesetz erarbeitet. Allerdings haben wir ein separates Gesetz gemacht. Warum? Weil es eben auch spezifische Fragestellungen gibt, welche die Veloinfrastruktur betreffen, aber mit dem gleichen Inhalt. Das hat den Bundesrat dazu bewogen, mit einem Veloweggesetz zwar die Instrumente zu übernehmen, aber spezifische Fragestellungen in diesem spezifischen Gesetz zu regeln. Das ist auch in der Vernehmlassung so aufgenommen worden.
Der Ständerat hat dem Gesetzentwurf mit einzelnen Änderungen zugestimmt. Er hat ein paar Abschwächungen vorgenommen, die nicht mit dem Versprechen, das man damals den Initiantinnen und Initianten gemacht hat, übereinstimmen. Ich bitte Sie in der Beratung zu berücksichtigen, dass Ihre vorberatende Kommission zum Teil einzelne Abschwächungen wieder rückgängig gemacht hat, was wir selbstverständlich sehr begrüssen.
Wenn die Kantone eine gute Veloinfrastruktur planen und umsetzen, dann ist das kein Angriff auf das Auto oder auf die Lastwagen. Ich glaube, das ist eine klassische Fehlüberlegung. Denn eine gute Infrastruktur ermöglicht es, den Verkehr zu entflechten. Der Bundesrat hat am 10. Dezember, also kürzlich, seinen Bericht zu den Verkehrsflächen für den Langsamverkehr verabschiedet. Dank dem Elektroantrieb nimmt die Zahl der Velofahrenden deutlich zu. Denn die Batterien und Elektromotoren werden immer kleiner und günstiger. Es ist auch so, dass die Vielfalt an Fahrzeugkonzepten zunimmt. Wir werden in den nächsten Jahren sehen, dass sich bei Velos, Motorrädern, Vespas die Eigenheiten immer mehr vermischen. Umso mehr haben wir ein Interesse daran, die Infrastrukturen so zu gestalten, dass wir die verschiedenen Verkehre auch entflechten können. Das heisst, dass wir, weil der Druck auf die Strasseninfrastruktur zunimmt, dafür sorgen müssen, dass wir auch eine gute Veloinfrastruktur haben.
Der Bundesrat will der Entwicklung mit zwei Ansätzen begegnen, auf der einen Seite mit einer guten Veloinfrastruktur - das ist der Inhalt dieses Veloweggesetzes -, auf der anderen Seite aber auch mit der Anpassung der Verkehrsregeln. Damit gibt der Bundesrat den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden Instrumente in die Hand, um den Langsamverkehr besser zu regeln.
Vergessen wir die Fussgängerinnen und Fussgänger nicht; auch sie müssen innerhalb dieser unterschiedlichen Verkehrsträger, die eben auch immer diverser werden, Sicherheit und gute Infrastrukturen haben. Das ist jetzt zwar nicht Inhalt dieses Gesetzes, aber ich denke, die Entflechtung dient eben auch den Fussgängerinnen und Fussgängern.
In diesem Gesetz, das Sie heute beraten, geht es um eine Grundsatzgesetzgebung, in der wir übergeordnete Grundsätze für die Planung und den Erhalt von Velowegen formulieren. Es geht um die Unterstützung der Kantone und Gemeinden durch den Bund, und es geht um die Aufgaben des Bundes im Bereich Velowege. Detailliertere Regelungen, die über diese Grundsätze hinausgehen, sowie die eigentliche Planung und Erstellung von Velowegen bleiben den Kantonen vorbehalten. Das haben Sie, wie gesagt, im direkten Gegenentwurf auch explizit festgehalten: Wir legen hier keine neuen Zuständigkeiten fest bzw. nehmen keine Zuständigkeitsverschiebungen vor.
Das Kernstück dieses Gesetzes ist die Planungspflicht, und zwar sollen die Kantone analog zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege verpflichtet werden, ihre Velowegnetze in behördenverbindlichen Plänen festzulegen. Das schafft Planungssicherheit und ermöglicht auch die Koordination mit anderen raumwirksamen Vorhaben. Die Planungsgrundsätze dienen als Leitlinien für die Planung und Projektierung von Velowegen. Aber noch einmal: Die Konkretisierung, also ob dann zum Beispiel ein Radweg oder ein Radstreifen gebaut wird und wie breit dieser ist, bleibt Sache der Kantone. Die abschliessende Zuständigkeit der Kantone bei der Planung und beim Bau von Velowegen wird mit diesen übergeordneten Grundsätzen nicht eingeschränkt.
Ferner haben wir in diesem Gesetz Folgendes festgehalten: die Ersatzpflicht, ebenso die Informationspflicht, also die Information der Öffentlichkeit über die Bedeutung von Velowegnetzen, und dann die Aufgabe des Bundes, die Grundlagen für die Planung, die Anlage und die Erhaltung von Velowegen bereitzustellen. Für diese Aufgaben arbeitet der Bund im Bereich der Fuss- und Wanderwege seit über vierzig Jahren erfolgreich mit Fachorganisationen zusammen. Das werden wir in der Detailberatung noch anschauen. Aber ich bitte Sie schon hier und jetzt, dem Bund die Möglichkeit, mit spezialisierten Organisationen zusammenzuarbeiten, nicht zu nehmen. Analog zum Fuss- und Wanderweggesetz sollen diese Verbände, die sich mit den Anliegen des Veloverkehrs befassen, auch zu einer Beschwerde berechtigt sein. Damit haben wir im Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege durchwegs gute, positive Erfahrungen gemacht. Es ist etwas merkwürdig, wenn das jetzt plötzlich nicht mehr funktionieren soll, nachdem man vierzig Jahre lang gesehen hat, dass es sich bewährt.
Ich sage noch etwas zu den Auswirkungen: Die Vorlage ist für den Bund haushaltneutral ausgestaltet. Auf die Kantone wird sie mit Blick auf die planerischen und organisatorischen Arbeiten gewisse finanzielle Auswirkungen haben; diese halten sich aber in Massen. Es sind keine grundsätzlich neuen Aufgaben, die auf die Kantone zukommen, vor allem deshalb, weil praktisch alle Kantone heute schon eine Fachstelle für den Veloverkehr haben.
Das Gesetz ist in der Vernehmlassung auf eine breite Zustimmung gestossen. 80 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützen die Vorlage. Insbesondere wird die Vorlage auch von den Kantonen bzw. von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz explizit unterstützt. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, wir haben das mit den Kantonen sehr gut abgesprochen. Sie sind froh, dass es diese Grundsatzgesetzgebung gibt. Sie sind auch froh, dass wir bei den Zuständigkeiten - wie das gewünscht war - keine Änderungen vornehmen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, auf das Veloweggesetz einzutreten. Da ja gar kein Nichteintretensantrag vorliegt, ist die Ausgangslage schon mal sehr erfreulich.