Knecht Hansjörg · Ständerat · 2021-12-16
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16
Wortprotokoll
Wie Sie gehört haben, hat auch der Kanton Aargau eine Standesinitiative betreffend Kosten und Ertragsausfälle bei Gesundheitseinrichtungen eingereicht. Als Vertreter des Kantons Aargau möchte ich mich hierzu kurz äussern.
Einleitend gebe ich zu, dass ich mich ein wenig in einem Dilemma befinde. Einerseits ist nämlich unbestritten, dass die Spitalfinanzierung grundsätzlich Sache der Kantone ist. Gleichzeitig sollten bei einer solchen Krise alle Staatsebenen ihre Lasten tragen. Der Bund zahlt bereits heute etwa 80 Prozent der Kosten der Pandemie, entsprechend schlecht steht es auch um die Finanzen, bzw. es sind hier grosse Herausforderungen im zukünftigen Schuldenabbau zu bewältigen.
Andererseits gibt es natürlich auch gewichtige Punkte, die für die Stossrichtung der Standesinitiativen sprechen. So hat der Bundesrat mit seinem Verbot, nicht dringend angezeigte Behandlungen und Therapien durchzuführen, hohe Ertragsausfälle bei den betroffenen Gesundheitseinrichtungen verursacht. Zudem wurden die Kantone, die für die Finanzierung der Spitäler und Kliniken zuständig sind, gar nicht konsultiert. Ein Teil der Ertragsausfälle konnte auch in den darauffolgenden Monaten nicht kompensiert werden.
Überdies ist es den Kantonen und den betroffenen Gesundheitseinrichtungen natürlich auch nicht entgangen, dass das Parlament in anderen Bereichen, die ebenfalls in die Verantwortung der Kantone und Gemeinden fallen, mehrfach bereit war, trotzdem Gelder zu sprechen. So hat das Parlament in dieser Session das zweite Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs beraten. Darin sind auch Bundeshilfen für den Orts- und den Tourismusverkehr vorgesehen, obwohl diese eigentlich nicht zum Zuständigkeitsbereich des Bundes gehören.
Meiner Meinung nach können wir nicht den Orts- und den Tourismusverkehr grosszügig unterstützen, aber die Spitäler und Kliniken gänzlich aussen vor lassen. Das ist nicht glaubwürdig, zumal es gerade die Mitarbeitenden der Spitäler sind, die seit bald zwei Jahren sehr viel leisten. Spitäler und Kliniken nun schlechter behandeln zu wollen als viele andere Branchen, ist nicht nachvollziehbar.
Wesentlich ist, dass eine gute Regelung gefunden wird. Wie der Kanton Aargau in seiner Begründung schreibt, muss die Höhe der Entschädigung sehr umsichtig festgelegt werden. Es können nicht alle Ertragsausfälle und Zusatzkosten vom Bund beglichen werden. Aber angesichts der Umstände wäre es tragbar, dass der Bund zumindest einen Teil davon übernehmen würde.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Standesinitiativen Folge zu geben.